Im Bewerbungsprozess mehreren Behörden zusagen?

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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CharmingKicks
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Im Bewerbungsprozess mehreren Behörden zusagen?

Beitrag von CharmingKicks »

Hallo zusammen, ich habe bereits versucht die Suchfunktion zu verwenden, konnte aber leider keinen entsprechenden Post finden. Ich hoffe daher, dass es in Ordnung ist, meine Frage hier zu posten. Ich schreibe zwar aus der Perspektive einer angehenden Bundesbeamtin, gehe aber davon aus, dass die Thematik auch über die Bundesebene hinaus relevant sein könnte, weswegen ich sie allgemeinen Bereich stellen möchte.

Aktuell absolviere ich den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes (Ziel ist also verbeamtete Sachbearbeiterin in einer Bundesbehörde).

Da es nächstes Jahr mit den Bewerbungen losgeht, stelle ich mir bereits jetzt eine (vielleicht etwas naive) Frage. Und zwar: Bei wie vielen Behörden kann ich mich bewerben und wie vielen darf ich nach einem positiv verlaufenen Vorstellungsgespräch zusagen, ohne einen schlechten Eindruck zu machen?

Der Hintergrund meiner Frage ist folgender: Ich bin aktuell auf Widerruf verbeamtet. Die Übernahme als Beamtin auf Probe würde idealerweise direkt nach meinem Vorbereitungsdienst erfolgen. Die Behörden, denen ich eine Zusage aussprechen würde, müssten dann ja bis zum Einstellungstermin meine Personalakte anfordern und ggf. auch eine amtsärztliche Untersuchung veranlassen. In meiner Vorstellung könnte das dazu führen, dass ich z.B. zu mehreren Untersuchungen erscheine, obwohl ich am Ende ja nur eine der angebotenen Stellen antreten kann. Oder eine Behörde fragt meine Personalakte an und erhält die Mitteilung, dass diese gerade bei einer anderen Behörde liegt, welcher ich zuvor zugesagt hatte. Würde so etwas grundsätzlich einen schlechten Eindruck machen oder ist das vielleicht sogar normal und ich mache mir völlig unnötig Gedanken?

Natürlich werde ich mich nur auf Stellen bewerben, die mich auch wirklich interessieren. Ich habe auch nicht vor Stellen zu „horten“, weil ich natürlich auch fair zu den Behörden und den anderen Bewerbenden sein will. So wie ich es verstanden habe, wird es aber Ausschreibungen für meinen Abschlussjahrgang geben, bei denen sich das konkrete Einsatzgebiet erst sehr spät herauskristallisiert, da die Behörden zum Zeitpunkt des Bewerbungsverfahren noch nicht wissen, welche Stellen frei sein werden, wenn mein Vorbereitungsdienst beendet ist. Gerade bei solchen würde ich natürlich gerne abwarten, was man mir am Ende anbietet, bevor ich andere Angebote hierfür absage (mir ist natürlich klar, dass sich Einsatzgebiete ändern können, wenn ich erstmal in der Behörde bin, trotzdem würde ich gerne in einem Bereich anfangen, der mir inhaltlich liegt).

Rechtlich sollte es ja kein Problem sein, mehreren Angeboten erst einmal zuzusagen, solange ich am Ende nur eine Urkunde annehme. Mich interessiert daher vor allem der Blick aus der Praxis und die Frage, ob es mir Nachteile in meiner späteren Behörde oder den Gewinnungsverfahren bereiten könnte. Vielleicht waren hier ja schon einige in einer vergleichbaren Situation oder arbeiten sogar im Personalbereich und können meine Frage auch aus dieser Perspektive beurteilen.

Vielen Dank bereits im Voraus für alle Antworten!

TL;DR: Ist es im Bewerbungsprozess für meine Anschlussverwendung an den Vorbereitungsdienst (BaP gD Bund) grundsätzlich gängig bzw. in Ordnung vorübergehend mehreren Behörden zuzusagen zumindest bis mir konkrete Dienstposten angeboten wurden? Oder wird dies in der Praxis eher ungern gesehen?
HagenKrause
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Re: Im Bewerbungsprozess mehreren Behörden zusagen?

Beitrag von HagenKrause »

Aus Landes- und Kommunalsicht kann ich sagen, dass uns dieses Problem nicht betrifft, da der Dienstherr einem automatisch eine Stelle zuweist. Es ist selten, dass es danach nicht weitergeht bzw. man nicht übernommen wird. Ansonsten kann man vielleicht noch bei dem ein oder anderen Dienstherren Verwendungswünsche äußern, aber ansonsten schreibt man keine Bewerbungen mehr und muss sich um nix weiter kümmern ... ausser, man will von dort dann wieder weg ...
Mainstream1
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Re: Im Bewerbungsprozess mehreren Behörden zusagen?

Beitrag von Mainstream1 »

D. h., deine Eindtellungsbehötde übernimmt dich nach bestandener Prüfung nicht) kommt eigentlich kaum vor beim Bund) oder du möchtest da nicht hin.

Zusagen würde ich bei dann externen Behörden nur, wenn du da auch hin möchtest. Aber es ist normal, wenn man sich bei mehren Stellen bewirbt und dann 1 bis 2 offen hält.
Das mit der Personalakte kann schon passieren, das heißt aber nicht, dass das nachteilig sein muss.Kann msturlich6sein, dass man mal nachfragt bei dir oder die Ernsthaftigkeit des Interesses bezweiflelt. Was soll's.... derzeit hast du wegen der Petsomalnot6ja bessere Karten.

Doppelte Untersuchung beim Amtsarzt schließe ich aus. Da grundsätzlich der an seinem Wohnort beauftragt wird. Der wird dann einfach nochmals das gleiche Gutachten mit neuem Datum versehen oder das "Akte" Gutachten dahin schicken, wenn da nur ein paar Tage dazwischen liegen. Ansonsten kann dir das ja egal sein, ob du zweimal untersucht wirst (z. B., weil die letzte Untersuchung ein paar Wochen her ist oder doch der Amtsarzt am Sitz der Behörde beauftragt wurde).
MS
HagenKrause
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Re: Im Bewerbungsprozess mehreren Behörden zusagen?

Beitrag von HagenKrause »

Doch, die übernehmen zu 99% schon. Sonst hätte man ja das ganze Geld für den Studenten in den Sand gesetzt. Du wirst gegen Ende des Studiums zur Personalabteilung gerufen und dort sagen sie dir dann, wo du sitzt. Du bewirbst dich aber vorab nirgendwo auf irgendwelche Stellen hin. Es gibt keinen Bewerbungsprozess mehr und auch keine Gesundheitsuntersuchung am Ende des Studiums. Die wird ja schon bei der Einstellung vorgenommen.
CharmingKicks
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Re: Im Bewerbungsprozess mehreren Behörden zusagen?

Beitrag von CharmingKicks »

HagenKrause hat geschrieben: 22.09.2024 18:11 Aus Landes- und Kommunalsicht kann ich sagen, dass uns dieses Problem nicht betrifft, da der Dienstherr einem automatisch eine Stelle zuweist. Es ist selten, dass es danach nicht weitergeht bzw. man nicht übernommen wird. Ansonsten kann man vielleicht noch bei dem ein oder anderen Dienstherren Verwendungswünsche äußern, aber ansonsten schreibt man keine Bewerbungen mehr und muss sich um nix weiter kümmern ... ausser, man will von dort dann wieder weg ...
Danke für die Antwort! Das ist auf jeden Fall interessant zu hören. In dem Fall habe ich das vermutlich falsch eingeschätzt und befinde mich wohl doch nicht in einer so typischen Position wie ich anfangs dachte.
Mainstream1 hat geschrieben: 23.09.2024 04:02 D. h., deine Eindtellungsbehötde übernimmt dich nach bestandener Prüfung nicht) kommt eigentlich kaum vor beim Bund) oder du möchtest da nicht hin.
Meine Einstellungsbehörde ist in meinem Fall die Hochschule, an der ich auch studiere. Eine Übernahme ist hier standardmäßig gar nicht vorgesehen. Stattdessen muss ich mich selbstständig um meine Anschlussverwendung kümmern.
Mainstream1 hat geschrieben: 23.09.2024 04:02 Zusagen würde ich bei dann externen Behörden nur, wenn du da auch hin möchtest. Aber es ist normal, wenn man sich bei mehren Stellen bewirbt und dann 1 bis 2 offen hält.
Das deckt sich in etwa auch mit meinen Vorstellungen. Ich habe in der Zwischenzeit auch mit Kommilitoninnen und Kommilitonen von mir gesprochen, welche ein ähnliches Vorgehen planen. Danke auch für deine Ausführungen zu Akteneinsicht und Untersuchung! Das hat mich schonmal etwas beruhigt.