Pflegekassenanteil bei Heimkosten in der Beihilfeberechnung

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kiki0912
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Pflegekassenanteil bei Heimkosten in der Beihilfeberechnung

Beitrag von kiki0912 »

Hallo Ihr da,

ich habe ein wichtige Frage.

Wird der Pflegekassenanteil bei Heimkosten ( Pfleegstufe 1 = 511,50 € mtl. ) bei einem 30 Tage - Monat wie z.B. dem November tageweise anteilmäßig berechnet - also 495,-€ ??

Ich habe schon einen anderen Berechnungsfehler in dem Bescheid meines Vaters gefunden, aber mir scheint, dass doch auch der Pflegekassenanteil anteilmäßig zu berechnen ist, oder nicht ? Oder wird der doch immer voll gezahlt bzw. angerechnet ?

Wäre super, wenn Ihr mir dazu was sagen könntet - ich brüte nämlich gerade über der Nachberechnung.... Widerspruch muss ich sowieso mal wieder ;-((( einlegen, weil ja schon ein Fehler drin steckt..naja... man hat ja sonst nix zu tun, was .. eben Beamtin :lol:
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Nani1
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Beitrag von Nani1 »

Nein der wird nicht gekürzt. Warum auch du erhälst doch von der Pflegekasse auch die 511,50 €, egal wie lange der Monat ist.
kiki0912
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Beitrag von kiki0912 »

Das stimmt wohl, aber in dem Monat, in dem mein Vater ins Heim kam - exakt ab dem 03.06.09 - wurde eben dieser Pflegekassenanteil anteilig der Tage berechnet. Und in den letzten Berechnungen aber nicht - deswegen war ich unsicher.
Erklärung von der Beihilfestelle hierzu war, dass ja das Heim auch nur tatsächlich Kosten ab dem 03.06. in Rechnung stellen konnte und daher war der Anteil in DIESEM Fall anteilig zu berechnen. Grds. gelte aber, dass es der volle Anteil ist.
Das gleiche gelte auch für die Eigenanteilsberechnung, die da lautet.

Bereinigtes Einkommen * 40 % * 31 Tage = Summe x

Diese Summe X ist aber auch immer gleich - und ich dachte auch hier, dass man anteilig rechnen muss, also z.B. Februar 28 Tage etc. , aber auch hier gilt, dass es immer die volle Summe ist, da mein Vater ja immer den gleichen Versorgungsbezug hat, egal wieviel Tage der Monat hat.

Leuchtet mir dann auch ein von der Erklärung her, aber dass man diese Sachen mal nachlesen könnte als "Normalsterblicher" oder gar aus der Berechnung entnehmen könnte ... Fehlanzeige - so was ärgert mich eben. Bin selber Beamtin, aber ich bemühe mich immer um Transparenz.

Man hat ja nun einen grds. Anspruch auf Widerspruch - nur den kann man ja gar nicht nutzen, wenn man noch nicht mal weiss, um was es genau geht bzw. wie etwas gerechnet wird, gelle ?!


Ich danke Dir auf jeden Fall für die zügige AW - damit bestätigst Du mir ja nur die Aussage von der Beihilfestelle und ich hoffe, mein Beitrag ist auch für andere interessant, die auch über ner Berechnung brüten :wink:
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Nani1
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Beitrag von Nani1 »

Ja das ist leider sehr komplex und obwohl ich in der Beihilfe arbeite hab ich da auch so meine Probleme beim erklären. :D Wir schicken aber immer die Berechnugsblätter mit, so kann man wenigstens irgendwie nachvollziehen wies berechnet wurde.
kiki0912
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Beitrag von kiki0912 »

Jaja - die Berechnungsbögen haben die mir ja auch mitgesendet, aber es fehlen eben die Berechnungsschritte an sich - man erkennt halt, dass es sich um einen Systemausdruck handelt. Also es gibt da wohl einzelne Masken, in die die Summen eingegeben werden und die Berechnungsformeln sind halt hinterlegt. So kenne ich es ja auch noch aus der Besoldung, die ich selber mal bearbeitet habe.

Naja ... habe jetzt auf jeden Fall alles nachvollziehen können aufgrund der Hinweise von Dir und der Beihilfestelle - bin auf die gleichen Summen gekommen. Am schlimmsten war halt die Rückrechnung im Dezember 2009 von Pflegestufe II zurück nach Pflegestufe I rückwirkend ab dem 03.06.09 .... ich sach nur : Maahlzeit! :roll:

In diesem Sinne wünsche ich Dir nur "normale" Fälle !! :D
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Nani1
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Beitrag von Nani1 »

Gern geschehen. Und ja solche "Rückrechnungen" bei Änderung der Pflegestufe sind sehr beliebt. :wink: :lol:
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