Vorurteile gegenüber langhaarigen Männern gab es schon immer, so musste unser Staat reagieren, sein Ansehen könnte ja beschädigt werden.
Zuerst kam der Haarnetzerlass, dann der Blendnackenerlass für Polizei, BGS und Zoll auch heute noch (nun nicht mehr rechtswirksam) gültig.
Die Mode hat sich gewandelt, heute trägt kaum ein Mann noch lange Haare, die Erlasse sind eigentlich Makulatur.
Vielleicht hatte deshalb das Bundesverwaltungsgericht in Berlin ein einsehen und beschied, dass eine Einschränkung diesbezüglich mit den Grundrechten nicht vereinbar ist.
Az.: 2 A 10239/04 bezüglich eines langhaarigen Polizisten
Eine nach 30 Jahren späte Genugtuung

Zeigt aber auch die Relativität von vermutlichem Recht

Wo kein Kläger da kein Richter...
Als Steiff-Tier trage ich selbst heute noch mehrere Knöpfe im Ohr (ein Verbot ist durch das Verfassungsgericht abgesegnet), trug bis 1991 (dann spielten mir die Hormone übel mit) einen Pferdeschwanz bis zum Austrittspunkt der Stoffwechsel-Abfallprodukte.
Für meine heutige Vollglatze hätte ich mir damals ein Diszi eingefangen.
Bekloppte Welt
