Datenschutz der Dienstunfallfürsorge im Amtshaftungprozess

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Diedrich B.
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Datenschutz der Dienstunfallfürsorge im Amtshaftungprozess

Beitrag von Diedrich B. »

Liebes Forum,

ich habe eine rein fiktive Frage. Mögliche Antworten wären auch nur Meinungen und keine Rechtsberatung.

Angenommen ein Beamter hat einen anerkannten Dienstunfall. Die Unfallfürsorgeleistungen werden von der Unfallkasse (problemlos) übernommen. Es handelt sich um Therapiestunden aufgrund einer durch den Dienstunfall erlittenen PTBS.
Da er der Auffassung ist, dass sein Unfall kein wirklicher Unfall war, sondern eher etwas "Vermeidbares/ Absichtliches", strengt er einen Amtshaftungsprozess gegen den Dienstherrn und den Träger des Gebäudes (jeweils aufgrund des Personals) an.

Der Prozess vor dem Landgericht beginnt. Der Beamte staunt nicht schlecht, wie sich sein Dienstherr u.a. verteidigt: Er legt die eingereichten Abrechnungen des Beamten über die bereits erfolgten (abgerechneten!) Therapiestunden als `Beweismittel` dem Gericht vor. Ungeschwärzt. Der Dienstherr statuiert, dass der Beamte nicht schwer verletzt bzw. überhaupt nicht verletzt sein könne, da er die Behandlung bereits vor geraumer Zeit abgebrochen habe und sich nicht mehr in Therapie befände. Die Verteidigung des Trägers des Gebäudes -sichtet diese Abrechnungen -und schlägt in die gleiche Kerbe.
Zusätzlicher ausdrücklicher Tenor: Und selbst wenn der Beamte einen Schaden erlitten hätte-was man bestreitet-, so wäre der Beamte selber Schuld, dass er nicht geheilt wurde, da er ja die Therapie abgebrochen hat.
Man freute sich hier regelrecht und weidete die Geschichte mehrfach süffisant aus. 😉
Der Beamte entgegnet, dass er sehr wohl kontinuierlich sämtliche ihm angebotenen Therapiestunden wahrgenommen hat. Der zuständige Therapeut bestätigt dieses schriftlich.

Der Beamte gibt an, dass er lediglich (aufgrund von PTBS…) die ihm vorliegenden Rechnungen bereits bezahlt, jedoch noch nicht bei der Unfallstelle geltend gemacht habe. Einzuhaltende Fristen dafür sind -anders als bei der Beihilfe – nicht bekannt.
Der Beamte reicht diese Rechnungen ein. Er erhält anstandslos sein Geld. Drei Monate nachdem der Beamte sein Geld erhalten hat, erklärt die Rechtsvertretung des Dienstherrn vor Gericht schriftlich, dass die Behauptung des Beamten eine Lügengeschichte sei.
Wohlgemerkt: Der Gegenbeweis wurde geführt; Rechnungen wurden zwischenzeitlich eingereicht und auch erstattet.

Nun die eigentliche Frage bezüglich des Datenschutzes: Geht das so in Ordnung? Macht es sich der Dienstherr des Beamten nicht `ein wenig einfach`, indem er auf die bei anderen Abteilungen vorhandenen medizinischen Unterlagen des Beamten zurückgreift? Diese im Prozess an die Öffentlichkeit gibt und dem weiteren Beklagten quasi zur Verfügung stellt.
Abgesehen davon, dass man trotz Gegenbeweis an seiner Auffassung festhält und das Gericht wissentlich belügt, hat der Dienstherr hier ja – entgegen dem Arbeitgeber in der privaten Wirtschaft – den Vorteil die Abrechnungen einzusehen.
Kurzer Dienstweg halt. 😉
Zum Datenschutz der Beihilfe und der Unfallfürsorge findet sich folgendes Merkblatt:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sit ... lfeduf.pdf
Wenn das so einfach funktioniert und rechtens ist, dann funktioniert dies auch für die normale Beihilfe (gleiches Merkblatt). Hier gibt es beim Beamten in meinem fiktiven Beispiel nun wirklich gar keine Einträge. Aber nicht auszudenken, er wäre vor 10 Jahren mal in psychologischer Behandlung gewesen (z.B. aufgrund von Verlust eines Angehörigen). Das Niveau der gerichtlichen Auseinandersetzung lässt vermuten, dass auch dies vorgelegt würde…als Vorschädigung.

Eure Meinung dazu? Ist ein Beamter `schutzloser` als ein Nichtbeamter? Oder sind beide gleich gestellt?

Lieben Gruß
Didi
Pipapo
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Re: Datenschutz der Dienstunfallfürsorge im Amtshaftungprozess

Beitrag von Pipapo »

Was sgt denn dein Anwalt dazu?
lavinia21
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Re: Datenschutz der Dienstunfallfürsorge im Amtshaftungprozess

Beitrag von lavinia21 »

Was sagt der Anwalt dazu?

Einen Kampf gegen Ihren Dienstherren, d.h. das Land oder den Bund zu führen, ist generell schon krass. Dieser hat Ihnen mit der Unfallfürsorge ja eigentlich einen guten Weg bereitet, denn 1. haben Sie einen anerkannten Dienstunfall, so dass Sie im Fall der DDU besser abgesichert sind und 2. übernimmt die Unfallfürsorge doch wesentlich leichter die anfallenden Kosten und v.a. geht auch die Erstattung viel problemloser. Ich bin wirklich froh darüber.

2. Generell müssen Sie als Beamter alles dafür tun, um Ihre Gesundheit zu erhalten und widerherzustellen. Gerade bei einer PTBS bedeutet dies idR dauerhafte Therapiestunden, ggf. Medikamente, Psychiaterbesuche und ggf. auch stationäre Aufenthalte, wenn ambulant nichts gemacht werden kann. Aber ja, gerade die PTBS bedarf einer dauerhaften Behandlung...ich gehe jetzt ins 8. Jahr und ja, das wird erwartet und ist mEn auch nötig. Ich verstehe nur nicht, warum Sie nicht durch diverse Gutachten Ihren Therapieverlauf usw. belegen können? IdR lässt man doch alle 6-12 Monate eine Gutachter von Therapeut und Psychiater erstellen und legt das im Bedarfsfall vor. Somit ist alles dokumentiert. Haben Sie das nicht selbst in die Hand genommen? IdR wird sich ausgetauscht und v.a dann, wenn Sie nichts vorlegen. Worauf soll der Dienstherr kommen, wenn Sie keine Gutachten vorlegen?

Was ist eigentlich Ihr Ziel? Es war ein Dienstunfall - ob vermeidbar oder nicht, spielt keine Rolle - der Dienstherr kommt ja seiner Pflicht nach und bietet Ihnen Möglichkeiten. Mein Dienstunfall war desaströs...ich bin hinüber. War es vermeidbar? Sicherlich. Hätte man es anders regeln können? Sicherlich. Aber warum soll ich mich damit beschäftigen, wenn es nun mal geschehen ist und der Dienstherr sich in seinem Rahmen um mich kümmert? Mehr als Behandlungskosten, Unfallausgleich und ggf. Unfallruhegehalt gibt es idR nicht...Schadensersatz für Sachschäden, aber für Personenschäden gibt es idR erstmal nicht.
Diedrich B.
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Re: Datenschutz der Dienstunfallfürsorge im Amtshaftungprozess

Beitrag von Diedrich B. »

Was sgt denn dein Anwalt dazu?
Was sagt der Anwalt dazu?
Ich deutete bereits an, dass die Baustellen groß sind. So etwas wie "Datenschutz" ist eine Nebenbaustelle. Interessant, aber nicht prozessentscheidend. Mich interessiert es jedoch bereits jetzt und ich möchte gerne wissen, wie damit umzugehen ist.
"Einen Kampf gegen Ihren Dienstherren, d.h. das Land oder den Bund zu führen, ist generell schon krass. Dieser hat Ihnen mit der Unfallfürsorge ja eigentlich einen guten Weg bereitet, denn 1. haben Sie einen anerkannten Dienstunfall, so dass Sie im Fall der DDU besser abgesichert sind und 2. übernimmt die Unfallfürsorge doch wesentlich leichter die anfallenden Kosten und v.a. geht auch die Erstattung viel problemloser. Ich bin wirklich froh darüber."
Einen "Kampf" habe ich mir im Leben auch nicht vorstellen können. Ich bin durch und durch Beamter. Wenn schon irgendwo noch Recht und Gesetz eingehalten werden würde, dann bei `uns`. Die Unfallfürsorge ist ein deutliches Instrument, wie gut die Beamten eigentlich geschützt sind. Bei der Anerkennung mag es ja, so manches Mal haken; bei mir allerdings nicht.

Das Wort "Unfallfürsorge" beinhaltet das Wort "Unfall". Wie gesagt, die Unfallfürsorge hat es anerkannt, da der Vorfall im Dienst passiert ist. Wenn ich jetzt selbst oder das Schicksal für diesen "Unfall" verantwortlich wäre, so wäre ich über die Unfallhilfe sehr, sehr dankbar. In meinem Fall gibt es jedoch Schädiger.
"2. Generell müssen Sie als Beamter alles dafür tun, um Ihre Gesundheit zu erhalten und widerherzustellen. Gerade bei einer PTBS bedeutet dies idR dauerhafte Therapiestunden, ggf. Medikamente, Psychiaterbesuche und ggf. auch stationäre Aufenthalte, wenn ambulant nichts gemacht werden kann. Aber ja, gerade die PTBS bedarf einer dauerhaften Behandlung...ich gehe jetzt ins 8. Jahr und ja, das wird erwartet und ist mEn auch nötig. Ich verstehe nur nicht, warum Sie nicht durch diverse Gutachten Ihren Therapieverlauf usw. belegen können? IdR lässt man doch alle 6-12 Monate eine Gutachter von Therapeut und Psychiater erstellen und legt das im Bedarfsfall vor. Somit ist alles dokumentiert. Haben Sie das nicht selbst in die Hand genommen? IdR wird sich ausgetauscht und v.a dann, wenn Sie nichts vorlegen. Worauf soll der Dienstherr kommen, wenn Sie keine Gutachten vorlegen?"
Ich kann belegen, dass ich meiner Gesunderhaltungspflicht vollumfänglich nachgekommen bin. Es wurde aber nicht gefragt. Die Anwälte des Dienstherrn sind -ohne Nachzufragen oder -forschen - mit meinen Abrechnungen vor Gericht erschienen.
Wie ich meine unter Umgehung des Datenschutzes.
"Was ist eigentlich Ihr Ziel? Es war ein Dienstunfall - ob vermeidbar oder nicht, spielt keine Rolle - der Dienstherr kommt ja seiner Pflicht nach und bietet Ihnen Möglichkeiten. Mein Dienstunfall war desaströs...ich bin hinüber. War es vermeidbar? Sicherlich. Hätte man es anders regeln können? Sicherlich. Aber warum soll ich mich damit beschäftigen, wenn es nun mal geschehen ist und der Dienstherr sich in seinem Rahmen um mich kümmert? Mehr als Behandlungskosten, Unfallausgleich und ggf. Unfallruhegehalt gibt es idR nicht...Schadensersatz für Sachschäden, aber für Personenschäden gibt es idR erstmal nicht."
Sie gehen bei einem Dienstunfall von einer besonderen Absicherung des Beamten aus. Dies ist richtig.
Trifft jedoch einen weiteren Amtsträger die volle Schuld an dem `Dienstunfall`, so haftet der Dienstherr nicht mit dem Instrument der „Dienstunfallfürsorge“ für die Handlung seines Beamten.
Eine Anerkennung als Dienstunfall ist eine gute Absicherung im Beamtenrecht, jedoch keine die -die angerichteten Schäden ersetzende- Haftung.

Beispiel:
Zwei Handwerker/ Maler stehen auf einem Gerüst. Der eine sticht -weil er ein Choleriker ist und sein Fußballverein verloren hat -dem anderen mit einem Pinsel in das Auge. Dieser verliert das Gleichgewicht und stürzt vom Gerüst und bricht sich die Hüfte.
Quasi auch ein "Dienstunfall"
Das Auge ist nicht zu retten, die Fortbewegung ohne Rollator allein nicht möglich. Er ist arbeitsunfähig. Die Malerunfallkasse erkennt dies als Unfall an und zahlt 150 Euro zusätzlich zur bislang verdienten Rente.
Würde der Gestürzte hier die Regelung als komplette Wiedergutmachung akzeptieren wollen?
Er ist (dauerhaft) verletzt. Er erleidet finanzielle Einbußen. Es gibt einen klaren Schädiger, der diesen Unfall verursacht hat.
Beispiel Ende.

Ein Blick hierzu in das Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):
„§ 823 Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Soweit sollte Konsens sein. Diese Regelung wird nicht vom Beamtenrecht ersetzt. Der Ersatz des Schadens wird nur anders geltend gemacht.
Der Beamte, der den Schaden verursacht hat, kann für den Schaden nicht direkt belangt werden. Die sogenannte Amtshaftung tritt in Kraft, d.h. sämtliche Schadensersatzansprüche des Geschädigten werden an dessen Dienstherrn gerichtet. Bei grobem Fehlverhalten oder Vorsatz fordert der Dienstherr das Geld natürlich vom Beamten -dem Schädiger -wieder ein.
Da die Schädiger und ich z.T. den gleichen Dienstherrn haben, muss ich somit den eigenen Dienstherrn verklagen. Den gleichen Dienstherrn also, der die Umstände meines `Dienstunfalls` hätte aufklären müssen. Da liegt wohl der Hund begraben… 😉
Was ist eigentlich Ihr Ziel?
JETZT kann ich die Frage beantworten. Aufklärung und Entschädigung für meine bereits anerkannte Dienstunfähigkeit aus diesem als `Dienstunfall` anerkanntem Vorfall.

Wenn Sie -wie Sie selbst schreiben- auch eine PTBS haben, dann wissen Sie, wie wichtig eine Aufarbeitung ist oder in meinem Fall wäre, um die eigene Betroffenheit zu mildern oder auch ganz zu überwinden.
Für die Dienstunfallregelung bin ich natürlich dankbar. Ich muss gerade aber auch schauen, dass zumindest diese in Kraft tritt. Wie gesagt. Ein anerkannter Dienstunfall ist zumindest bereits durch. Andere `scheitern´ grundlos an dieser Hürde.

Aber: Ein anerkannter Dienstunfall mit dadurch bedingter Dienstunfähigkeit bedeutet noch lange nicht, dass auch ein Unfallruhegehalt anstatt einer Pension gezahlt wird.
Um bei dem Maler zu bleiben: Dieser könnte in meinem Alter jetzt die ergänzende Sozialhilfe beantragen. Ich hingegen müsste, wenn es nur die Pension würde, auf die Hälfte meiner Besoldung verzichten. Auch nicht lustig.

Lieben Gruß
Didi
lavinia21
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Re: Datenschutz der Dienstunfallfürsorge im Amtshaftungprozess

Beitrag von lavinia21 »

Guten Morgen,

Sie sagen ja selbst, dass es gegen den Dienstherren gehen würde - wäre bei mir auch so gewesen und man muss sich da keine Hoffnungen machen, dass solch ein Kampf zielführend wäre. Ich selbst habe daran keinen Gedanken verschwendet. So schwer es ist, aber gehen Sie in die Akzeptanz. Ändern Sie das, was Sie ohne Gezeter nervenschonend, ändern können und alles andere, lassen Sie liegen. Ihre Wut über die monetären Folgen ist verständlich - ich selbst habe mind. die A14 hinter mir gelassen -, dies hat aber nichts mit der Aufarbeitung der PTBS zu tun. Generell werden Sie den Gegner hier nie zu Gesicht bekommen, d.h. eine Aufarbeitung, bei dem der Gegner/DH Stellung bezieht, werden Sie nie erleben...daher...lassen Sie es. Daher verstehe ich immer noch nicht Ihr Problem: Die haben einen Unfall...dieser wurde GsD als Dienstunfall anerkannt. Ende der Geschichte. Ob Sie am Ende DDU wegen des Dienstunfalls werden, ist eine andere Sache und wird auch an anderer Stelle überprüft. Das Finanzministerium entscheidet am Ende, ob es ein Unfallruhegehalt gibt oder nicht und ja, das hat bei mir knapp 8 Monate gedauert. Bis dahin war es die reguläre Pension. Sinnvoll wäre es natürlich, wenn Sie auch einen MdE und GdB beantragen würden auf Basis der PTBS als alleinige Unfallfolge. Andernfalls hätten Sie selbst vorsorgen müssen mit einer DU-Versicherung. Wie gesagt, das Leben "passiert"....und die Konsequenzen trägt man am Ende. Monetäre Verluste sind hart, aber so ist es nun mal. Andernfalls sind wir Beamte ja noch gut abgesichert und haben v.a. genügend Einkommen, um ggf. auch eine teure DU-Versicherung zu zahlen.

Ich weiß nicht wie lange Ihr Dienstunfall her ist, aber für mich scheinen Sie noch arg darin zu hängen. Da ist noch keine Distanz da und Akzeptanz dafür, dass das Leben post PTBS einfach ein völlig anderes ist als zuvor. Ich bin ein ganz anderer Mensch. Meine Normalität hat nichts mehr mit der Normalität anderer Menschen zu tun...aber irgendwann kennt man nichts anderes mehr. Das ist der Vorteil einer schweren PTBS...man vergisst so Vieles.
Dienstunfall_L
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Re: Datenschutz der Dienstunfallfürsorge im Amtshaftungprozess

Beitrag von Dienstunfall_L »

@lavinia21: Bei Beamten spielt die MdE (SGB VII) keine Rolle. Es müsste beantragt werden, das Vorhandensein eines GdS zu prüfen.
Der GdB (Schwerbehinderung) ist wieder etwas anderes und läuft über eine andere Behörde. GdB und GdS werden nach gleichen Maßstäben (VersMedV) beurteilt, unterscheiden sich (abgesehen von zuständiger Behörde) dadurch, dass der GdS nur unfallbedingte Gesundheitsstörungen beurteilt.

Ich schreibe das, weil die Begrifflichkeiten häufiger nicht unterscheiden werden, was in der Situation nach Dienstunfall verwirrend ist.

Bei dem Kampf um Amtshaftung sehe ich im Moment (!) auch nicht, dass er zielführend ist.
Die Haftung geht auf den DH über.