Hallo,
ich bin pensionierter Berufssoldat, ledig (Steuerklasse 1) und übe derzeit
einen Minijob aus (538 €).
Nun habe ich ein Angebot für einen weiteren Minijob (freie Zeiteinteilung)
mit einer Bezahlung von 502 €.
Beide Jobs zusammen übersteigen ja nicht die max. Hinzuverdienstgrenze,
so dass mir nichts von der Pension abgezogen würde.
Meine Frage ist : Muss ich dann eine Steuererklärung abgeben und welche
Abgaben kommen dann steuerlich auf mich zu ?
Die Frage ergibt sich für mich, aus der Überlegung heraus, ob sich der zweite
Minijob dann überhaupt finanziell lohnt.
Für entsprechende Antworten und Hinweise wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße
Uwe
Hinzuverdienst pensionierter Berufssoldat
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Re: Hinzuverdienst pensionierter Berufssoldat
Da der erste Minijobs bereits den maximalen Betrag ausschöpft, ist der 2. Sozialversicherungspflichtig, zudem dürfte Steuerklasse 6 gelten. Das dürfte sich also kaum lohnen.
Die individuelle Hinzuverdienstgrenze kann man bei der Pensionsregelungsbehörde abfragen.
Die individuelle Hinzuverdienstgrenze kann man bei der Pensionsregelungsbehörde abfragen.
MS
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Re: Hinzuverdienst pensionierter Berufssoldat
Hallo.
Ich denke wenn man nur mit 2 Minijobs über der Minijobgrenze liegt sind beide sozialversicherungpflichtig.
Ich denke wenn man nur mit 2 Minijobs über der Minijobgrenze liegt sind beide sozialversicherungpflichtig.
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Re: Hinzuverdienst pensionierter Berufssoldat
Nee, einer ist ja möglich. M.E. wird das nicht zusammen gerechnet.
Die Minijob-Zentrale gibt Auskunft und hat auch eine gute Webseite.
Die Minijob-Zentrale gibt Auskunft und hat auch eine gute Webseite.
MS
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Re: Hinzuverdienst pensionierter Berufssoldat
Ja dann schau Dir die Webseite mal an.
Das man einen Minijob mit und ohne Hauptbeschäftigung machen kann hat ja keiner bestritten und macht er ja auch.
Wenn er aber zwei Minijobs zusammen oberhalb der Minijobgrenze und ohne Hauptbeschäftigung macht sind beide versicherungspflichtig.
Er hat doch 538 und 502 zusammen 1040.
Gleich das erste Beispiel.
https://www.minijob-zentrale.de/DE/die- ... _node.html
Das man einen Minijob mit und ohne Hauptbeschäftigung machen kann hat ja keiner bestritten und macht er ja auch.
Wenn er aber zwei Minijobs zusammen oberhalb der Minijobgrenze und ohne Hauptbeschäftigung macht sind beide versicherungspflichtig.
Er hat doch 538 und 502 zusammen 1040.
Gleich das erste Beispiel.
https://www.minijob-zentrale.de/DE/die- ... _node.html
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Re: Hinzuverdienst pensionierter Berufssoldat
Da ist aber auch immer die Rede von 1 sozialversicherungspflichtigen Hauptjob, den hat man ja als (Ruhestands)beamter nicht.
Das müsste aber in der Tat konkret abgeklärt werden, was hier nun zutrifft.
Wie dem auch sei, ein weiterer Minijob wäre in beiden möglichen Szenarien nicht sinnvoll.
Das müsste aber in der Tat konkret abgeklärt werden, was hier nun zutrifft.
Wie dem auch sei, ein weiterer Minijob wäre in beiden möglichen Szenarien nicht sinnvoll.
MS
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Re: Hinzuverdienst pensionierter Berufssoldat
bei mir sind die Versorgungsbezüge (bin DDU) der Hauptjob (bzw. Hauptbeschäftigung Beamter im Ruhestand), von welchem ich Steuern abführe.
Ich habe auch einen Minijob und wurde in den Unterlagen meiner Pensionsbehörde klar gefragt, was als mein Hauptjob gelten soll- heißt, wenn du den Minijob als Hauptjob angibst, darauf auch volle Besteuerung haben wirst...es gab hier neulich auch einen Fall, wo es fälschlicherweise so gelaufen ist und nur sehr schwer noch zu ändern war...also am besten ist bei einem Minijob bleiben, alles andere lohnt sich steuerlich nicht, wurde hier ja schon erklärt.
Du kannst ggf. Stunden erhöhen bei deinem Minjob, also dann Teilzeit bzw. Midijob machen, aber ich wage zu bezweifeln, dass sich dies steuerlich wirklich rentiert....?
Was möglich ist, du kannst als Ruhestandbeamter mit vorübergehender Erhöhung des Ruhegehaltssatzes (§14 BeamtVG, betrifft z.B. DDU-Ruhestandsbeamte mit Rentenversicherungsanspruch) als Minijobber nun mittlerweile steuerfreie Zuschläge verdienen ohne dass dies pensionsschädlich ist (unter Beachtung deiner Zuverdienstgrenze natürlich)- diese kann dir keine Pensionsbehörde mehr nehmen...arbeitest du also nachts oder am Sonntag, bekommst du diese Zulage steuerfrei plus deines Minjobsgehalts.
Ich habe auch einen Minijob und wurde in den Unterlagen meiner Pensionsbehörde klar gefragt, was als mein Hauptjob gelten soll- heißt, wenn du den Minijob als Hauptjob angibst, darauf auch volle Besteuerung haben wirst...es gab hier neulich auch einen Fall, wo es fälschlicherweise so gelaufen ist und nur sehr schwer noch zu ändern war...also am besten ist bei einem Minijob bleiben, alles andere lohnt sich steuerlich nicht, wurde hier ja schon erklärt.
Du kannst ggf. Stunden erhöhen bei deinem Minjob, also dann Teilzeit bzw. Midijob machen, aber ich wage zu bezweifeln, dass sich dies steuerlich wirklich rentiert....?
Was möglich ist, du kannst als Ruhestandbeamter mit vorübergehender Erhöhung des Ruhegehaltssatzes (§14 BeamtVG, betrifft z.B. DDU-Ruhestandsbeamte mit Rentenversicherungsanspruch) als Minijobber nun mittlerweile steuerfreie Zuschläge verdienen ohne dass dies pensionsschädlich ist (unter Beachtung deiner Zuverdienstgrenze natürlich)- diese kann dir keine Pensionsbehörde mehr nehmen...arbeitest du also nachts oder am Sonntag, bekommst du diese Zulage steuerfrei plus deines Minjobsgehalts.
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Re: Hinzuverdienst pensionierter Berufssoldat
Hallo,
ich möchte mich für die Antworten bzw. Hinweise bedanken, die letztlich meine Vermutung untermauern.
Ich hatte mich übrigens verschrieben, es wären nicht 502 € sondern 520 €, was aber ja grundsätzlich nichts ändert.
Der potenzielle Arbeitgeber des zweiten Minijobs ist gleichzeitig auch mein Vermieter.
Ich habe Ihm jetzt schriftlich vorgeschlagen, die 520 € mit meiner Miete zu verrechen. Da er selbst Rechtsanwalt und Steuerberater ist, sollte er beurteilen können, ob das rechtlich in Ordnung ginge.
Liebe Grüße,
ich werde den entgültigen Sachstand hier noch mitteilen.
ich möchte mich für die Antworten bzw. Hinweise bedanken, die letztlich meine Vermutung untermauern.
Ich hatte mich übrigens verschrieben, es wären nicht 502 € sondern 520 €, was aber ja grundsätzlich nichts ändert.
Der potenzielle Arbeitgeber des zweiten Minijobs ist gleichzeitig auch mein Vermieter.
Ich habe Ihm jetzt schriftlich vorgeschlagen, die 520 € mit meiner Miete zu verrechen. Da er selbst Rechtsanwalt und Steuerberater ist, sollte er beurteilen können, ob das rechtlich in Ordnung ginge.
Liebe Grüße,
ich werde den entgültigen Sachstand hier noch mitteilen.
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Re: Hinzuverdienst pensionierter Berufssoldat
Das wäre dann wohl auch Einkommen...auf dieses Glatteis würde ich nicht nicht begeben.
Vielleicht als selbstständige Tätigkeit übernehmen...oder vielleicht eine Mietsenkungsvereinbarung erreichen, wenn keine Gegenleistung damit vereinbart wird ...aber auch ungünstig....
Als Beamter so etwas zu vereinbaren, würde ich z. B. nie machen. Das kann erhebliche Konsequenzen haben.
Lieber dann als Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit generieren. Keine Sozialabgaben, aber versteuern.
Vielleicht als selbstständige Tätigkeit übernehmen...oder vielleicht eine Mietsenkungsvereinbarung erreichen, wenn keine Gegenleistung damit vereinbart wird ...aber auch ungünstig....
Als Beamter so etwas zu vereinbaren, würde ich z. B. nie machen. Das kann erhebliche Konsequenzen haben.
Lieber dann als Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit generieren. Keine Sozialabgaben, aber versteuern.
MS