Hallo!!
Ich bin derzeit noch Beamter auf Probe bei meinem Dienstherrn, bei dem ich auch meinen Vorbereitungsdienst absolviert habe.
Bei einem anderen Dienstherrn habe ich mich auf eine Stellenausschreibung beworben und von diesem nach dem Vorstellungsgespräch auch eine (schriftliche) Einstellungszusage bekommen.
Mein "neuer Dienstherr" hat bei meinem bisherigen Dienstherrn um Überlassung gebeten, ich habe am 30.3. Antrag auf Versetzung (zum 01.05.) gestellt.
Mein bisheriger Dienststellenleiter hätte mich nun länger behalten wollen (01.08. ...), woraufhin ich mit der Personalabteilung gesprochen habe und klargemacht habe, dass 01.08. schon aufgrund der "3-Monats-Frist" meinem neuen Dienstherrn und mir natürlich auch nicht recht ist.
Abgesehen von der "3-Monats-Frist", stellt sich mir folgende Frage:
1.) Kann der neue Dienstherr nun von der geplanten Einstellung theoretisch wieder abspringen, nur weil der mögliche Dienstbeginn nicht wie gewünscht stattfindet? (Ist die schriftliche Einstellungszusage verbindlich?, diese müsste ja einen (verbindlichen) Verwaltungsakt darstellen).
2.) Weiß jemand, ob die 3-Monatsfrist wirklich ab Antragstellung zu laufen beginnt (so wurde es mir zumindest erklärt) oder erst ab dem beantragten Zeitraum?
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!!
Max
Versetzung zu anderem Dienstherrn
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