Hi Leutchens,
ich hab mal eine Frage vielleicht könnt ihr mir ja dabei helfen.
Wo ist eindeutig und zweifelsfrei geregelt, ab wann ich die Bearbeitung eines Sammelverfahrens ablehnen muss / kann, wenn ich in einem dieser Verfahren selbst zum Teil Geschädigter bin.
Bisher lese ich hierzu im Internet nur Allgemein-Bla-Bla das man sowohl in die eine als auch andere Richtung auslegen kann.
Für Eure Hilfe bin ich Euch vorab sehr dankbar.
Volker[/b]
Neutralität der Polizei
Moderator: Moderatoren
Leider kann ich nicht helfen,
nur soviel,
bei uns ist es so geregelt, das wenn Angehörige und/oder Bekannte betroffen sind (auch man selbst) die Ermittlungen von anderen Beamten übernommen werden müssen. Wg. Befangenheit
Aber stehen, hab ich es noch nirgends sehen
Abgesehen davon würde ich die Bearbeitung ablehnen damit es eben nicht zu Problemen kommt
dove
nur soviel,
bei uns ist es so geregelt, das wenn Angehörige und/oder Bekannte betroffen sind (auch man selbst) die Ermittlungen von anderen Beamten übernommen werden müssen. Wg. Befangenheit
Aber stehen, hab ich es noch nirgends sehen
Abgesehen davon würde ich die Bearbeitung ablehnen damit es eben nicht zu Problemen kommt
dove
JEFTA gefährlicher als TTIP
https://www.youtube.com/watch?v=1c9yFM-YnBo
11:15 min
Der EU Grenzen aufzeigen JEFTA STOPPEN
https://www.heise.de/tp/features/JEFTA-EU-Freihandelsabkommen-mit-Japan-als-Hydra-3755360.html
https://www.youtube.com/watch?v=1c9yFM-YnBo
11:15 min
Der EU Grenzen aufzeigen JEFTA STOPPEN
https://www.heise.de/tp/features/JEFTA-EU-Freihandelsabkommen-mit-Japan-als-Hydra-3755360.html
Neutralität der Polizei
... dazu fällt mir ein:
Außerdem gestattet diese Regelung nicht, die Amtshandlung einfach zu unterlassen, sondern nur, dass man davon vom Vorgetzten zu befreien ist (nachdem man ihn entsprechend informiert hat).
Allerdings gilt das nur für Bundesbeamte und das Beamtenstatusgesetz enthält eine derartige Bestimmung nicht. Aber vielleicht gibt das Landes-Beamtenrecht / Polizeirecht entsprechendes oder noch mehr her ...§ 65 Bundesbeamtengestz (Befreiung von Amtshandlungen):
(1) Beamtinnen und Beamte sind von Amtshandlungen zu befreien, die sich gegen sie selbst oder Angehörige richten würden, zu deren Gunsten ihnen wegen familienrechtlicher Beziehungen im Strafverfahren das Zeugnisverweigerungsrecht zusteht.
(2) Gesetzliche Vorschriften, nach denen Beamtinnen oder Beamte von einzelnen Amtshandlungen ausgeschlossen sind, bleiben unberührt
Außerdem gestattet diese Regelung nicht, die Amtshandlung einfach zu unterlassen, sondern nur, dass man davon vom Vorgetzten zu befreien ist (nachdem man ihn entsprechend informiert hat).
Gruß
T-Onkel
T-Onkel
hallo,ich wusste jetzt nicht genau wo ich meine frage am besten stelle ,deswegen schreibe ich einfach mal hier hin......
also,ich bin 16 jahre alt und ich will nach meinem schulabschluss(Abi) unbedingt zur bundespolizei..
leider habe ich ganz leichtes asthma ,bin sonst aber sehr sporlich und gut belastbahr.....
kann ich es trotzdem mal mit einer bewerbung versuchen?
also,ich bin 16 jahre alt und ich will nach meinem schulabschluss(Abi) unbedingt zur bundespolizei..
leider habe ich ganz leichtes asthma ,bin sonst aber sehr sporlich und gut belastbahr.....
kann ich es trotzdem mal mit einer bewerbung versuchen?
Sue09 hat geschrieben:hallo,ich wusste jetzt nicht genau wo ich meine frage am besten stelle ,deswegen schreibe ich einfach mal hier hin ...
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https://www.youtube.com/watch?v=1c9yFM-YnBo
11:15 min
Der EU Grenzen aufzeigen JEFTA STOPPEN
https://www.heise.de/tp/features/JEFTA-EU-Freihandelsabkommen-mit-Japan-als-Hydra-3755360.html
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Der EU Grenzen aufzeigen JEFTA STOPPEN
https://www.heise.de/tp/features/JEFTA-EU-Freihandelsabkommen-mit-Japan-als-Hydra-3755360.html
...Befreiung von Amtshandlungen..
Für welches Bundesland ?