Auftsieg in LG 2.2 durch Master?

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Taxlion178
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Auftsieg in LG 2.2 durch Master?

Beitrag von Taxlion178 »

Hallo zusammen,

ich habe echt einen Knoten im Kopf, vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich bin aktuell Beamter im gD der FV NRW, Besoldungsstufe A10.
Ich absolviere zurzeit den Master of Public Managment an der HSPV NRW. Dies mache ich aus eigenem Antrieb außerhalb des Förderprogramms der Finanzverwaltung, da ich die Voraussetzungen für dieses nicht erfülle.
Ziel ist eine zukünftige Tätigkeit im höheren Dienst.
Kann ich mich nach Abschluss des Masters denn einfach auf Stellen der LG 2.2 bewrben? Ich erfülle ja die bildungstechnischen Voraussetzungen.
Allerdings liest man oft, dass dies nicht so einfach möglich ist, da auch eine Übernahme der Aufgaben für einen gewissen zeitraum gefordert ist, welche aber ohne Bewerbung auf eine solche Stelle ja nicht möglich ist...
Ich habe sehr viel dazu gelesen und bin immer verwirrter.
Kann jemand Licht ins Dunkel bringen? Ich möchte ungerne fast 3 Jahre meine Freizeit opfern und letztlich nichts davon haben...
Bruce Springsteen
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Re: Auftsieg in LG 2.2 durch Master?

Beitrag von Bruce Springsteen »

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Aufsteiger85
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Re: Auftsieg in LG 2.2 durch Master?

Beitrag von Aufsteiger85 »

Der vorher genannte Thread stellt aber die Situation beim bund dar. Hier gab es eine Diskussion zu NRW - leider aber §§-technisch nicht mehr ganz aktuell.

https://www.beamtentalk.de/viewtopic.ph ... ter#p42692
Taxlion178
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Re: Auftsieg in LG 2.2 durch Master?

Beitrag von Taxlion178 »

Also könnte ich mich bewerben, im Rahmen der Bewerbung zum Aufstieg durch Studium zugelassen werden, aufgrund der möglichen Umkehr der Reihenfolge direkt im aktuellen Amt in die 10-monatige Erprobung wechseln und dann in den ehemaligen hD aufsteigen, wenn ich das richtig verstehe.
HagenKrause
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Re: Auftsieg in LG 2.2 durch Master?

Beitrag von HagenKrause »

Nach dem 2-jährigen Masterstudium hast du die Bildungsvoraussetzungen für den hD, dir fehlt aber die Befähigung, die du erst durch Wahrnehmung der Aufgaben im hD erlangst. Das hast du ja schon erkannt.

Du musst dir dann eine Ausschreibung heraussuchen, die nicht speziell die "Laufbahnbefähigung" bereits voraussetzt. Das ist meistens bewusst auch so gewählt.

Und wegen der Unsicherheit des Erfolgs ... Das ist wie eine Aktie. Da weißt du auch nicht, was am Ende dabei rauskommt.

In Bayern gibt es auch eine Verwaltungs-FH, die den Master anbietet. Das studieren so 10 Leute im Jahr in ganz Bayern. Und der Grund liegt wohl nicht darin, dass alle lieber im gD bleiben wollen :roll:

Entweder du bist zusätzlich Jurist mit ner 7,5 im 2. Staatsexamen oder du ergatterst eine der wenigen Stellen für den regulären modularen Aufstieg. Ansonsten machst du hier am Besten einfach nix!

Und die Chancen und Möglichkeiten in NRW musst du dir selbst recherchieren und ausrechnen ;)
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Aufsteiger85
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Re: Auftsieg in LG 2.2 durch Master?

Beitrag von Aufsteiger85 »

Oder du wechselst zum Bund, wo grundsätzlich (grundsätzlich = mit Einschränkungen) alle Stellen ab A13/E13 für einen Aufstieg nach §24 BLV (mit Master aber ohne Befähigung) in Frage kommen.
HagenKrause
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Re: Auftsieg in LG 2.2 durch Master?

Beitrag von HagenKrause »

@Aufsteiger85: Interessant wäre vielleicht noch, ob man beim Bund dann die Befähigung im Rahmen einer Abordnung oder Versetzung aus dem gehobenen Dienst ableisten kann oder ob von den Leuten verlangt wird, sich aus dem derzeitigen Beamtenverhältnis ggf. bei einem anderen Dienstherren zu entlassen und die Befähigungsvorbereitung im Angestelltenverhältnis ableisten muss :!:
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Aufsteiger85
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Re: Auftsieg in LG 2.2 durch Master?

Beitrag von Aufsteiger85 »

HagenKrause hat geschrieben: 22.01.2025 11:10 @Aufsteiger85: Interessant wäre vielleicht noch, ob man beim Bund dann die Befähigung im Rahmen einer Abordnung oder Versetzung aus dem gehobenen Dienst ableisten kann oder ob von den Leuten verlangt wird
"Also nach meiner Kenntnis ist das sofort, unverzüglich." Naja nicht ganz. Problematisch ist dabei, dass du erst unter das BBG fällst, wenn du tatsächlich beim Bund bist, daher müsstest du dich erst versetzen lassen und könntest dann den Aufstieg nach §24 BLV machen. Das kann dir niemand zusichern, da du keinen Arbeitsvertrag o.ä. hast, in dem Nebenabreden zulässig sind. Den Willen des neuen Dienstherrn vorausgesetzt ist es aber möglich.

Will heißen: Grundsätzlich geht das. Du MUSST dich ja ohnehin auf eine extern ausgeschriebene Stelle bewerben.