EU - wann verfällt er wirklich?
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EU - wann verfällt er wirklich?
krankheitsbedingt wurde der EU aus 2011 noch nicht genommen. Im Febr./März wurde von der Personalst. telefonisch mitgeteilt, dass der EU-Anspruch wieder aufflammen würde, wenn der Dienst wieder aufgenommen würde. Da es der AG bis heute noch nicht geschaftt hat, einen leidensgerechten Dp zu finden, wurde seitens des Bea ein EU-Antrag eingereicht, damit der EU aus 2011 noch vor Sept. 2012 angetreten werden kann und nicht verfällt. Jetzt sagt PST, dass der EU eigentlich schon verfallen wäre!! Kann das wirklich sein???
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Re: EU - wann verfällt er wirklich?
Nein.
Wenn der EU wegen dauerhafter Erkrankung nicht genommen werden KONNTE, muss er beim nächsten Dienstantritt abgewickelt werden.
GENAU wegen Krankheit verfällt er nämlich grundsätzlich NICHT.
Allerdings gibt es wohl Gerichtsentscheidungen, dass Urlaub maximal über 15 Monate übertragen werden kann. Insbesondere bei besonders dauerhaften Erkrankungen.
Damit wäre eigentlich immer nur der Urlaub -grob gesagt- aus dem vor-letzten Urlaubsjahr noch nicht verfallen, wenn man dieses Jahr aus der Dauererkrankung zurückkehrt. Ich würde also mal damit rechnen, dass die Urlaubstage vom Urlaubsjahr 2010 zum 31.03.2012 vielleicht verfallen sind.
Die von 2011 könnten noch gelten. Aber ich kann da keine genaue Auskunft erteilen.
Falls jemand Genaueres weiss, bitte ich um eine korrekte Berechnung.
Ab Beendigung der Krankheit ist man jedenfalls dienstfähig und kann/bzw. sogar MUSS zunächst dann den Alt-Urlaub aus dem Vorjahr abwickeln.
Ich würde beim PST per e-Mail eine rechtsverbindliche Auskunft anfordern, wie viele Urlaubstage man aufgrund der Dauererkrankung aus den vergangenen Urlaubsjahren noch hat, wenn man die Erkrankung zum Tag X beendet und den Alt-Urlaub dann abwickeln möchte.
Die Hotliner haben da nicht immer die volle Ahnung.
Wenn der EU wegen dauerhafter Erkrankung nicht genommen werden KONNTE, muss er beim nächsten Dienstantritt abgewickelt werden.
GENAU wegen Krankheit verfällt er nämlich grundsätzlich NICHT.
Allerdings gibt es wohl Gerichtsentscheidungen, dass Urlaub maximal über 15 Monate übertragen werden kann. Insbesondere bei besonders dauerhaften Erkrankungen.
Damit wäre eigentlich immer nur der Urlaub -grob gesagt- aus dem vor-letzten Urlaubsjahr noch nicht verfallen, wenn man dieses Jahr aus der Dauererkrankung zurückkehrt. Ich würde also mal damit rechnen, dass die Urlaubstage vom Urlaubsjahr 2010 zum 31.03.2012 vielleicht verfallen sind.
Die von 2011 könnten noch gelten. Aber ich kann da keine genaue Auskunft erteilen.
Falls jemand Genaueres weiss, bitte ich um eine korrekte Berechnung.
Ab Beendigung der Krankheit ist man jedenfalls dienstfähig und kann/bzw. sogar MUSS zunächst dann den Alt-Urlaub aus dem Vorjahr abwickeln.
Ich würde beim PST per e-Mail eine rechtsverbindliche Auskunft anfordern, wie viele Urlaubstage man aufgrund der Dauererkrankung aus den vergangenen Urlaubsjahren noch hat, wenn man die Erkrankung zum Tag X beendet und den Alt-Urlaub dann abwickeln möchte.
Die Hotliner haben da nicht immer die volle Ahnung.
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Re: EU - wann verfällt er wirklich?
Blossen Aussagen von PST glaube ich mal gar nichts. Was ich da schon von Hotlineren erzählt bekommen habe...
Nur eine rechtsverbindliche Auskunft, möglichst schriftlich, akzeptiere ich bei solchen Anfragen. Dann hat man auch was in der Hand.
Alles Geblubber ist in diesem Laden doch völlig unbrauchbar und vor allem nicht nachprüfbar.
Nur eine rechtsverbindliche Auskunft, möglichst schriftlich, akzeptiere ich bei solchen Anfragen. Dann hat man auch was in der Hand.
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Re: EU - wann verfällt er wirklich?
vielen Dank schon mal für eure Meinungen. Am besten wird es sein, denen einen Brief mit Bitte um rechtsverbindliche Auskunft zu schreiben. Wenn man die Hotline anruft, dann "leiten es die Hotliner weiter" und der Rückruf erfolgt am Sankt Nimmerleinstag.
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Re: EU - wann verfällt er wirklich?
Also der Urlaub wegen Krankheit verfällt auf jeden Fall nicht...im Zweifelsfall kann der Urlaub nach Wiederkehr immer wieder genommen
werden - maßgeblich ist die Wiederkehr.
Z. B. - Wiedergenesung im Aug. 2012 - der Urlaub muss dann, wenn nichts anderes bestimmt ist, am 31.03.2013 angetreten sein
- Wiedergenesung Jan. 2013 der Urlaub muss am 31.12.2013 angetreten werden - wenn nichts anderes bestimmt ist...
Es kann natürlich auch noch im Tarifvertrag Regelungen geben - z. B. kann der Beamte bei der Deutschen Post meines Wissens den
Urlaub bis September des Folgejahres aufsparen...da bin ich mir aber nicht so sicher.
Auf jeden Fall ist die Regelung bei der Telekom so, dass bis Ende März der Urlaub angetreten sein muss...
werden - maßgeblich ist die Wiederkehr.
Z. B. - Wiedergenesung im Aug. 2012 - der Urlaub muss dann, wenn nichts anderes bestimmt ist, am 31.03.2013 angetreten sein
- Wiedergenesung Jan. 2013 der Urlaub muss am 31.12.2013 angetreten werden - wenn nichts anderes bestimmt ist...
Es kann natürlich auch noch im Tarifvertrag Regelungen geben - z. B. kann der Beamte bei der Deutschen Post meines Wissens den
Urlaub bis September des Folgejahres aufsparen...da bin ich mir aber nicht so sicher.
Auf jeden Fall ist die Regelung bei der Telekom so, dass bis Ende März der Urlaub angetreten sein muss...