Versetzungsantrag nach Ausbildung. Vorsteher blockt

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Melle123
Beiträge: 2
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Versetzungsantrag nach Ausbildung. Vorsteher blockt

Beitrag von Melle123 »

Hi!

Ich werde dieses Jahr mit meiner Ausbildung fertig.
Standardmäßig werden Listen verteilt, in die man seine Wunsch-Ämter einträgt, in denen man nach der Ausbildung verwendet werden möchte.

Ich habe nicht mein Ausbildungsfinanzamt X, sondern das FA Y gewählt mit der Begründung, dass sich mein Lebensmittelpunkt nicht mehr bei X liegt.
Partner ist in Y.

Mein Vorsteher sagt aber, dass das keine ausreichenden Gründe seien und ich im Amt X "gebraucht" werde. Er will jetzt bei der OFD angeben, dass ich trotz des Wunsches auf Versetzung in meinem Ausbildungsfinanzamt bleiben soll.


Was kann ich machen? Nützt es was den BPR einzuschalten? Direkt an die OFD wenden?Kann mein Vorsteher das überhaupt so einfach machen? Obwohl Lebensmittelpunkt ja eigentlich schon berücksichtigt wird?

Danke für eure Antworten
Mr. Green
Beiträge: 166
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Beitrag von Mr. Green »

Als Landesbeamter bist Du nun mal landesweit einsetzbar. Das wurde Dir bei der Einstellung doch bestimmt nicht verschwiegen, oder? :wink:
schäferhund
Beiträge: 346
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Beitrag von schäferhund »

Hallo,
Was Mr. Green aussagt ist völlig richtig. Es gehört zu den Grundzügen des Beamtentums, innerhalb seines Landes uneingeschränkt versetzungsbereit zu sein. Die Kolleginnen u. Kollegen aus den großen Flächenländern (z. Bsp. Bayern oder Niedersachsen) haben es da aufgrund der Größe ihres Bundeslandes oftmals besonders schwer.

Mein Ratschlag:

Versuche mal herauszufinden, ob evtl. jemand aus Deiner "Wunsch - Dienststelle" an Deine gegenwärtige Dienststelle versetzt werden möchte. Weiterhin solltest Du Dein Versetzungsgesuch in regelmäßigen Abständen "erneuern", damit man Dich nicht vergisst (so ist es mir mal ergangen).
Unter Umständen wäre dann auch noch ein so genannter "Ringtausch" mit Bediensteten aus unterschiedlichen Dienststellen denkbar.

Wünsche Dir jedenfalls viel Glück


Gruß
Schäferhund
minet
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Registriert: 04.03.2011 05:16
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Beitrag von minet »

Sehe es mal positiv! Du erbringst so gute Leistungen, dass Dich der Vorsteher behalten möchte.
Melle123
Beiträge: 2
Registriert: 05.03.2011 01:09
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Beitrag von Melle123 »

Danke für die antworten.

Natürlich weiß ich das zu schätzen, dass er mich behalten will.
Nur find ich es etwas unverständlich, dass gar nicht mehr auf die persönlichen wünsche und Gründe eingegangen wird. Dann macht diese "Wunschliste" keinen Sinn.

Mit einem tauschpartner brauche ich es nicht versuchen. Chef will keine vo außerhalb.


Ich kann jetzt eigentlich nur hoffen dass das die OFD sich nicht beeindrucken lässt.
mimimania
Beiträge: 42
Registriert: 20.02.2010 10:37
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Beitrag von mimimania »

Hi,

also wenn dein Vorsteher nicht mit sich reden lässt, wird ich mich an den Personalrat wenden.
Würd' ggf. auch den Landesverband miteinbeziehen, sofern nötig.

Hatte mit meinem letzten Vorsteher leider auch Probleme, war ziemlich kompliziert, es ging um Versetzung, Teilzeit und Studiengenehmigung.
Aus eigener Erfahrung, versuche es erst im persönlichen Gespräch zu regeln, sofern sich kein Kompromiss finden lässt, würd' ich einen Versetzungsantrag stellen und ggf. als Kopie gleich an die OFD schicken.
Lege den Antrag aber auch deiner Dienststelle vor, damit man dir keine Umgehung des Dienstweges vorwerfen kann.

LG
Gerda Schwäbel
Beiträge: 655
Registriert: 10.07.2008 13:35
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Re: Versetzungsantrag nach Ausbildung. Vorsteher blockt

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Knapp daneben ist auch vorbei!
Melle123 hat geschrieben:... Ich werde dieses Jahr mit meiner Ausbildung fertig. ...
Damit endet nicht nur der Vorbereitungsdienst, sondern auch das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Damit gibt es mit Ablauf des letzten Prüfungstages erst mal keine Dienststelle und deshalb steht auch das Problem einer "Versetzung" überhaupt nicht im Raum.

Erforderlich ist eine Neueinstellung unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe. Genauso wie die Anwärter "Wunschlisten" ausfüllen dürfen, werden auch die Vorsteher und Vorsteherinnen nach ihrem Bedarf und ihren Wünschen gefragt. Deshalb kann ein Vorsteher in dieser Situation gar nicht "blocken", er kann nur einen Wunsch äußern. Dieses Recht kann ihm allerdings auch der Personalrat nicht beschneiden. Die Entscheidung trifft die OFD, in dem sie versucht insgesamt möglichst viele Wünsche zu erfüllen.

Da ist es natürlich nicht ungünstig, wenn Anwärter M. nicht nur auf der Wunschliste von Vorsteher X, sondern auch auf der von Vorsteher Y steht.