Moin,
seit einigen Tagen bin ich in einer Diskussion zur Besoldungsgruppe A9 S. Es betrifft mich zwar nicht persönlich, aber trotzdem sind die Fragen durchaus interessant. Im Land Berlin ist die A9 S ja die höchste Besoldung im MD. Nun gilt es ein neues Anforderungsprofil zu erstellen und seitens der Vorgesetzten ist immer wieder zu hören, dass der A9 S Stelleninhaber Aufgaben des GD übernehmen muss! Aus meiner Sicht kann das so nicht ohne weiteres stimmen, da die formalen Voraussetzungen für den GD ein Bachelor oder ein Fachhochschulstudium erfordern.
Meiner Ansicht nach können nur Aufgaben aus dem GD in den MD (A9 S) übertragen werden, wenn diese ein Studium nicht erfordern. Also sind diese Aufgaben entsprechend genau zu definieren. Das trifft ja insbesondere auf Neueinstellungen zu, da diese ja noch nicht einmal gleichwertige Erfahrungen und Fähigkeiten haben können.
Irre ich mich da oder ist die A9 S tatsächlich eine Besoldung, die zur grundsätzlichen Ausführung von Tätigkeiten des GD gedacht ist ohne dies entsprechend gleichwertig zu vergüten? Rechtsvorschriften hierzu habe ich nicht gefunden. Hat jmd. Erfahrungen?
VG
Dirk
Die Bedeutung der Besokdungsgruppe A9 S
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