Beihilfe Hessen im Ruhestand!

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Ferdi12345
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Beihilfe Hessen im Ruhestand!

Beitrag von Ferdi12345 »

Hallo,
bin seit kurzem im DU-Ruhestand, Landesbeamter, Hessen Ich habe mit Entsetzen festgestellt, dass Hessen auch hier einen Sonderweg geht. Die Beihilfe wird nur auf 60% erhöht und nicht wie in anderen Ländern auf 70 %.

Demzufolge habe ich bei den zugesendeten Vorschlägen bzl. der Anpassung der Debeka kaum Veränderungen festgestellt, ausser dass die ambulante, staionäre und Zahnbehandlung jeweils 10 %rauf und runter addiert oder subtrahiert wurden. Rein Gefühlt eher eine Verteuerung, als günstiger!
Angeblich werden aber 18 Euro wegen der Chefarztbehandlung, die ich nicht habe, noch abgezogen...das wars aber auch schon!

Hinzu kommt, laut Vetreterin der Debeka, dass mein "alter" Vertrag eher teurer wird, weil da viele Alten drin sind und das der neue Unisex Tarif wegen dem höheren Anteil an jungen auf die Dauer günstiger wird! Stimmt das?

Lange Rede, kurzer Sinn: Welche Möglichkeiten habe ich als Alternative?

Ich bin gerade dabei, alle hohen Fixkosten des Alltags aus "Sicherheitsgründen" zu reduzieren oder zu kündigen.
Wie habt ihr das gemacht, hat jemand Tipps - wie man die Kosten allgemein runterdrückt!
Für die zahlreichen Tipps, wie man die PKV und anderes in den Griff bekommt, bin ich dankbar!

LG
Dienstunfall_L
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Re: Beihilfe Hessen im Ruhestand!

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo Ferdi, nicht alle Landesbeihilfeverordnungen sehen die Erhöhung der Beihilfeberechtigung von 50 auf 70% im Ruhestand vor, Hessen ist nicht alleine.
Die Debeka scheint deinen Vertrag nicht anzupassen von 50 auf 40%, sondern dir einen neuen Vertrag vorgeschlagen zu haben.

Welche Kosten du reduzieren kannst oder wegfallen, hängt von den Lebensumständen ab. Beispiel: Bei dem, der lange Strecken als Pendler mit eigenem PKW zurückgelegt hat, fallen Fahrtkosten weg und es ist vielleicht die Abschaffung des PKW oder ein günstigeres Modell möglich. Führe doch mal 1 Jahr lang ein Haushaltsbuch, dann lässt sich gut überblicken, ob oder an welchen Stellschrauben man drehen könnte.
Ferdi12345
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Re: Beihilfe Hessen im Ruhestand!

Beitrag von Ferdi12345 »

Hallo,
ja Danke für den Tipp - allerdings mache ich das sowieso! Mich würde aber bezüglich PKV interessieren, wie andere das gelöst haben. Der Vertreterin der Debeka vertrau ich jetzt nicht aus plausiblen Gründen nicht unbedingt. PimalDaumen hau ich 330 Euro im Monat zur Zeit raus...welche Möglichkeiten habe ich den überhaupt? Das ist immerhin ein Posten, der im Monat reinhaut! Andere Kosten hab ich eh reduziert!

Lg
Gertrud1927
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Re: Beihilfe Hessen im Ruhestand!

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Ich kann mir schlecht vorstellen das Du wg 10% entsetzt warst weil ihr die in Hessen nicht bekommt.
Alte Tarife werden wegen alterung der Versicherten teurer.
Wenn Du ein Mann bist ist der Unisex Tarif auf Dauer aber eigenlich teurer für Dich.
Musst mal in die AVB schauen ob neu was fehlt und was neu drin ist oder nicht und ob Du das dann brauchst.
Wenn der alte Tarif zu teuer wird kannst ja dann in den Unisex.
Manchmal gibt es auch Tarife mit Selbstbeteiligung.
Saxum
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Re: Beihilfe Hessen im Ruhestand!

Beitrag von Saxum »

Mal davon abgesehen, dass die Debeka meines Wissens nach keine Selbstbeteiligung in den Beamtentarifen anbietet, die Selbstbeteiligung sollte man sich bestenfalls sparen, insbesondere wenn jetzt wegen der Dienstunfähigkeit zu erwarten ist, dass gegebenenfalls häufigere Arztbesuche zu erwarten sind. Hier hat man keinen besonderen Effekt durch die Selbstbeteiligung, denn diese fällt dann "immer an" und ist dem monatlichen Beitrag mit hinzu zu addieren. Der zweite nachteilige Effekt der Selbstbeteiligung ist, dass die Altersrückstellungen sich hier auch entsprechend geringer ausfallen.

"Alte Tarife" werden teurerer ist zu pauschal gesagt, es kommt immer darauf an, wie hoch die Leistungsausgaben in der entsprechenden Tarifkohorte ist. Übersteigen diese das kalkulierte Maß, etwa durch höhere Lebenserwartung, geringere Sterberate, höhere medizinische Ausgaben, erfolgt dann eine Beitragsanpassung. Auch alte Tarife können durchaus bei einer guten Versichertenkohorte sich doch als beitragsstabil erweisen.

Unisextarife sind nicht automatisch günstiger, als die wurden natürlich jetzt "aktueller kalkuliert" als die älteren Tarife und sind noch relativ gesehen mehr jüngere drin, ist die wahrscheinlichkeit natürlich höher, dass zumindest zu den jüngeren Jahren noch keine zu

Es gibt grundsätzlich drei Möglichkeiten:

1. Verbleib im bisherigen Tarif und das ziehen des Optionsrechts nach § 199 VVG. Damit wird der Vertag, in dem Sachverhalt hier, um die 10% gesteigert ohne weitere Gesundheitsprüfung oder Risikoprüfung, wenn der Antrag innerhalb von sechs Monaten gestellt wird. Eine Steigerung von 10% bedingt natürlich auch einen entsprechend angepassten Tarif.

2. Wechsel in einen neuen (Unisex) Tarif nach § 204 VVG. Hier ist es insbesondere jetzt wichtig, dass man sich vom Versicherer eine detaillierte Auflistung geben lässt welche Veränderungen konkret zwischen dem neuen und dem alten Tarif gibt. Hierbei gibt es einen Informationsanspruch des Versicherten, wenn dieser sich die Option nach § 204 VVG ziehen möchte. Die Leistungen sollten zumindest "gleichartig" sein, für Mehrleistungen können Gesundheitsfragen anfallen -> hier kann dann ein Mehrbeitrag anfallen oder ein Leistungsausschluss. Allerdings jetzt nur auf die Mehrleistung bezogen, wie Beispielhaft: Alter Vertrag 1 Implantat drin, im neuen Vertrag 3 Implantate drin -> die Mehrleistung sind also die 2 Implantate. 1 Implantat bleibt ja "wie bisher" erhalten.

3. Wechsel in den Standardtarif (bei Bisex Tarifen) oder Basistarif (bei Unisex Tarifen), als aller letzte Option. Dieser bietet nochmals weniger Leistungen an als die regulären Versicherungstarife. Auch beim Standard- oder dem Basistarif gibt es Beihilfesätze, so dass hier der Beitrag zusammen mit dem bisher erworbenen Altersrückstellungen geringer Ausfallen kann. Jedoch bitte die Tarifbedingungen gut durchlesen, durch den niedrigeren Erstattungs-Satz kommt es natürlich bei Ambulanten Behandlungen zwangsläufig zu "Eigenbeteiligungen" bei den Arztleistungen.

Ich würde einen Wechsel in einen dieser beiden "Sozialtarife" nur in Erwägung ziehen, wenn tatsächlich alle Leinen gerissen sind und man ansonsten nichts stemmen kann. In der Regel lassen die allermeisten "Probleme" schon damit lösen, dass man entweder § 199 VVG oder § 204 VVG vernünftig zieht und insbesondere nicht alles blind unterschreibt was einem vorgelegt wird.

Ich persönlich als Laie denke, dass der beste Weg wäre erst §199 VVG zu ziehen, damit man die 10% mehr innert sechs Monate ohne Risikoprüfung erhält und dann im gleichen Zuge dann §204 VVG ziehen kann, wenn ein neuerer Tarif in Frage kommt. Ansonsten könnten die Versicherer vielleicht, falls man direkt den Weg über "§204 VVG" geht, damit argumentieren, dass die 10% "mehr" eben eine Mehrleistung darstellen und auch ggf. unter die Gesundheitsfragen fallen.

Versicherungsbedingungen Standardtarif (Bisex), insbesondere Leistungen ab Seite 19
Versicherungsbedingungen Basistarif (Unisex), insbesondere Leistungen ab Seite 18

Die andere Möglichkeit wäre meines Erachtens nach vielleicht auf "Luxusleistungen" zu verzichten oder noch besser diese Leistungen "ruhend" zu stellen als Anwartschaft. Gemeint sind damit die Tarife wie "Wahlleistungstarif" (kein Zweibettzimmer) und "Beihilfeergänzungstarif" (kein Zahnersatz, kein Einbettzimmer, kein Chefarzt, keine Restkosten Hilfsmittel, etc.). Den Beihilfeergänzungstarif sollte man in der Regel aber bestenfalls "drin" lassen, wenn man der Ansicht ist dass die darin enthaltenden Leistungen, je nach Umfang des Beihilfeergänzungstarifs, im späteren Alter besonderes erforderlich werden.

Ich persönlich würde in der Regel zumindest Zweibettzimmer und Beihilfergänzungstarif "drin lassen", aber es kommt ja natürlich auch auf die jeweilige eigene monetäre Situation an. Ohne beide Tarife steht man auch nicht schlechter da, man hat nur eben gegebenenfalls mehr Eigenkosten etwa wenn man die Restkosten für das das Zweibettzimmer (40% + 16 €) oder den Zahnersatz (60% aus 50% des RE Betrags) aus der Besoldung selbst stemmt.
Ferdi12345
Beiträge: 85
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Re: Beihilfe Hessen im Ruhestand!

Beitrag von Ferdi12345 »

Hallo, vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Ja, die Auswahl ob alter Vertrag oder neuer Unisex Tarif ist was die Beitragssteigerungen angeht, wie ein Blick in die Glaskugel!
Muss nochmal checken, wie das ist mit der Gesundheitsprüfung.

Also der beste Weg wäre, erstmal den alten Vertrag weiterlaufen lassen...um dann später in den neuen zu wechseln, damit eine eventuelle Gesundheitsprüfung wegfällt?! Hab ich das so richtig verstanden?

Muss nochmal die zwei zugesandten Verträge mir genau anschauen...was da drin ist und was wegfällt! Hab ja noch genügend Zeit!

Vielen Dank F
Saxum
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Re: Beihilfe Hessen im Ruhestand!

Beitrag von Saxum »

Für § 199 VVG, also die Anpassung des Satzes auf 40% ist in jedem Falle jetzt bereits vorzunehmen bzw. innerhalb der "sechs-Monats Frist", damit keine erneute Risikoprüfung anfällt. In diesem Sinne kann der alte Vertrag also "weiterlaufen" ja, aber eben bitte mit dem bereits angepassten Leistungssatz.

Genau, die Möglichkeit nach § 204 VVG kann man hingegen danach jederzeit relaxt in Anspruch nehmen und daher sich hier auch Zeit lassen, um alles in Ruhe durchzulesen. Beim (späteren) Vertragswechsel nach § 204 VVG wird höchstwahrscheinlich ohnehin eine erneute Gesundheitsprüfung anfallen um die Mehrleistungen im Vergleich vom alten mit dem neuen Vertrag mit Mehrbeitrag oder Leistungsausschluss zu belegen. Nur eben nicht mehr die "10% Leistungsanpassung", die man ja mit dem zuvor erwähnten §199 VVG schon gezogen bzw. anpassen lassen hat.