Hallo zusammen,
es ist zwar noch nicht der Fall der stationären Pflege eingetreten, aber vielleicht kann hier jemand etwas dazu sagen. Da es schwierig ist bei der KVB etwas genaueres zu erfahren habe ich mir mal aus den merkblättern und Beispielen eine fiktive Abrechnung erstellt. Die frage ist nur ob sie so stimmt.
Berechnung Beamter in A8 Endstufe, verheiratet, 1 Ehepartner in statonärer Pflege mit Pflegestufe 3
Mindestbehalt
8% von Stufe 8 aus A13 514,23 €
30% von Stufe 8 aus A13 1.928,37 € für Angehörigen ohne Pflegestufe
3% des letzten Grundgehaltes 117,40 €
Gesamt 2.560,00 €
Betrag Einkommen/Ausgaben
5.000,00 € Heimkosten
-1.262,00 € Pflegeklassse 3
3.738,00 € Eigenanteil
-275,00 € Leistungszuschlag
3.463,00 € Beihilfefähige Restkosten
-1.428,90 € Eigenanteil
2.034,10 € KVB Zuschuss
4.000,00 € Pension und beide Renten
-2.571,10 € Mindestbehalt
1.428,90 € Eigenanteil
Endrechnung
5.000,00 € Heimkosten
-1.262,00 € Pflegeklassse 3
-275,00 € Leistungszuschlag
-2.034,10 € KVB Zuschuss
1.428,90 € Eigenanteil
4.000,00 € Einkommen
-290,00 € KVB
-110,00 € Pflegeversicherung
-1.428,90 € Eigenanteil
2.171,10 € zum Lebensunterhalt für nicht pflegebedürftigen Ehepartner
inklusive Nebenkosten für Ehepartner im Heim (friseur, Kleinikeiten, Kleidung usw.)
Viele Grüße
Jens
Staionäre Pflege
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