Überbringung Bescheid Dienstunfähigkeit

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

crazydolphin
Beiträge: 10
Registriert: 14.10.2010 15:50
Behörde:

Überbringung Bescheid Dienstunfähigkeit

Beitrag von crazydolphin »

Wenn ein Beamter nach der amtsärztlichen Untersuchung in den Ruhestand versetzt werden soll, wie sieht dann der Vorgang aus.

Muss ihm das Gutachten eröffnet werden, hat er das Recht, dass bei diesem Gespräch z.B. der Schwerbehindertenvertreter und der Personalrat dabei sind?

Muss er über Rechte und Pflichten belehrt werden, die mit der zur Ruhesetzung verbunden sind?

Vielen Dank für eure Hilfe!
Benutzeravatar
Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17.01.2011 08:48
Behörde:

Beitrag von Bundesfreiwild »

Ganz logisch: Der "Patient" muss doch auch selbst wissen, worum es geht. Man kann ja auch gegen ein Gutachten schon den Klageweg beschreiten, wenn man das will und nicht erst gegen die Zurruhesetzung.

Natürlich muss der Beamte ein Doppel des Gutachtens bekommen.
Ich gehe beim Amtsarzt gar nicht raus, bevor der mir nicht versichert hat, dass ich entweder sofort in die Hand oder kurzfristig per Post sein Gutachten in Händen halte.

Dazu kommt, dass der Betriebsrat ja Bedenken äußern kann, wenn es um eine Zwangs-Zurruhesetzung geht. Dazu benötigt er natürlich ebenfalls das amtsärztliche Gutachten, um seine Bedenken auch formulieren zu können.
Dazu braucht er ebenfalls ein Doppel des Gutachtens (das der Arbeitgeber aber oft nicht an den BR zuleitet).

Also entweder den Amtsarzt um ein Doppel bitten oder die Personalstelle auffordern, ein Doppel zuzusenden.
abfallteil
Beiträge: 78
Registriert: 27.01.2011 19:24
Behörde:

Beitrag von abfallteil »

hallo,

ich bekam auf nachfragen bei der personalstelle eine kopie des gutachtens. der amtsarzt wurde direkt aufgefordert mir eine kopie zukommen zu lassen hat er nicht gemacht. hab dann nachgefragt und eben ne kopie dann bekommen. war gar kein problem.

kann nur sagen war mir recht mit der zur ruhe setzung.

manche dinge muß man sich nicht geben..

viel erfolg

a-teil
Benutzeravatar
leonsucher
Beiträge: 489
Registriert: 15.08.2006 15:17
Behörde:

Beitrag von leonsucher »

Bundesfreiwild hat geschrieben: Natürlich muss der Beamte ein Doppel des Gutachtens bekommen.
Ich gehe beim Amtsarzt gar nicht raus, bevor der mir nicht versichert hat, dass ich entweder sofort in die Hand oder kurzfristig per Post sein Gutachten in Händen halte.
Wenn der Dienstherr ein amtsärztliches Gutachten in Auftrag gibt, muss dessen Grund dem Beamten vor der Untersuchung eröffnet werden und im Nachgang das konkrete Ergebnis mündlich mitgeteilt werden.
Der Amtsarzt ist nicht verpflichtet ( und teilweise nicht berechtigt ) vom Gutachten selbst dem Beamten eine Kopie zukommen zu lassen, wenn der Dienstherr dies im Anschreiben ausdrücklich ausgeschlossen hat.

Der deutlich elegantere Weg ist die nachträgliche Einsichtnahme in die Personalakte. Diese ist auf Verlangen dem Beamten jederzeit zu gewähren, der Beamte darf sich z.B. auch Kopien der gesammelten Unterlagen fertigen und ggf. die Entfernung von irrelevanten Dokumenten verlangen.

Ein halbwegs intelligenter Personalchef wird daher eine Kopie des Gutachtens dem Beamten freiwillig zukommen lassen oder muss dies dann im Zuge der Akteneinsicht ( ggf. mit Personalrat bzw. Rechtsverteter des Beamten ) tun.
Wer beim Metzger klingelt darf sich nicht wundern, wenn kein Schwein aufmacht..........
kuddel
Beiträge: 88
Registriert: 09.05.2007 18:23
Behörde:
Wohnort: NRW

Beitrag von kuddel »

Hallo

Muss der Dienstherr eigentlich bei einer beabsichtigten Zwangspensionierung dem Beamten mitteilen das er deswegen zum AA muss oder kann er das auch verschleierrn z.b. das er zur Untersuchung muss um die Dienstfähigkeit festzustellen.

Oder muss der AA bei der Untersuchung mitteilen warum die Dieststelle ihn zum AA schickt???

Gruss
abfallteil
Beiträge: 78
Registriert: 27.01.2011 19:24
Behörde:

Beitrag von abfallteil »

hallo knuddel,

mir wurde mitgeteilt das meine dienstfähigkeit überprüft werden soll...

also für mich heißt dsa nicht dienstfähig=pensionierung...

lg

a-teil
kuddel
Beiträge: 88
Registriert: 09.05.2007 18:23
Behörde:
Wohnort: NRW

Beitrag von kuddel »

Hallo

genau das würde mich ja mal Interesieren.......!!!!!

Denn mir wurde weder vom Dienstherr noch vom AA gesagt das die Untersuchung stattfindet um mich vorzeitig Zurruhezusetzten.

Als ich dann das Gutachten von der Dienststelle bekommen habe stand dort
Mitteilung des Ergebnisses der Begutachtung zur Überprüfung der Dienstfähigkeit im Rahmen der vorzeitigen Zurruhesetzung.

Mir wurde nur mitgeteilt das meine Dienstfähigkeit Überprüft wird.

Gruss
schäferhund
Beiträge: 346
Registriert: 28.09.2010 12:54
Behörde:

Beitrag von schäferhund »

Hallo,

also bei mir, bzw. in unserem Resort lief und läuft es so ab:

* Personalchef meldet bei längerer Erkrankung den Beamten beim
Amtsarzt an und bittet um Überprüfung der Dienstfähigkeit. Gerne wird
dabei versucht, d. Amtsarzt zu beeinflussen, abhängig davon, ob man
einen noch haben will oder nicht.

* Beamter(in) wird kurz zuvor über die geplante Vorladung zum
Amtsarzt informiert (meist telefonisch)

* Beamter(in) erhält normalerweise nach der Untersuchung eine
Abschrift des Gutachtens zugeschickt ( falls nicht, sollte man darauf
bestehen)

* Dienstherr entscheidet, ob Beamter(in) nun dienstfähig ist oder nicht.
Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht ist er an das Ergebnis der
Untersuchung aber nicht gebunden !!!

* Personalrat bzw. Schwerbehindertenbeauftragter werden nur auf den
ausdrücklichen Wunsch d. Beamten(in) tätig.

* Dienstherr teilt die beabsichtigte Ruhestandversetzung dem Beamten
schriftlich mit. Dieser hat hat in der Regel 4 Wochen Zeit, Widerspruch
dagegen einzulegen.

* Mit der Versetzungsurkunde erhält d. Beamter(in) normalerweise
einige Merklblätter über die Rechte und Pflichten des Pensionärs.


Die Handhabung ist hier von Resort zu Resort bzw. in den einzelnen Bundesländern evtl. etwas unterschiedlich.


Gruß
Schäferhund
abfallteil
Beiträge: 78
Registriert: 27.01.2011 19:24
Behörde:

Beitrag von abfallteil »

hallo,

also im großen und ganzen ging es bei mir so wie schäferhund es beschrieb.

meine erfahrung aber, wenn man arbeiten möchte und das zum ausdruck bringt dann wird das gutachten so sein das der aa schreibt man ist arbeitsfähig..

ich dneke überprüfung der dienstfähigkeit da geht es immer darum einen in ruhestand zu versetzen ansonsten braucht man j adie dienstfähigkeit net überprüfen wenn einer nie krank ist... und siene arbeit macht...

http://fun.drno.de/flash/Karriereleiter.swf

die karriereleiter, immer daran denken....

lg

a-teil