Besoldung in vergangenen Jahren - Lehrer im Land NRW

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Alex77
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Besoldung in vergangenen Jahren - Lehrer im Land NRW

Beitrag von Alex77 »

Hallo!

Ich hatte während meines Vorbereitungsdienstes 2002 (Lehramt, Land NRW) einen Wegeunfall. Ich war danach lange dienstunfähig, der Amtsarzt glaubte aber immer an eine Besserung und bescheinigte eine DU immer nur für 1/2 Jahr. So habe ich dann in dieser Zeit - obwohl der Vorbereitungsdienst 2004 längst beendet gewesen wäre - weiterhin meine Anwärterbezüge bekommen, und das 2,5 Jahre lang.

Dann wurde ich aber zum Oktober 2006 aufgrund der dauerhaften Unfallfolgen aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen. Eine Zeit bekam ich dann Hartz IV bis mir (nach langem Kampf) 3 Jahre später vom Amtsarzt eine MdE von 50% zuerkannt wurde. Ich bekomme nun seit Nov. 2009 Versorgungsbezüge, habe die auch rückwirkend seit dem Tag meiner Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst bekommen.

Da ich jetzt meinen Prozess gegen den Unfallgegner gewonnen habe, kann ich dort meinen gesamten Lohnausfall bzw. die Differenz geltend machen. Dafür muss ich jetzt ausrechnen, wieviel ich nach dem regulären Ende des Vorbereitungsdienstes - wenn ich eine Stelle bekommen hätte (hatte Mangelfach, deswegen sehr wahrscheinlich) - an Bezügen bekommen hätte, bzw. muss die Differenz zu dem berechnen, was ich tatsächlich bekommen habe und was ich bekommen hätte.

Kann ich irgendwo eine Aufstellung, Liste o.ä. finden, aus der hervorgeht, wie hoch in den Jahren 2004 (Feb.) - 2006 (Sept.) die Höhe der Besoldung in NRW für Grundschullehrer war?
Wie und wo könnte ich da eine Grundlage für meine Berechnungen finden?

Für die Zeit nach meiner Entlassung, also ab Oktober 2006 ist das kein Problem, da in der Nachberechnung aufgeführt ist, wieviel ich da bekommen hätte (weil ja der %-Satz ausgehend von den regulären Bezügen ermittelt wurde).

Es wäre super, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte!!!

Vielen Dank!
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Vielleicht suchst du mal im Internet unter "Besoldungstabelle xyz 2004" u. folgende. Vielleicht sind sie noch irgendwo aufgelistet.

Ansonsten könnte man mal beim Land NRW schriftlich nachfragen, ob sie einem die Besoldungstabellen aus den fraglichen Jahren zusenden können, weil man sie für eine Berechnung fürs Gericht braucht.
Martin
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RE Besoldung in vergangenen Jahren - Lehrer im Land NRW

Beitrag von Martin »

Hallo ALex77,

schau mal unter

http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/nw/

da findest du alle Besoldungstabelle ab 2004 bis laufend.

MfG Martin
Alex77
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Beitrag von Alex77 »

Hallo!

Vielen Dank für die beiden Antworten.

Über Google habe ich inzwischen die Besoldungstabellen aus den fraglichen Jahren gefunden (u.a. auch die genannte Seite), und auch auf der Seite des LBV habe ich diese Tabellen gefunden.

Das hilft mir aber leider nur bedingt weiter, da ich nicht weiß, welche Gruppe/Stufe ich für welchen Zeitraum zugrunde legen muss.

Ich weiß zwar, dass für die Versorgungsbezüge A12/Gruppe12 zugrunde gelegt wird, dies ist aber laut meiner Information die höchste erreichbare Gruppe vor dem Eintritt in den Ruhestand.

Und wegen der Ferienzeit erreicht man ja auch nirgendwo jemanden zum Nachfragen...

Nochmal Danke, viele Grüße
Alex
Gerda Schwäbel
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Beitrag von Gerda Schwäbel »

Ich versuch es mal:
Gehe ich recht in der Annahme, dass Sie im Jahr 1977 geboren sind? In diesem Fall wäre Ihr Besoldungsdienstalter (das damals noch überall zum Zwecke der Bestimmung der Stufe des Grundgehaltes berechnet wurde) auf den Ersten des Monats festgesetzt, in dem Sie Ihr 21. Lebensjahr vollendet haben. Im Falle, dass Sie am 3. März geboren sind, wäre also der 1. März 1998 das maßgebliche Datum.

Weitere Beispiele:
10.05. --> 1. Mai 1998
15.07. --> 1. Juli 1998
01.10. --> 1. September 1998


Im Falle der Festsetzung "1. März 1998" wäre das Grundgehalt für Februar nach der Stufe 3, ab März 2004 nach der Stufe 4 und ab März 2006 nach der Stufe 5 gezahlt worden.

Eine Allgemeine Stellenzulage gab/gibt es m. W. für Lehrer nicht, zum Familienzuschlag lässt sich aus dem Sachverhalt nichts entnehmen.

Nicht vergessen werden sollte bei der Gegenüberstellung das Urlaubsgeld und das sogenannte Weihnachtsgeld. Hierzu lässt mich aber mein Gedächtnis im Stich und eine Nachschlagemöglichkeit habe ich gerade nicht.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Alex77
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Beitrag von Alex77 »

Hallo Frau Schwäbel,

vielen Dank für Ihre Bemühungen! Das hilft mir schon etwas weiter, ich habe aber trotzdem noch eine Nachfrage.

Ich bin im Februar 1977 geboren. Gilt dann trotzdem die Berechnung wie Sie die für März hier beispielhaft aufgeführt habe oder ist das dann wieder anders?

Verstehe ich das dann richtig, dass ich für Februar 2004 Stufe 3 berechnen kann, von März 2004 - Februar 2006 Stufe 4 und von März 2006 an dann Stufe 5 zugrunde legen kann? Und immer alles von A12?
Und danach würde das dann im 3 Jahres-Rhythmus gehen? Verstehe ich da die Tabellen richtig?
Also dann ab März 2009 Stufe 6 und dann ab März 2012 Stufe 7?
Habe ich das so richtig verstanden?
Oder ist dann bei mir immer der Februar der maßgebliche Monat für die Höherstufung?

Familienzuschlag ist für mich nicht relevant, höchstens noch die Sonderzahlungen (Urlaubs-/Weihnachtsgeld). Dazu habe ich noch nichts gefunden, will aber mal meine Freundin (auch Lehrerin) fragen, was die da bekommen hat. Das müsste doch dann identisch sein, oder nicht?

Ich habe mich jetzt auch noch mal per Mail ans LBV gewendet, weil man da telefonisch kaum jemanden erreicht. Vielleicht melden die sich von dort ja auch nochmal.

Bis hierher aber schonmal vielen vielen Dank!!!!

Viele Grüße
Alex
Gerda Schwäbel
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Beitrag von Gerda Schwäbel »

Alex77 hat geschrieben:... Ich bin im Februar 1977 geboren. Gilt dann trotzdem die Berechnung wie Sie die für März hier beispielhaft aufgeführt habe oder ist das dann wieder anders?...Viele Grüße Alex
Wenn Sie im Februar 1977 geboren sind, dann wäre Ihr Besoldungsdienstalter auf den 1. Februar 1998 festgesetzt worden. Sie hätten damit schon im Februar 2004 das Grundgehalt der Stufe 4 erhalten, ab Februar 2006 die Stufe 5 und ab Februar 2009 die Stufe 6.

Wegen Urlaubsgeld/Sonderzahlung habe ich nachgesehen. Urlaubsgeld gab es wohl letztmals 2003. Die Sonderzahlungen 2004 und 2005 müssten jeweils in Höhe von 50 v. H. der Dezemberbezüge gezahlt worden sein, seit dem Jahr 2006 beträgt sie 30 v. H. der Bezüge. (Falls der Vorbereitungsdienst bereits Ende 2003 beendet gewesen wäre, müsste man die Sonderzahlung 2004 (wegen des Monats Januar ohne Bezügeanspruch um ein Zwölftel kürzen).

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Alex77
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Beitrag von Alex77 »

Hallo Frau Schwäbel!

Nochmal vielen vielen Dank für Ihre Antwort. Sie haben mir damit sehr viel weiter geholfen. :D Ich konnte jetzt fast alles berechnen (das einzige Problem, das ich noch habe, ich weiß nicht wieviel ich an Steuern abziehen muss...).

VIELEN DANK!!!!!

Viele Grüße
Alex
Gerda Schwäbel
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Beitrag von Gerda Schwäbel »

Hallo Alex,
ganz spontan hätte ich jetzt eher darauf getippt, dass Sie die Differenz der Bruttobeträge als Schadenersatz bekommen und den Gesamtbetrag dann nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 EStG versteuern müssen. (Aber Wetten würde ich jetzt nicht drauf abschließen. )

Wegen der Steuerberechnung kann Ihnen geholfen werden. Ich nutze in solchen Fällen seit vielen Jahren das Programm Lohnsteuer für Windows von Rüdiger Döring. Es ist kostenlos und kann beliebig verwendet werden.

Man findet es z. B. hier: http://home.arcor.de/ruediger.doering/

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
t-onkel
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Beitrag von t-onkel »

... ich würde beim Land (Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW) darauf drängen, dass man dort diese Differenzberechnung für Dich durchführt (Fürsorgepflicht des Dienstherrn). Das steigert den Glauben in die Richtigkeit ...

Entschädigungen werden nach § 34 EStG begünstigt besteuert. Dies wird aber vermutlich den Progressionsnachteil nicht ganz ausgleichen. Ob der verbleibende Progressionsnachteil beim Schädiger geltend gemacht werden kann, sollte Dein Anwalt beantworten. Auch, ob die Nachzahlung vom Schädger zu verzinsen ist.
Gruß
T-Onkel
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