Hallo zusammen,
ich habe ein ziemlich gutes Stellenangebot bekommen. Hierfür müsste ich als Landesbeamter aL zur Kommune wechseln. Hat jemand von euch schon mal einen solchen Wechsel vollzogen? Hat das irgendwelche Auswirkungen insbesondere auf die Versorgung?
Mir wurde bei Versetzung direkt eine Beförderung angeboten, da ich zum Wechselstichtag bereits ein Jahr in meiner bisherigen Besoldungsgruppe abgeleistet habe. Wäre das überhaupt rechtlich möglich? Oder müsste ich vor Ort erst sechs Monate absolvieren?
Des Weiteren sagte die Kommune, dass sie mich vor Übernahme gerne nochmal amtsärztlich untersuchen lassen wollen würde, das wäre dort so üblich. Prinzipiell habe ich damit auch kein Problem und gehe nicht davon aus, dass ein anderes Ergebnis als bei meiner ersten Untersuchung herauskommt. Trotzdem die Frage: Wenn das neue Gutachten zu einem anderen Ergebnis kommt, hätte das irgendwelche Auswirkungen auf mein bestehendes Beamtenverhältnis beim Land?
Wechsel Land zu Kommune (Versorgung/ Beförderung/ Amtsarzt)
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Re: Wechsel Land zu Kommune (Versorgung/ Beförderung/ Amtsarzt)
Die Angabe des Bundeslandes wäre ganz sinnvoll.... vor allem aber, ob die Kommune im selben Land liegt.
Ist aber das 1 x 1 des Beamtenrechts und die Fragen sollten sich daher im Prinzip von selbst beantworten. Vor allem, wenn man so gut ist, dass einem eine höher besoldete Stelle und dann auch noch mit sofortiger Ernennung oder Beförderung in dieses Amt angeboten wird....
Ist aber das 1 x 1 des Beamtenrechts und die Fragen sollten sich daher im Prinzip von selbst beantworten. Vor allem, wenn man so gut ist, dass einem eine höher besoldete Stelle und dann auch noch mit sofortiger Ernennung oder Beförderung in dieses Amt angeboten wird....
MS
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Re: Wechsel Land zu Kommune (Versorgung/ Beförderung/ Amtsarzt)
NRW und die Kommune ist auch in NRW.
Das ist mir bewusst, allerdings bin ich einfach unsicher...
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Re: Wechsel Land zu Kommune (Versorgung/ Beförderung/ Amtsarzt)
1. Keine Auswirkungen auf die Versorgung bei Versetzung. Bei (Raub-) Ernennung sollte dies auch nicht der Fall sein.
2. Aufgrund der Besoldubgsdtufe (bis A 11 mindestens) keine 6 Monate "Erprobung im Amt" notwendig.
3. Keine Auswirkung auf aktuelles Lebenszeitbeamtenverhältnis. Für dienstunfähug oder nur teildienstfähig wirst du ja sicher nicht im Ergebnis begutachtet. Sollte der Amtsarzt zu dem Ergebnis kommen, dass er eine Lebenszeitverbeamtung nicht befürwortet, dann hat das nur Auswirkungen auf deine neue Stelle, die du dann halt nicht bekommst. Dein aktuelles Beamtenverhältnis wird davon nicht berührt. Muss man auch nicht dem Dienstherrn sagen...
So war auch der Ablauf meiner seinerzeiigen Versetzung..... insoweit basiert dies auf eigener Erfahrung.
2. Aufgrund der Besoldubgsdtufe (bis A 11 mindestens) keine 6 Monate "Erprobung im Amt" notwendig.
3. Keine Auswirkung auf aktuelles Lebenszeitbeamtenverhältnis. Für dienstunfähug oder nur teildienstfähig wirst du ja sicher nicht im Ergebnis begutachtet. Sollte der Amtsarzt zu dem Ergebnis kommen, dass er eine Lebenszeitverbeamtung nicht befürwortet, dann hat das nur Auswirkungen auf deine neue Stelle, die du dann halt nicht bekommst. Dein aktuelles Beamtenverhältnis wird davon nicht berührt. Muss man auch nicht dem Dienstherrn sagen...
So war auch der Ablauf meiner seinerzeiigen Versetzung..... insoweit basiert dies auf eigener Erfahrung.
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