Entzug bzw. Verzicht auf Amtszulage Z
Moderator: Moderatoren
Entzug bzw. Verzicht auf Amtszulage Z
Wie kann bei einem Bundesbeamten der Entzug einer Amtszulage bzw. Verzicht erfolgen?
Ich möchte darauf freiwillig verzichten, weil meine neue Stelle nur mit A9 ausgeschrieben ist.
Könnt Ihr mir bitte sofern möglich auch die Rechtsgrundlagen für einen erfolgreichen Entzug/Verzicht nennen?
Ich habe nämlich keine Ahnung, wie das in der Praxis erfolgt?
Ich möchte darauf freiwillig verzichten, weil meine neue Stelle nur mit A9 ausgeschrieben ist.
Könnt Ihr mir bitte sofern möglich auch die Rechtsgrundlagen für einen erfolgreichen Entzug/Verzicht nennen?
Ich habe nämlich keine Ahnung, wie das in der Praxis erfolgt?
- Aufsteiger85
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Re: Entzug bzw. Verzicht auf Amtszulage Z
Aber dort wird doch darauf hingewiesen, wie man sie noch behandelten kann ...Aufsteiger85 hat geschrieben: ↑18. Mär 2024, 19:06 Die Suchfunktion hilft
viewtopic.php?p=84804&hilit=amtszulage#p84804
Mir war wichtig, wie man sie wieder abgeben kann, weil dass Z kein Besoldungsamt ist
Re: Entzug bzw. Verzicht auf Amtszulage Z
Letzter Satz aus dem verlinkten Beitrag. Du bewirbst dich auf den A9 und wenn du ihn bekommst ist die Amtszulage weg. So einfach ist das.Auch das VG Köln hat es also genau daran festgemacht: Wirst du auf eigenen Wunsch in eine Planstelle ohne Z eingewiesen, so fällt die Amtszulage weg.
Re: Entzug bzw. Verzicht auf Amtszulage Z
Leider ist da die Rechtssprechung nicht eindeutig, ich habe auch ein anderes Urteil gefunden, weshalb ich so verunsichert bin und mich frage, wie man diese Amtzulage loswerden kann ...Pipapo hat geschrieben: ↑18. Mär 2024, 19:31Letzter Satz aus dem verlinkten Beitrag. Du bewirbst dich auf den A9 und wenn du ihn bekommst ist die Amtszulage weg. So einfach ist das.Auch das VG Köln hat es also genau daran festgemacht: Wirst du auf eigenen Wunsch in eine Planstelle ohne Z eingewiesen, so fällt die Amtszulage weg.
Guck mal hier ... https://www.dbb.de/artikel/amtszulage-b ... erber.html
Aber nur zur Klarstellung, ich will gar nicht auf Beibehaltung klagen oder bestehen ...
Einfach nur rechtssicher wissen, wie man diese Zulage los wird
Re: Entzug bzw. Verzicht auf Amtszulage Z
Das musst du einen Anwalt fragen. Rechtsberatungen sind im Forum nicht zulässig.Einfach nur rechtssicher wissen, wie man diese Zulage los wird
Re: Entzug bzw. Verzicht auf Amtszulage Z
Ist mir schon klar, aber vielleicht hätte jemand einen Tip aus der Praxis gehabt oder mir einen Hinweis dazu geben können
- Aufsteiger85
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Re: Entzug bzw. Verzicht auf Amtszulage Z
In dem verlinkten Beitrag ging es aber AUCH darum, dass der Beamte explizit unterschrieben hat, dass er die Amtszulage verliert. Wie ich davor ebenfalls ausführte, überlagert eine Auswahlentscheidung ein ggf. vorhandenes persönliches Interesse.
Wichtig wäre deine Begründung, warum die Zulage verlieren möchtest. In §42 BBesG steht in Absatz 2:
Wichtig wäre deine Begründung, warum die Zulage verlieren möchtest. In §42 BBesG steht in Absatz 2:
Somit ist ein ausdrücklicher und gut begründeter Verzicht, wie du ihn im Rahmen der Annahme einer Stelle ohne Z äußern könntest, vermutlich notwendig.(2) Die Amtszulagen sind unwiderruflich und ruhegehaltfähig. Sie gelten als Bestandteil des Grundgehaltes.
Re: Entzug bzw. Verzicht auf Amtszulage Z
Vermutlich muss dazu in der Tat ein Vermerk her. Vielleicht geht es aber auch einfacher mit einem Einweisungsschreiben in eine Planstelle.Aufsteiger85 hat geschrieben: ↑19. Mär 2024, 10:02
Somit ist ein ausdrücklicher und gut begründeter Verzicht, wie du ihn im Rahmen der Annahme einer Stelle ohne Z äußern könntest, vermutlich notwendig.
- Aufsteiger85
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Re: Entzug bzw. Verzicht auf Amtszulage Z
Ich vermute, das wird nicht reichen. Die h.M. geht davon aus, dass der Grund für die Einweisung der Knackpunkt ist. Selbst wenn man eingewiesen wird (in die Planstelle natürlich), wäre es ja möglilch, dass dies aufgrund einer Auswahlentscheidung passiert, die ein persönliches Interesse (wie dargelegt) überlagert.