DDU Zeitlich begrenzt und mit Auflagen, gibts das!?

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posthorn
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DDU Zeitlich begrenzt und mit Auflagen, gibts das!?

Beitrag von posthorn »

Hallo Liebe Forums-Gemeinde,

Ich habe am Montag meinen Termin bein Amtsarzt gehabt. Der Termin war der ober Knaller :lol:
Mein (Gelber) Arbeitgeber hat mich zum AA geschickt um überprüfen zu lassen ob ich für meinen Dienstposten noch
geeignet bin.
Ich leide an einen Burnout mit starken Rückenschmerzen.
Beim AA gab es erstmal ein Vorgespräch. Man fragte mich wie mein Privatleben so wäre und wie ich meine Arbeitswelt so erlebe.
Bei dem Gespräch stellte sich dann herraus das Frau Doktor ganz neu in der Praxis war und von den Gegebenheiten meines Arbeitgebers
garnix wuste und auch nur die eigentliche Ärztin Urlaubs technisch vertritt.
Nach der Körperlichen Untersuchung teilte sie mir dann mit das sie die Ergebnisse mit einem anderen Arzt besprechen müste und sie sich dann bei
mir Telefonisch meldet.
Heute War es dann soweit und sie rief an :D sie Teilte mir mit das ich drei Möglichkeiten hätte:
1.) Ich mache eine Kur ( könnte ich nur mit kind machen was kontraproduktiv wäre) was sie mir auch nicht empfehlen würde.
2.) Ich werde Beurlaubt ohne Bezüge :shock:
3:) Ich gehe für ca.1 Jahr in den Ruhestand mit Auflage eine Therapie zu machen.Dann müste ich aber noch einmal zur Untersuchung kommen.

Ich habe ihr dann gesagt das ich wohl 3teres eher annehmen würde.

Nun meine Fragen. Gibt es wirklich eine DDU( Ruhestand) die zeitlich begrenzt ist? und dann mit Auflagen? oder
ist Ruhestand und DDU etwas anders?
Wie oft kann man ( ich gehe jetzt man davon aus das Frau Doktor die DDU meint) nachuntersucht werden?

Ich bin davon ausgegangen das wenn man in die DDU geschickt wird das man dann alle 2 Jahre (2 mal) nachuntersucht werden kann.

Was kommt nun auf mich zu und wodrauf muss ich achten.

Wäre lieb wenn mir jemand mit ein wenig mehr Erfahrung helfen könnte.

Liebe Grüße
burgwächter
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Re: DDU Zeitlich begrenzt und mit Auflagen, gibts das!?

Beitrag von burgwächter »

:cry: DDU mit Auflagen???.

Freiwillig würde ich es aus wirtschaftlichen Gründen schon nicht tun, denn es wird ja nur noch eine Rente gezahlt.
Meine Empfehlung mach eine Kur und laß Dich krankschreiben wenn es nicht geht.Solange bekommst Du 100 %.
Es sei denn Du bist eine TZ Kraft, hier greift die Mindespension ~ 1400€.
Es gibt gute Eltern Kind Kuren auch von der Caritas, da werden beide betreut. Hat eine Kollegin grade nach einer Trennung durch.
Obwohl eine normale Kur erst ein Jahr zurück lag.
Aber das hat der Dienstherr zu entscheiden und nicht die AA. Mir ist jedoch aus andern Fällen bekannt, daß AA auch Order bekommen.
Habe in der Verwandschaft so ein Fall. Er ist beim LRA beschäftigt und hat Krebs. Bei einer Therapie in der Uniklinik steckte man ihm von
der behandelnden Ärztin die Info, dass dies im Kollegenkreis der Ärzte bekannt sei.
Man wollte ihn schon etwas länger abschiessen. Erst landete er im Ausländeramt, dann Hundesteuer usw.
Nun ist er in DDU, da die Lebenprognose unter einem halben Jahr ist ohne irgendwelche Auflagen. :cry:
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Bundesfreiwild
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Re: DDU Zeitlich begrenzt und mit Auflagen, gibts das!?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Ohne eigenen Antrag geht man gar nicht in eine Beurlaubung ohne Bezüge/Einkommen. Kann der Dienstherr überhaupt nicht durchführen, wenn man selbst nicht will.

Freiwillig in DDU - auch wenn nur befristet - würde ich nicht machen. Könnte schwierig werden mit der Rückkehr.

Kur... würde ggfs. was bringen. Ansonsten ... wenn der AA kein endgültiges Urteil abgegeben hat - wegen seiner eigenen Inkompetenz - dann wird es eben nochmal einen Besuch dort geben. Zu DIESEM würde ich dann ein Gutachten meines Arztes mitbringen, in denen er das bescheinigt , was in meinem Sinne ist. Das hilft der "Inkompetenz" von BAD- oder Amtsärzten gelegentlich etwas auf die Sprünge.
posthorn
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Re: DDU Zeitlich begrenzt und mit Auflagen, gibts das!?

Beitrag von posthorn »

Hallo!
Danke schon mal für die Antworten :-)
Ich habe leider vergessen zu schreiben das ich aufgrund Kinderbetreuung nur halbe Tage arbeite.Daher auch meine Krankheit.
Man hat mir einen Arbeitsplatz mit 20 stunden Wöchentlich verkauft den man Zeitlich überhaupt nicht bewältigen kann. Was zur Folge hatte das
ich ständig emens hohe Überstunden machen muste. Ich habe ich dann mit meinem Arbeitgeber dadrüber gesprochen das das so nicht weiter gehen kann.
Das hat aber leider nichts gebracht man sagte mir " Mann könne mich nicht von Überstunden entbinden". Betriebsrat und Gewerkschaft haben auch nur mit
den Achseln gezuckt.Ich würde gern weiter Arbeiten auch mit gelegentlichen Überstunden aber der gelbe Riese macht mir und vielen anderen Kollegen (besonders Beamte)
das leben zur Hölle. Was da beim gelben Riesen los ist pfeifen die Spatzen schon vom Dach :-)

Eine sogenannte Mutter Kind Kur kann ich im moment nicht machen das gibt meine Familien Situation leider nicht her könnte man aber langfristig planen.
Aber wozu um danach wieder meine "Halbtagstelle" auszuüben die mich wieder zu Überstunden zwingt. Über kurz oder lang werde ich wieder Erkranken und das hat keinen Sinn

Ich habe der AA meine Gutachten übergeben aber die konnte leider noch nicht mal mit den Medikamenten oder gar der Therapieform was anfangen. (hat wohl auch die Doktorarbeit
abgeschrieben denk*)

Wie läuft das nun mit der Dienstunfähigkeit. Können die Ärzte die nun auf z.B. einen Jahr begernzen oder wird man alle zwei Jahre untersucht.

Freu mich auf eure Antworten

Lieben Gruß
bahnbiajotta
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Re: DDU Zeitlich begrenzt und mit Auflagen, gibts das!?

Beitrag von bahnbiajotta »

Das erste was mir einfällt:

Schriftlich den AG auf die durch verordnete Überstunden und die gesundheitlichen Probleme schildern!Dabei auch explezit auf die Fürsorgepflicht hinweisen.
Nur noch die vereinbarten 20 Stunden bringen.Punkt.Nur das machen was Du in dieser Zeit schaffst.Bleibt es liegen ist es nicht dein Problem.
egyptwoman
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Re: DDU Zeitlich begrenzt und mit Auflagen, gibts das!?

Beitrag von egyptwoman »

hallo Posthorn! Also die Ärzte können schonmal gar nicht, das einzige was der AA kann ist ein Gutachten schreiben und Empfehlungen an den Dienstherrn geben, ob sich der Dienstherr dann daran hält oder nicht, ist dessen Sache, sprich ob du in DDU geschickt wirst und welche Auflagen du tatsächlich bekommst, entscheidet als letzte Instanz dein Dienstherr, er kann dem Gutachten folgen, muss es aber nicht. Auch in welchen Abständen deine DDU überprüft wird, entscheidet als letzter dein Dienstherr. Es ist durchaus möglich das du jährlich untersucht wirst, aber wie schon sehr häufig hier zu lesen, die Post und auch die Telekom wollen ihre Beamten ja meist eher loswerden, so das ich mal annehme, das dich dein Dienstherr in Pension schicken wird, da du ja eh nur 20 h arbeiten kannst und so wie du geschrieben hast, die Arbeit in dieser Zeit nicht zu schaffen ist von dir (was mir wieder sagt, das man dir zuviel aufbürdet).
Ansonsten schließe ich mich mal Bahnbijotta an: du arbeitest 20 h, das ist denk ich mal vertraglich bei dir so geregelt und das hat ja auch seine Gründe, ich würde diese Zeit nur im absoluten Notfall überschreiten, sonst könntest du ja gleich Vollzeit arbeiten, so sehe ich das mal. Und nur das was du eben in diesen 20 h schaffst wird erledigt, auch wenn es Egoistisch kliegt: muss den Rest eben jemand anders machen, deine Gesundheit geht vor.
Wünsch dir gute Besserung und Kopf hoch, nicht alles gefallen lassen, du hast nicht nur Pflichten sondern auch Rechte und die hat der Dienstherr einzuhalten punkt.

egyptwoman
posthorn
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Re: DDU Zeitlich begrenzt und mit Auflagen, gibts das!?

Beitrag von posthorn »

Hallo bahnbiajott und egyptwoman,

vielen dank für eure lieben Antworten.

Es ist schlicht weg nicht möglich ohne Überstunden zu schaffen und das geht leider nicht nur mir so. Ich muste immer wieder die Erfahrung machen das meine Vorgesetzten mir das
blaue vom Himmel vor logen. Ich will daran auch eigentlich nicht mehr denken, weil alles dafür getan wird das ich mein Recht gar nicht durchsetzen kann. Es werden dann immer irgendwelche
Betriebsvereinbarungen vorgeschoben da fällt einen die Farbe aus dem Gesicht.

Durch die Blume hat mein direkter Vorgesetzter mir ja schon angeboten das es die möglichkeit gibt in DDU geschickt zu werden.

Da ich nun beim AA war und der mir nun auch bescheinigt das ich für meinen Arbeitsplatz nicht mehr geeignet bin wie wird es nun weiter gehen?
Setzt der Dienstherr nun die DDU fest oder werde ich nochmal dazu befragt? Wie lange wird es vermutlich dauern bis die DDU durch ist?

Ich habe mir vor einiger Zeit schon mal Berechnung (Dienstunfähigkeit) ausrechnen lassen.Kann man davon ausgehen das das denn auch zu 100 % gezahlt
wird?
Bedanke mich jetzt schon für die Antworten :-)

Lieben Gruß
egyptwoman
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Re: DDU Zeitlich begrenzt und mit Auflagen, gibts das!?

Beitrag von egyptwoman »

Da dir dein Dienstherr offensichtlich schon - wenn auch durch die Blume - gesagt hat, das er eine DDU für möglich hält, wird er dich sicher auch in DDU schicken, eine 100% Sicherheit gibt es natürlich nicht. Wie lange das dauert kann auch keiner wirklich beantworten, bei manchen dauert es 3 Monate bei manchen länger, am besten du lässt dich krankschreiben (hab nicht mehr im Kopf ob du das schon bist) und wartest jetzt ab, was dein Dienstherr macht, deine Bezüge laufen ja solange du krankgeschrieben bist genauso weiter, d.h. du hast keine prozentualen Abzüge sondern bekommst die solange du nicht in DDU bist und krankgeschrieben bist weiter.
Irgendwo hab ich mal gelesen, das die max. Zeit der Überstunden bei höchsten 10% deines Arbeitsvolumens betragen darf und Überstunden sind zwar mittlerweile zur Normalität geworden, sollten aber eigentlich die Ausnahme bleiben. Ich weiß das Arbeitnehmer ganz gerne tricksen, doch wenn du max. deine 20 h die mit dir vereinbart sind arbeitest und es ablehnst, dauerhaft Überstunden zu machen (die ja irgendwann auch mal "abgefeiert" werden sollten), was passiert dir dann? Du bist Beamte also kündigen wird man dir deswegen nicht, nen Dienstaufsichtsverfahren ist meiner Meinung nach auch nicht zu erwarten. Mnachmal muss man eben dem Dienstherrn zeigen, bis hierher und nicht weiter.
Ich wünsch dir alles gute und hoffe das alles zu deiner Zufriedenheit läuft, auch wenn es vielleicht nochmal schwer werden wird und dein Dienstherr dich unter Druck setzen will. Manchmal hilft es entweder den Betriebsrat einzuschalten und wenn der nicht tätig wird, mal nen Anwalt konsultieren, wie ich schon in meinem letzten Post geschrieben habe: du hast nicht nur Pflichten sondern auch Rechte.

egyptwoman
Thust
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Re: DDU Zeitlich begrenzt und mit Auflagen, gibts das!?

Beitrag von Thust »

Es gilt dennoch die Aussage von bahnbiajotta, ganz egal ob "Überstunden nötig sind" oder nicht. Das ist auch das allererste was du tun solltest und musst, zu versuchen die Ursache abzustellen. Alles andere wie DDU kommt später.
burgwächter
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Re: DDU Zeitlich begrenzt und mit Auflagen, gibts das!?

Beitrag von burgwächter »

Stimmt vollumfänglich.

Also die Mindespension beträgt ca 1400 € da wirst Du u.U. mehr haben als jetzt.
Der BR nicht unbedingt Arbeitnehmerfreundlich. Die sitzen auf anderen Spähren und Hilfe ist nicht zu erfahren.
Der BR ist mir im Gegenteil mehrfach in den Rücken gefallen.
Kein Wunder, so manche BR Mitglieder haben FeWo auf Sylt usw. , fragt man sich wie man mit A7 zu solchen Schätzchen kommt.
Die werden bevorzugt wo es nur geht. Bei Konzernen wie VW hört man ja nur einiges. Die PNU dürften da nicht aussen vor stehen.
Rechtlerin
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Re: DDU Zeitlich begrenzt und mit Auflagen, gibts das!?

Beitrag von Rechtlerin »

@ Burgwächter:
Halt doch mal den Ball flach - du erzählst hier was von Märchen mit FeWo auf Sylt usw. - das kann doch nicht sein. Es kann schon sein, dass der BR nicht die Interessen der Mitarbeiter vertritt - siehe verdi, die einen Zusammenschluss mit der Telekom gemacht haben, um sich mehr Einfluss zu sichern.

Aber deine Märchen kannst du in einem eigenen Forum hier einstellen und darüber berichten - das würde uns allen hier dienen, denn es gibt noch Probleme, die nicht so an den Haaren herbeigezogen sind und viele von uns betreffen.

Bitte schreib einfach sachlich und schreib zu einem Thema auch was inhaltlich nachvollziebaren, was dem Thema dienlich ist !
burgwächter
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Re: DDU Zeitlich begrenzt und mit Auflagen, gibts das!?

Beitrag von burgwächter »

Rechtlerin hat geschrieben:@ Burgwächter:
Halt doch mal den Ball flach - du erzählst hier was von Märchen mit FeWo auf Sylt usw. - das kann doch nicht sein. Es kann schon sein, dass der BR nicht die Interessen der Mitarbeiter vertritt - siehe verdi, die einen Zusammenschluss mit der Telekom gemacht haben, um sich mehr Einfluss zu sichern.

Aber deine Märchen kannst du in einem eigenen Forum hier einstellen und darüber berichten - das würde uns allen hier dienen, denn es gibt noch Probleme, die nicht so an den Haaren herbeigezogen sind und viele von uns betreffen.

Bitte schreib einfach sachlich und schreib zu einem Thema auch was inhaltlich nachvollziebaren, was dem Thema dienlich ist !

Warum willst Du Namen??? Nun wirst Du aber unsachlich.
Die lieben Kolleginnen und Kollegen werben sogar im Inet mit Ihren FeWo.
Und die Sache bei VW ist doch wohl über Presse gegangen, also auch Nachvollziehbar.
Hier könnte ich noch ganz andere Details berichten.
Värdi interessiert mich nicht die Bohne, wer in Värde einer angeblichen Arbeitnehmervertretung die mit dem AG rudert vertritt nun einmal nicht die
Beschäftigten., die übrigens Beiträge dafür zahlen.
Gewerkschaften sind sein den 8o ern für mich tabu. In meinem Bekanntenkreis lebt so ein Vertrauensmann Värdi.
Der fliegt mal eben nach Südafrika fährt Dienstwagen und baut sich grade eine Luxusvilla.
Also sage mir nichts von an den Haaren herbeigezogen. :mrgreen:

Viel Erfolg bei der Vertiefung in der Materie.
Bugi
burgwächter
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Re: DDU Zeitlich begrenzt und mit Auflagen, gibts das!?

Beitrag von burgwächter »

und hier der Link

***** Tourist Information Föhr *******


J. S. BR der VCS
posthorn
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Re: DDU Zeitlich begrenzt und mit Auflagen, gibts das!?

Beitrag von posthorn »

Hallo....bitte bekommt euch nicht in die Haare :-)

Ich habe im letzten Jahr alles dafür getan un Überstunden zu vermeiden. Gespräche mit dem Chef,Gewerkschaft usw.
Wie man sich wendet oder dreht, es kommt einfach nichts dabei raus. Unter der Hand wird mit Versetzung gedroht oder gar mit einem Dizi. Dazu kommt noch das
die Post Mitarbeiter mischt. Arbeiter Angestellt und Beamte. Wenn Beamte auf ihr Recht bestehen werden die Arbeiter und Angestellte nicht mit ziehen. Entweder wird mit
Kündigung gedroht oder das der Arbeitsvertrag nicht verlängert wird. Schlau gemacht :-)
Von den Gewerkschaft Leuten hört man immer nur das Betriebsvereinbarungen eingehalten werden müssen und selbst diese werden immer wieder überschritten ohne das
Verdi etwas macht. Ich habe jetzt so viel schon beim Gelben Riesen mitgemacht das ich einfach aufgebe denn den Krieg kann man allein nicht gewinnen nur dran zerbrechen.

Lieben Gruß
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Bundesfreiwild
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Re: DDU Zeitlich begrenzt und mit Auflagen, gibts das!?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Hm... was mir dazu einfällt ist: Eine 20-Stunden-Teilzeitkraft KANN auch nur Aufgaben für 20 Std übertragen bekommen.
Dazu kommt, dass ein Teilzeitantrag ja überhaupt meist nur deswegen existiert, WEIL man private Verpflichtungen hat, die eine Vollzeit verhindern.
Man bekommt ja auch nur Geld für die 20 Std. Weshalb also sollte der Beamte -vor allem dauerhaft- Überstunden machen müssen. Da gibts überhaupt nicht.

Ständig anfallende Überstunden darf es eigentlich gar nicht geben und wenn sie anfallen, müssen überdies vom Personal/Betriebsrat genehmigt werden.
Gibt es ein Gleitzeitkonto, muss es dazu eine Betriebsvereinbarung geben, wie weit und wie lange das Konto überzogen werden kann und wie die geleisteten Überstunden abgebaut werden können (wenn ja so viel Arbeit da ist, wird das ja schwierig). Nicht beblubbern lassen, die BV vorlegen lassen und selbst lesen, was darin steht.

Mein Rat ist außerdem: Ab sofort nur noch die 20 Std erbringen. DAS ist die Arbeitszeit, die man in diesem Fall als TZ-Kraft erbringen muss.
Es kann keine DDU allein daraus konstruiert werden, dass man einen Arbeitsplatz mit 30 oder 40 Std WAZ als TZ-Kraft nicht ausfüllen kann. Man muss nur für seine reguläre Arbeitszeit dienstfähig sein.
Außerdem ist noch kein Beamter wegen "Faulheit" in DDU geschickt worden. Allerdings aber deshalb, wenn er dauernd oder dauerhaft krank ist.

Also beende doch das ganze miese Spiel und diskutiere einfach nicht mehr mit Vorgesetzten über das Thema. Sei gesund, mach deine 20 Std, gelegentlich vielleicht auch mal hier und da eine mehr, aber halt eben nur im Rahmen dessen, was du als 20-Std-Kraft auch bringen kannst und musst. Ich würde mal sagen, 2 Std pro Woche maximal wären da mehr als ausreichend, in Anbetracht des Betreuung der Kinder, für die die TZ ja beantragt wurde.

Die Richterschaft ist gerade bei Frauen in Teilzeit bislang SEHR eindeutig gewesen und hat dem T-Arbeitgeber die Grenzen gezogen, hinsichtlich der Fahrzeiten vor allem.
Wenn durch die Fahrzeit sozusagen ein Vollzeittag entsteht, macht die Teilzeit-WAZ keinen Sinn und der Betreuung für die Kinder unter 12 ist nicht gewährleistet, die ja überhaupt der Grund der TZ-Tätigkeit ist. Ein TZ-Antrag kann auch andere Gründe haben, der Sinn ist aber immer, dass man eben nur Teilzeit arbeitet und nicht doch mit Überstunden oder Gleitzeitstunden in Vollzeit.

Außerdem ist gerade die Überstundenproblematik nun wirklich Sache des Betriebsrates. Also... Überstunden werden in unserem Betriebsrat IMMER mitbestimmungspflichtig zugeleitet. Der Ressortleiter kann keine Überstunden einfordern, die vom BR nicht genehmigt wurden. Und der BR kann, bzw. muss die Überstunden auch ablehnen, wenn offensichtlich ist, dass sie dauerhaft erbracht werden sollen. ANGEORDNETE Überstunden können nur die Ausnahme sein, wenn es z.B. im Jahr zu einer bestimmten Zeit zu überdurchschnittlichen Belastungen kommt (z.B. eine Planungsphase oder in vielen Brachen die Vorweihnachtszeit, in einer Buchhaltung der Jahresabschluss). Das sind aber abzugrenzende Fristen und in der Regel wird dem dann zugestimmt. Was nicht vorkommen darf ist, dass Personaleinsparmaßnahmen dazu führen, dass die REGELMÄssige Arbeitszeit des einzelnen, dauerhaft überschritten werden muss, um die Arbeit erledigen zu können, weil dies natürlich dazu führt, dass man das Personal über die Maßen belastet.

Es gibt z.B. bei der T Beurlaubungs/Arbeitsverträge (die hab ich gesehen), dass der AG von jedem Beurlaubten bis zu 2 Überstunden pro Woche verlangen KANN.
Das gilt aber für Beschäftigte in Vollzeit. Diese verlangbaren Überstunden wären dann aber auf Teilzeitkräfte, entsprechend ihrer regulären Arbeitszeit, umzurechnen.
Da muss man mal in seinen Beurlaubungs/Arbeitsvertrag gucken, wenn man in einer Beurlaubung zu einer GmbH ist.

Wie gesagt: Du gibst dem Arbeitgeber keinen Angriffspunkt, wenn du deine 20 Std arbeitest, aber keine Überstunden machst, die vom BR nicht explizit genehmigt wurden.
Diese Genehmigung muss der BR dir auch zeigen können, weil sie dich direkt betreffen. In der Regel werden in einem solchen Antrag auch keine Namen erwähnt, sondern nur das Ressort oder das Team, das die ÜStd machen soll. Mit Datenschutzproblemen kann der BR da auch nicht argumentieren, wenn sie das nicht vorzeigen wollten.
Da muss man mal bisschen Rückgrat haben und einfach nach der regulären Arbeitszeit Hirn und Finger abschalten und gehen und sich nicht die Verantwortung für die Aufgabenerledigung im Ressort auf die Schultern laden und einreden lassen. DIE hat nämlich der Chef und der wird dafür bezahlt. Und es muss mit der regulären Arbeitszeit (mit kleineren Ausnahmen) auch funktionieren können.

Nicht krank sein, 20 Std arbeiten und Ende Gelände. Dann kann der AG überhaupt nichts Richtung DDU konstruieren.



Einfach die Ohren steif halten, die 20 Std machen, maaaaaal ne Stunde mehr, wenns passt. Und ansonsten einfach nicht krank sein, weil genau DAS dem Dienstherrn die Waffe in die Hand gibt, aber alles andere eben nicht.
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