Wann werde ich im mittleren Dienst befördert?

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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FinanzbeamterFF
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Wann werde ich im mittleren Dienst befördert?

Beitrag von FinanzbeamterFF »

Hallo zusammen,
ich habe 2020 die Ausbildung als Finanzwirt im mittleren Dienst in NRW angefangen und 2022 die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Nun folgen 3 Jahre Probezeit. Davon habe ich jetzt 2 Jahre absolviert. Also während der Probezeit kann man nicht befördert werden so wie ich das verstanden habe. Da steigt man nur in den Erfahrungsstufen. 1 Jahr nach der Probezeit wird man wenn man mit Note (1-3) die Ausbildung absolviert hat in der Regel befördert. Oder muss man länger warten bis man A7 ist?Diejenigen mit einer 4 in der Regel nicht. Weil die erste Beurteilung stark nicht der Abschlussnote abhängt.
Korrigiert mich wenn ich falsch liege. Habe es nämlich nur so gehört.
Wann wird man denn in A8 befördert? Muss man dann 3 Jahre warten und wird dann in A8 befördert?
Und wie sähe es dann mit A9 aus?
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Aufsteiger85
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Re: Wann werde ich im mittleren Dienst befördert?

Beitrag von Aufsteiger85 »

Also Beförderungen sind IMMER an die aktuelle dienstliche (Regel-)Beurteilung gekoppelt. Eine alleinige oder hauptsächliche Kopplung an in der Ausbildung erbrachte Leistungen dürfte einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten.

Abgesehen von den Mindestwartezeiten braucht man also Punkte, Punkte, Punkte. Einen Automatismus gibt es ebenfalls nicht, da es keinen Anspruch auf Beförderung gibt.
Mainstream1
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Re: Wann werde ich im mittleren Dienst befördert?

Beitrag von Mainstream1 »

Tja, die 1970er - Jahre sind lange vorbei..... ich weiß daher nicht, wie du zu deiner Vorstellung kommst.

Nur Leistung und eine entsprechende Beurteilung zählen. Und es muss natürlich auch eine Beförderungsstelle verfügbar sein.
A7 dürfte aber dann zügig machbar sein. Ab A8 wird es schwierig.
MS
HagenKrause
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Re: Wann werde ich im mittleren Dienst befördert?

Beitrag von HagenKrause »

Die Abschlussnote des Studiums/der Ausbildung zählt nicht als Kriterium zu den Beförderungswartezeiten. Du brauchst einen Vorgesetzten, der dich gut beurteilt. Allerdings werden die Wartezeiten durch die Punktevergabe auch "künstlich" gestreckt, sodass es eher unrealistisch ist, dass du nach der regelmäßigen gesetzlichen Beförderungssperre von 3 Jahren nach der letzten Beförderung immer gleich weiterbefördert wirst. Selbst, wenn dein Vorgesetzter dir z. B. die Höchstpunktzahl geben möchte, um dir möglichst kurze Zeiten zu gönnen, wird das in der Regel vom Beurteiler, der weiter oben sitzt, angepasst. Ebenso, wenn du zu schlecht beurteilt wirst. In Bayern gibt es z. B. die Regelung, dass du nur einen Punkt im Verhältnis zur letzten Beurteilung aufsteigen kannst, mit Ausnahmebegründung 2 Punkte. Gerade in den letzten Besoldungsgruppen, kannst du da auch mal locker dann 8-10 Jahre einplanen.

Im kommunalen Bereich gilt das alles nicht, da die an fast nix gebunden sind. Wenn du dich dort mit "ausreichend" auf eine höherwertigere Stelle bewirbst und die finden dich im Vorstellungsgespräch super oder es will keiner weiter zu denen hin, dann wirste trotzdem auf die Stelle gesetzt und nach ein paar Monaten befördert! Allerdings suchen die eher selten Diplom-Finanzwirte ...

Ich habe einen Freund, der arbeitet im bayerischen Finanzwesen. A9 gibt es bei dir vermutlich so ab Mitte 40, vorausgesetzt, du hast mit 16 deine Ausbildung angefangen ;-)
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Aufsteiger85
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Re: Wann werde ich im mittleren Dienst befördert?

Beitrag von Aufsteiger85 »

Kleine Randbemerkung ;)
HagenKrause hat geschrieben: 06.08.2024 00:10 Im kommunalen Bereich gilt das alles nicht, da die an fast nix gebunden sind. Wenn du dich dort mit "ausreichend" auf eine höherwertigere Stelle bewirbst und die finden dich im Vorstellungsgespräch super oder es will keiner weiter zu denen hin, dann wirste trotzdem auf die Stelle gesetzt und nach ein paar Monaten befördert! Allerdings suchen die eher selten Diplom-Finanzwirte ...
Nicht verwechseln: Er ist Finanzwirt und im mittleren Dienst tätig. Ein Diplom-Finanzwirt wäre dem gehobenen Dienst zugeordnet. Darüber hinaus ist der Studienabschluss oft gar nicht so wichtig, sofern die Befähigung vorliegt. Und ein Diplom-Finanzwirt beim Bund ist dem gehobenen nichttechnischen Dienst zugeordnet, sowie auch bspw. ein Diplom-Verwaltungswirt.
HagenKrause
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Re: Wann werde ich im mittleren Dienst befördert?

Beitrag von HagenKrause »

Also momentan ist er ja noch nichts, aber jo, haste Recht, falsche Benennung meinerseits 8-)

Ich weiß vom BAMF, dass es beim Bund ausreicht, dass du ein Diplom-Dingsbums bist und wenn sie dich dann ein paar Jahre ne entsprechende Tätigkeit ausüben lassen, hast du die Befähigung erworben und wirst dann verbeamtet ...

Hier läuft das nicht so. Hier wird bayernweit 1 x im Jahr vom Landespersonalausschuss ein Test durchgeführt, bei dem dann je nach Platzziffer eingeladen wird. Allein die Finanzverwaltung sucht z. B. für den Diplom-Finanzwirt 2025 418 Leute für das Studium. In Bayern gönnt man sich noch den Luxus, alles selbst auszubilden.

Wirst du nicht an der "Beamtenfachhochschule" zum Ritter geschlagen, hast du hier keine Chance auf nen Titel. Sollte sich z. B. mal ein Diplom-Betriebswirt bewerben, wird das in der Regel so gesehen, wie wenn ein Metzger verbeamtet werden soll ;)

Du musst dann schon nen Master in deinem Bereich haben und auf ne spezielle Stelle für die 4. QE gehen, wenn es damit was werden soll :!:
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Aufsteiger85
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Re: Wann werde ich im mittleren Dienst befördert?

Beitrag von Aufsteiger85 »

HagenKrause hat geschrieben: 06.08.2024 22:58 Ich weiß vom BAMF, dass es beim Bund ausreicht, dass du ein Diplom-Dingsbums bist und wenn sie dich dann ein paar Jahre ne entsprechende Tätigkeit ausüben lassen, hast du die Befähigung erworben und wirst dann verbeamtet ...
Die Studienabschlüsse "Diplom-Finanzwirt (FH)" und "Diplom-Verwaltungswirt (FH)" haben die Laufbahnbefähigung "eingebaut", da sie dual sind.
HagenKrause hat geschrieben: 06.08.2024 22:58 Hier läuft das nicht so. Hier wird bayernweit 1 x im Jahr vom Landespersonalausschuss ein Test durchgeführt, bei dem dann je nach Platzziffer eingeladen wird. Allein die Finanzverwaltung sucht z. B. für den Diplom-Finanzwirt 2025 418 Leute für das Studium. In Bayern gönnt man sich noch den Luxus, alles selbst auszubilden.
Ah okay. Das wusste ich nicht. Merkwürdig, dass sich der Landespersonalausschuss mit solchen "Lappalien" beschäftigt.
HagenKrause hat geschrieben: 06.08.2024 22:58 Wirst du nicht an der "Beamtenfachhochschule" zum Ritter geschlagen, hast du hier keine Chance auf nen Titel. Sollte sich z. B. mal ein Diplom-Betriebswirt bewerben, wird das in der Regel so gesehen, wie wenn ein Metzger verbeamtet werden soll ;)
Na dann ab zum Bund :D
HagenKrause hat geschrieben: 06.08.2024 22:58 Du musst dann schon nen Master in deinem Bereich haben und auf ne spezielle Stelle für die 4. QE gehen, wenn es damit was werden soll :!:
Das wiederum ist beim Bund nicht ganz so einfach, weil für den hD überwiegend noch Vollpfosten... äh ich meine Volljuristen gesucht werden. (Keine Anspielung auf die Qualifikation dieser Menschen - mich erinnert nur das Wort "Volljurist" immer an "Vollpfosten")
HagenKrause
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Re: Wann werde ich im mittleren Dienst befördert?

Beitrag von HagenKrause »

Aufsteiger85 hat geschrieben: 07.08.2024 08:14 Die Studienabschlüsse "Diplom-Finanzwirt (FH)" und "Diplom-Verwaltungswirt (FH)" haben die Laufbahnbefähigung "eingebaut", da sie dual sind.
Das stimmt! Beide sind auch in der fachlichen Laufbahn "Verwaltung und Finanzen - nichttechnischer Verwaltungsdienst". Nur haben beide einen jeweils anderen Schwerpunkt. Sozusagen, beide sind Handwerker, aber der eine ist Bäcker und der andere ist Metzger - so wird es gesehen ;)
Aufsteiger85 hat geschrieben: 07.08.2024 08:14 Ah okay. Das wusste ich nicht. Merkwürdig, dass sich der Landespersonalausschuss mit solchen "Lappalien" beschäftigt.
Doch, macht er. In allen anderen Bundesländern wählt die jeweilige Behörde nach ihren individuellen Wünschen aus. Hier wird das Verfahren zentral vom LPA vorgesetzt, auch für die Kommunen. Der LPA muss auch jedes Mal zustimmen, wenn du einen "anderen Bewerber" verbeamten willst - also z. B. den Diplom-Betriebswirt. Hierfür muss ein besonderes dienstliches Interesse vorhanden sein, also z. B. wenn er die KommHV-Doppik Teil II erfunden hat. :)
Aufsteiger85 hat geschrieben: 07.08.2024 08:14 Das wiederum ist beim Bund nicht ganz so einfach, weil für den hD überwiegend noch Vollpfosten... äh ich meine Volljuristen gesucht werden. (Keine Anspielung auf die Qualifikation dieser Menschen - mich erinnert nur das Wort "Volljurist" immer an "Vollpfosten")
Das ist hier schon auch so, zumindest für die Verwaltungsstellen. Ich meinte damit eher so Umweltbereich, Architekten, Ärzte, Psychologen, BWLer, die eine bestimmte Leitungsfunktion ausüben sollen. Verstehe ich auch nicht, dass man unbedingt Juristen braucht. Theoretisch könnte man viel mehr Leuten aus dem gehobenen Dienst den Aufstieg ermöglichen und stattdessen eine juristische Abteilung gründen, wo man alle Juristen reinsetzt oder vielleicht für jeden Bereich einen Volljuristen auswählt. Aber nur der Volljurist ist ein wahrer Könner - für die 3 Klagefälle im Jahr in seinem Verantwortungsbereich! :lol:

Aber solltest du tatsächlich zu den 2-3% der Mitarbeiter des gehobenen Dienstes zählen, die den Aufstieg machen, dann ist das wesentlich einfacher wie beim Bund! Denn du besuchst nur eine ca. 160-stündige Fortbildung, hast danach eine mündliche Prüfung und voilà haste die Laufbahnbefähigung für die 4. QE - ohne ein 2-jähriges Masterstudium obendrauf zu satteln ...
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Aufsteiger85
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Re: Wann werde ich im mittleren Dienst befördert?

Beitrag von Aufsteiger85 »

HagenKrause hat geschrieben: 07.08.2024 11:23 Das ist hier schon auch so, zumindest für die Verwaltungsstellen. Ich meinte damit eher so Umweltbereich, Architekten, Ärzte, Psychologen, BWLer, die eine bestimmte Leitungsfunktion ausüben sollen. Verstehe ich auch nicht, dass man unbedingt Juristen braucht. [...] Aber nur der Volljurist ist ein wahrer Könner - für die 3 Klagefälle im Jahr in seinem Verantwortungsbereich! :lol:
Gut gesagt. Aber selbst in Bereichen ohne Klagegefahr werden oft Volljuristen gesucht. Verstehe das, wer will. Zumal die ja eigentlich inzwischen nur noch die Notlösung sind (ich übertreibe). Denn die Befähigung für den hD hat "auch", wer die Befähigung zum Richteramt hat. Grundsätzlich wird aber ein Master + Vorbereitungsdienst oder hauptberufliche Tätigkeit gefordert. Nur umgesetzt wird es bisher kaum.
HagenKrause hat geschrieben: 07.08.2024 11:23 Aber solltest du tatsächlich zu den 2-3% der Mitarbeiter des gehobenen Dienstes zählen, die den Aufstieg machen, dann ist das wesentlich einfacher wie beim Bund! Denn du besuchst nur eine ca. 160-stündige Fortbildung, hast danach eine mündliche Prüfung und voilà haste die Laufbahnbefähigung für die 4. QE - ohne ein 2-jähriges Masterstudium obendrauf zu satteln ...
Das ist der Vorteil an einem durchlässigen Laufbahnrecht. Das wird beim Bund vermutlich erst in 100 Jahre kommen, eher nie.