Pdu / Umschulung Verwaltungsbeamter

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Wolf499
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Pdu / Umschulung Verwaltungsbeamter

Beitrag von Wolf499 »

Hallo an alle :)
Ich hätte mal paar Fragen bezüglich Polizeiuntauglichkeit.

PVB im mittleren Dienst A8 BaL.
Im Raum steht eventuell PDU.
Die Fragen Wären:

1: Gibt es auch sowas wie zb eingeschränkte Dienstfähigkeit ( kann ein Polizist ohne Dienstwaffe noch den Dienst machen also noch in A8 bleiben? )
Damit ist gemeint das der Beamte aus ärztlicher Sicht keine Eignung hat die Waffe zu tragen.
Bzw wann wird man Pdu kann man nicht als PVB in der Verwaltung oder Innendienst arbeiten also im nicht operativen Bereich?

2: Wenn man umgeschult wird zum Verwaltungsbeamten
Hat man noch Recht auf die freie Heilfürsorge ?
Oder müssten man sich privat versichern. Wenn ja bekommt man Beihilfe?

3. Hat man die Möglichkeit nach der Umschulung wieder die Laufbahn als Pvb anzustreben bzw einzusteigen?

4. Als Verwaltungsbeamter bleibt man ja dann in der Besoldungsgruppe A8 und nur die Polizeizulage bekommt man nicht mehr oder?

Vielen Dank für Eure mühen und Antworten :)
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Aufsteiger85
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Re: Pdu / Umschulung Verwaltungsbeamter

Beitrag von Aufsteiger85 »

Wolf499 hat geschrieben: 26.03.2024 23:04 1: Gibt es auch sowas wie zb eingeschränkte Dienstfähigkeit ( kann ein Polizist ohne Dienstwaffe noch den Dienst machen also noch in A8 bleiben? )
Damit ist gemeint das der Beamte aus ärztlicher Sicht keine Eignung hat die Waffe zu tragen.
Bzw wann wird man Pdu kann man nicht als PVB in der Verwaltung oder Innendienst arbeiten also im nicht operativen Bereich?
Das kann ich nicht beantworten. Beim Zoll gäbe es diese Option, da Bereiche mit Dienstkleidung nicht automatisch auch waffentragende Bereiche sind. Wie das bei der Polizei ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Wolf499 hat geschrieben: 26.03.2024 23:04 2: Wenn man umgeschult wird zum Verwaltungsbeamten
Hat man noch Recht auf die freie Heilfürsorge ?
Oder müssten man sich privat versichern. Wenn ja bekommt man Beihilfe?
Wenn man tatsächlich im nichttechnischen Dienst ernannt wird, gibt es je nach Familienstand mindestens 50% Beihilfe und der Rest muss versichert werden.
Wolf499 hat geschrieben: 26.03.2024 23:04 3. Hat man die Möglichkeit nach der Umschulung wieder die Laufbahn als Pvb anzustreben bzw einzusteigen?
Die Laufbahnbefähigung geht nicht verloren. Sofern später die volle Diensttauglichkeit wiederhergestellt sein, kannst du dich auf eine entsprechende Stelle bewerben. Ich vermute aber, dass du, wenn es eine realistische Aussicht auf vollständige Genesung gibt, in der Laufbahn bleiben könntest, da der Amtsarzt ja eine entsprechende Prognose abgibt.
Wolf499 hat geschrieben: 26.03.2024 23:04 4. Als Verwaltungsbeamter bleibt man ja dann in der Besoldungsgruppe A8 und nur die Polizeizulage bekommt man nicht mehr oder?
Korrekt. Die Polizeizulage gibt es ausschließlich für Beamte mit polizeilichen Aufgaben.
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Aufsteiger85
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Re: Pdu / Umschulung Verwaltungsbeamter

Beitrag von Aufsteiger85 »

Wolf499
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Re: Pdu / Umschulung Verwaltungsbeamter

Beitrag von Wolf499 »

Wenn man verheiratet ist sind es immer noch 50 %?
Wieviel wären das den monatlich an Versicherung ungefähr?

Danke für Antworten
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Aufsteiger85
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Re: Pdu / Umschulung Verwaltungsbeamter

Beitrag von Aufsteiger85 »

Ich kann hier nur ein Beispiel vom Bund geben:

Verheiratet ändert nichts an den "standardmäßigen" 50%. Für Kinder gibt es z.B. 80% Beihilfe und wenn man mindestens zwei hat, bekommt man selbst auch 70% Beihilfe. Im Ruhestand bekommt man ebenfalls 70%. Versichern muss man jeweils nur den Rest.