Nachzahlung entgangenen Urlaubs aufgrund von Krankheit bei (gescheitertem?) Wiedereingleiderungsversuch

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vwe
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Nachzahlung entgangenen Urlaubs aufgrund von Krankheit bei (gescheitertem?) Wiedereingleiderungsversuch

Beitrag von vwe »

Die Frage ist vielleicht einwenig speziell aber vielleicht doch auch für andere interessant.

Da ich (Lehrer) bis zur (möglichen) Wiedereingliederung annähernd ein Jahr krank geschieben war stünde mir bei einer Frühpensionierung ja eine Auszahlung der entgangenen Urlaubstage zu.
Verfällt dieser Anspruch, wenn ich an einem Wiedereingliederungsversuch teilnehme.
Laut Beamtengesetz haben wir ja eigentlich eine 6-Tage Woche. Wird dann jede Woche ein Urlaubstag "genommen"?

Falls jemand in diesem Bereich bereits Erfahrungen gamacht hat würde ich mich über eine Rückmeldung freuen.
Mainstream1
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Re: Nachzahlung entgangenen Urlaubs aufgrund von Krankheit bei (gescheitertem?) Wiedereingleiderungsversuch

Beitrag von Mainstream1 »

Wenn es im Rahmen des BEM ist, dann ist man in der Zeit weiter krank geschrieben und darf gar keinen Urlaub nehmen n.
Daher "verfällt" der Auszahlungsanspruch nicht. Man kann dir nicht vorhalten, dass der Urlaub während des Arbeitsversuches genommen hätte werden müssen. Das wäre ja auch mit dem Sinn der Wiedereingliederung nicht zu vereinbaren.
Sobald die Wiedereingliederung jedoch erfolgreich war und du "normal" arbeitest, also nicht mehr krank geschrieben bist, musst du den Alturlaub antreten. Nur wenn der Dienstherr dies dann aus dienstlichen Gründen verweigert (Schuljahr...) bleibt der Anspruch auf Urlaub noch länger bestehen.
MS
trulla
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Re: Nachzahlung entgangenen Urlaubs aufgrund von Krankheit bei (gescheitertem?) Wiedereingleiderungsversuch

Beitrag von trulla »

Bei Lehrern ist das mit dem. Urlaub nehmen ja irgendwie kompliziert - also je nach Bundesland nimmt man ja keinen Urlaub, sondern der ist dann mit den Ferien abgeglichen. Ob man direkt nach einer Wiedereingliederung und langer Krankheit mit eine Chance hat ?
Jupiter
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Re: Nachzahlung entgangenen Urlaubs aufgrund von Krankheit bei (gescheitertem?) Wiedereingleiderungsversuch

Beitrag von Jupiter »

Wie schon trulla schreibt: Auch in Bayern haben Lehrer keinen Urlaub, siehe § 3 Abs. 5 UrlMV: „Bei Professoren und Lehrern ist der Erholungsurlaub durch die unterrichtsfreie Zeit abgegolten." Ist das in deinem Bundesland anders? Oder bist Du im privaten Schuldienst und gar nicht verbeamtet?