Hallo ihr Lieben!
Ich hätte mal eine Frage und hoffe, daß sie mir hier beantwortet werden kann.
Ein Beamter des Landes NRW wird von seiner Behörde auf Entfernung aus dem Dienst verklagt. Das Ergebnis der Gerichtsverhandlung ist noch offen.
Nun habe ich gehört, daß ein Beamter in so einer Situation noch während der Verhandlung einen Antrag auf freiwillige Entlassung stellen kann, um einer gerichtlichen Entlassung zuvorzukommen.
Hat davon schon mal jemand gehört??? Hab schon im Netz gesucht, aber nichts dazu gefunden.
Gemäß §27 Abs.2 Landesbeamtengesetz NRW muß doch ein Antrag auf freiwillige Entlassung schriftlich erfolgen.
Wäre lieb, wenn mir mal da einer weiterhelfen könnte.
Antrag auf freiwillige Entlassung während Gerichtsverhandlun
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