Hallo,
ich habe einen Beitrag zu dem Thema gefunden. Die dort beschriebene Situation ist allerdings nicht identisch und legt einen anderen Schwerpunkt. Ich hoffe daher es ist in Ordnung einen neuen Beitrag anzulegen.
Es geht mir im Prinzip um die Frage, ob es Einschätzungen gibt, ob es für mich ein Problem darstellt, wenn ich Gebrauch von §10b Abs. 4 VAP2.1 NRW mache, und bei meinem aktuell laufenden Dualen Studium des Bachelor of Laws meinen Dienstherren darauf anspreche, ob es mir ermöglicht werden kann meine Arbeitszeit in den Praxisabschnitten von 41 auf 32-34 Stunden zu reduzieren. Ich würde also von Vollzeit auf das "Teilzeitmodell-Praxis" umstellen wollen. Die Studienabschnitte würde ich weiterhin in Vollzeit absolvieren und mit einer Reduzierung der Besoldung oder einer möglichen leichten Verlängerung der Studienzeit um bis zu ein halbes Jahr, habe ich grundsätzlich kein Problem. In der Studienordnung zum Vollzeit Studium ist dabei nichts zu finden. Es gibt eine eigene Studienordnung für das Studium in Teilzeit, aber die bezieht sich auf ein gänzlich in Teilzeit vollzogenes Studium. Würde es sich da lohnen die Hochschule in NRW erstmal unverbindlich zu kontaktieren?
Meine primäre Sorge und Frage ist allerdings, dass es "schlecht ankommt" oder es als absoluter Sonderfall vom Dienstherren dargestellt und mir daher "angelastet" wird.
Meinungen zu dem Thema würden mir sehr weiterhelfen.
Duales Studium Wechsel "Teilzeitmodell-Praxis"
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Re: Duales Studium Wechsel "Teilzeitmodell-Praxis"
Hallo erstmal!
Ich mache auch gerade das Duale Studium bei einer Landesbehörde in NRW und meine Kollegin, die mit mir das Studium begonnen hat, hat während ihrer Praxisabschnitte mithilfe der von dir genannten Norm die Zeit auf 34 Stunden reduziert. Am Anfang mussten wir der Behörde erstmal erklären, dass es diese Norm überhaupt gibt, danach hat es ein paar Wochen gedauert, bis das genehmigt wurde.
Eine Verlängerung der Studienzeit würde meines Wissens nach nur eintreten, wenn die Arbeitszeit auf 30 Wochenstunden oder weniger reduziert wird, dafür müsste man sich §10b nochmal genauer durchlesen.
Natürlich würden für die Monate der Praxisphase die Bezüge vom LBV reduziert werden. Zumindest bei uns hat keiner irgendwas negatives gedacht und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das schlecht ankommt. Meine Kollegin hat allerdings auch 2 Kinder, eins davon Minderjährig. Würdest du denn "einfach so" in Teilzeit gehen wollen oder hast du auch andere Gründe?
Viel Erfolg noch!
Ich mache auch gerade das Duale Studium bei einer Landesbehörde in NRW und meine Kollegin, die mit mir das Studium begonnen hat, hat während ihrer Praxisabschnitte mithilfe der von dir genannten Norm die Zeit auf 34 Stunden reduziert. Am Anfang mussten wir der Behörde erstmal erklären, dass es diese Norm überhaupt gibt, danach hat es ein paar Wochen gedauert, bis das genehmigt wurde.
Eine Verlängerung der Studienzeit würde meines Wissens nach nur eintreten, wenn die Arbeitszeit auf 30 Wochenstunden oder weniger reduziert wird, dafür müsste man sich §10b nochmal genauer durchlesen.
Natürlich würden für die Monate der Praxisphase die Bezüge vom LBV reduziert werden. Zumindest bei uns hat keiner irgendwas negatives gedacht und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das schlecht ankommt. Meine Kollegin hat allerdings auch 2 Kinder, eins davon Minderjährig. Würdest du denn "einfach so" in Teilzeit gehen wollen oder hast du auch andere Gründe?
Viel Erfolg noch!