Hallo Zusammen
Wollte mal fragen ob es Empfehlungen für die DU gibt?
Habe schon gelesen, dass man darauf achten muss dass es eine echte DU ist die keine extra Prüfung durchführt wenn einen der Amtsarzt Dienstunfähigkeit schreibt. Bin jetzt 41 und zum Glück fit und gesund. Arbeite im Justizvollzug.
Sollte man dann irgendwann Dienstunfähig sein, wird man ja pensioniert und dann zahlt die DU zusätzlich zur Pension oder?
Stellt die DU dann irgendwann die Zahlung wenn man das Regelalter für die Pension erreicht? Also 62 wegen Vollzugsdienst? Mit 67 kriege ich dann noch etwas Rente von der Arbeit vor dem Beamtentum.
Gibt es auch eine DU bei der man wenn man nicht DU wird zum Zeitpunkt der Pension etwas bekommt oder sind immer alle Beiträge dann weg?
Dienstunfähigkeitversicherung
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Re: Dienstunfähigkeitversicherung
Ich kenne nur die Variante, dass Dienstunfähigkeitsversicherungen bis zu einem bestimmten Alter (vor Pensionsbeginn, z.B. bis 63. Lj.) leisten, das Alter steht dann im Vertrag. Eine Leistungspflicht tritt nur ein, wenn Dienstunfähigkeit besteht, d.h. dass eingezahlte Beiträge „futsch“, wenn keine Dienstunfähigkeit eintritt (so wie meistens bei Versicherungen), es gibt also keine Art Prämie bei Nichtinanspruchnahme. Ab dem festgelegten Alter (z.B. 63. Lj.) endet die Zahlung der Dienstunfähigkeitsversicherung.
In deinem Fall würde dich die Versicherung absichern in den nächsten ca. 20 / 22 Jahren, falls Dienstunfähigkeit eintreten würde. Danach fiele das Geld der Versicherung weg. Ruhegehalt würde weiter gezahlt werden, bei Anspruch auf Altersrente kommt im entspr. Alter ggf. noch etwas aus der Altersrente hinzu, evtl. wird Ruhegehalt dann gekürzt.
Ob es noch andere „Varianten“ bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung gibt, weiß ich nicht sicher.
In deinem Fall würde dich die Versicherung absichern in den nächsten ca. 20 / 22 Jahren, falls Dienstunfähigkeit eintreten würde. Danach fiele das Geld der Versicherung weg. Ruhegehalt würde weiter gezahlt werden, bei Anspruch auf Altersrente kommt im entspr. Alter ggf. noch etwas aus der Altersrente hinzu, evtl. wird Ruhegehalt dann gekürzt.
Ob es noch andere „Varianten“ bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung gibt, weiß ich nicht sicher.
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Re: Dienstunfähigkeitversicherung
Wie Dienstunfall bereits ausgeführt hat, Dienstunfähigkeitsversicherungen leisten in der Regel bis zu einem vorab vereinbarten Alter, in der Regel sollte dieser so gelegt sein, dass er mit dem Pensionseintritt überschreitet. Auf den ersten Blick mag so die Dienstunfähigkeitsversicherung unsinnig anhören, aber dafür kann diese nicht nur einen Beitrag dazu leisten den "Lebensstandard" auf einem gewissen Level zu halten sondern auch insbesondere dazu dienen, dass man die Beiträge zur privaten Rentenversicherung, andere Kapitalanlagen oder Immobilienkredite weiter bedienen kann.
Die privaten Rentenversicherungen leisten ja auch in der Regel nicht vor Eintritt des Ruhestandes bzw. falls diese es tun ist die Höhe der privaten Rente auch erheblich viel geringer als es bei Renteneintritt wäre bzw. ähnliche Effekte bei anderen Kapitalanlagen oder dem Wegfall die Kredite für das Haus weiter bezahlen zu können.
Nehmen wir fiktiv an, die DU kostet 40 € / im Monat für einen Verwaltungsbeamten wie mich (für andere Laufbahnen oder Berufe und auch je nachdem wie alt man ist oder Risikozuschlag zahlen muss kann das natürlich variieren). Bei 30 Jahren wären das 14.400 € die man "ausgibt", möglicherweise mit Option darauf nie eine Leistung daraus zu sehen zu können. Anderseits aber im Leistungsfall würde man aus der DU beispielsweise hier die vereinbarten 1.000 € erhalten, das wäre dann bei einer fiktiven Rest-Laufzeit bis zur Rente von 10 Jahren immer noch insgesamt 120.000 € die man daraus erhalten würde. Die DU-/BU-Versicherung ist schlichtweg eine Einkommensabsicherung.
Mit diesen "zusätzlichen" 1.000 Euro aus der DU kann man also wie erwähnt die private Rente etc. weiter zahlen und bei Renteneintritt dann bestenfalls mehr oder weniger je nach Absicherung mit dem gleichen Lebensstandard bzw. dem gleichen oder ähnlichen Einkommen weiter leben, nur dann eben da aus der Rentenversicherung anstelle der DU-Versicherung.
Die DU-Versicherung ist also kein "muss", kann aber ggf. hilfreich sein. Für mich persönlich sehe ich das jedenfalls als sinnvoll an.
Neben der Dienstunfähigkeitsklausel, die eben vor allem den Erhalt der vereinbarten Rente stark vereinfacht, sollte bestenfalls vielleicht noch eine eine Teildienstunfähigkeitsklausel mit dabei sein und eventuell auch eine Teilzeitklausel. Teildienstfähigkeit liegt, vor wenn der Dienstherr/Amtsarzt eine teilweise Verwendung noch als gegeben sieht, da würde man dann eine prozentuale Erstattung aus der DU-/BU-Versicherung erhalten. Eine Teilzeitklausel hingegen, ist wohl eher für Angestellte besonderes Interessant, die berücksichtigt eine Teilzeit entsprechend.
Die privaten Rentenversicherungen leisten ja auch in der Regel nicht vor Eintritt des Ruhestandes bzw. falls diese es tun ist die Höhe der privaten Rente auch erheblich viel geringer als es bei Renteneintritt wäre bzw. ähnliche Effekte bei anderen Kapitalanlagen oder dem Wegfall die Kredite für das Haus weiter bezahlen zu können.
Nehmen wir fiktiv an, die DU kostet 40 € / im Monat für einen Verwaltungsbeamten wie mich (für andere Laufbahnen oder Berufe und auch je nachdem wie alt man ist oder Risikozuschlag zahlen muss kann das natürlich variieren). Bei 30 Jahren wären das 14.400 € die man "ausgibt", möglicherweise mit Option darauf nie eine Leistung daraus zu sehen zu können. Anderseits aber im Leistungsfall würde man aus der DU beispielsweise hier die vereinbarten 1.000 € erhalten, das wäre dann bei einer fiktiven Rest-Laufzeit bis zur Rente von 10 Jahren immer noch insgesamt 120.000 € die man daraus erhalten würde. Die DU-/BU-Versicherung ist schlichtweg eine Einkommensabsicherung.
Mit diesen "zusätzlichen" 1.000 Euro aus der DU kann man also wie erwähnt die private Rente etc. weiter zahlen und bei Renteneintritt dann bestenfalls mehr oder weniger je nach Absicherung mit dem gleichen Lebensstandard bzw. dem gleichen oder ähnlichen Einkommen weiter leben, nur dann eben da aus der Rentenversicherung anstelle der DU-Versicherung.
Die DU-Versicherung ist also kein "muss", kann aber ggf. hilfreich sein. Für mich persönlich sehe ich das jedenfalls als sinnvoll an.
Neben der Dienstunfähigkeitsklausel, die eben vor allem den Erhalt der vereinbarten Rente stark vereinfacht, sollte bestenfalls vielleicht noch eine eine Teildienstunfähigkeitsklausel mit dabei sein und eventuell auch eine Teilzeitklausel. Teildienstfähigkeit liegt, vor wenn der Dienstherr/Amtsarzt eine teilweise Verwendung noch als gegeben sieht, da würde man dann eine prozentuale Erstattung aus der DU-/BU-Versicherung erhalten. Eine Teilzeitklausel hingegen, ist wohl eher für Angestellte besonderes Interessant, die berücksichtigt eine Teilzeit entsprechend.