Hallo zusammen,
mich würde interessieren wie die Regelungen bzw. eure Erfahrungen sind, wenn man, wie in meinem Fall, längerfristig erkrankt ist, und den Wohnort verlassen will. Gibt es Grundsätze, ab welcher Entfernung, Dauer evtl. abhängig vom Anlass/Zweck der Abwesenheit, man sich abmelden muss? Immer natürlich vorausgesetzt, dass ärztlicherseits keine Probleme gesehen werden. Eine Genehmigung der Behörde wird ja wohl in keinem Fall benötigt oder?
Kaus
Wann Abmeldung vom Wohnort bei längerfristiger Arbeitsunfähigkeit
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Re: Wann Abmeldung vom Wohnort bei längerfristiger Arbeitsunfähigkeit
Nö, dafür wird nichts benötigt. Du bist arbeits- bzw. dienstunfähig, nicht lebensunfähig. Solltest halt jemanden haben, der deine Post ausleert, ansonsten gibt's da keine Beschränkungen.
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Re: Wann Abmeldung vom Wohnort bei längerfristiger Arbeitsunfähigkeit
hört sich für mich jetzt so an als wärst du krank und willst halt mal eine zeit lang wo anders wohnen? wohnung behaelst du ja bei. also bei wem abmelden? post sollte halt noch ankommen damit du auf jegliche aenderungen reagieren kannst, bspw. wenn dein dienstherr dich zum amtsarzt schicken will etc.
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Re: Wann Abmeldung vom Wohnort bei längerfristiger Arbeitsunfähigkeit
Es ist so, dass ich seit einem Jahr krankgeschrieben bin. Gegen Urlaubsreisen -auch ins Ausland- bestehen seitens der Ärzte keine Einwände.
Das Thema habe ich in einem Erstgespräch mit meinem Rechtsanwalt wegen laufender Überprüfung der Dienst(un)fähigkeit kurz am Rande angesprochen. U. a. erwähnte ich, 10 Tage in Bayern gewesen zu sein. Der RA meinte solche "Reisen" müsste ich in jedem Fall dem Dienstherrn mitteilen, auch wenn ich zur Not innerhalb von 6 Stunden wieder zuhause wäre.
Für mich klang es auch so, als müsste/sollte man grundsätzlich jede Abwesenheit -auch einen Kurzurlaub am Wochenende in Deutschland- beim Dienstherrn anzeigen. Nun stehen in Kürze einige Wochendtrips bzw. Abwesenheiten, z. B. wegen Familienfeiern an.Ich scheue mich davor -auch wegen des Eindrucks, der dadurch entstehen könnte- ständig mitzuteilen, dass ich für zwei, drei Tage nicht am Wohnort bin, und dass ärztlicherseits keine Vorbehalte gegen die Fahrt bestehen.
Daher wären diesbezügliche Erfahrungen oder evtl. bekannte Reglungen für mich von großem Interesse.
Das Thema habe ich in einem Erstgespräch mit meinem Rechtsanwalt wegen laufender Überprüfung der Dienst(un)fähigkeit kurz am Rande angesprochen. U. a. erwähnte ich, 10 Tage in Bayern gewesen zu sein. Der RA meinte solche "Reisen" müsste ich in jedem Fall dem Dienstherrn mitteilen, auch wenn ich zur Not innerhalb von 6 Stunden wieder zuhause wäre.
Für mich klang es auch so, als müsste/sollte man grundsätzlich jede Abwesenheit -auch einen Kurzurlaub am Wochenende in Deutschland- beim Dienstherrn anzeigen. Nun stehen in Kürze einige Wochendtrips bzw. Abwesenheiten, z. B. wegen Familienfeiern an.Ich scheue mich davor -auch wegen des Eindrucks, der dadurch entstehen könnte- ständig mitzuteilen, dass ich für zwei, drei Tage nicht am Wohnort bin, und dass ärztlicherseits keine Vorbehalte gegen die Fahrt bestehen.
Daher wären diesbezügliche Erfahrungen oder evtl. bekannte Reglungen für mich von großem Interesse.
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Re: Wann Abmeldung vom Wohnort bei längerfristiger Arbeitsunfähigkeit
Wenn ärztlicherseits nichts gegen die Reisen spricht und diese der Gesundung dienen oder mindestens nicht widersprechen, dann darfst du deinen Wohnort auch aus privaten Gründen verlassen. Du musst deinen Dienstherrn nicht informieren. Wenn etwas passiert (z.B. ein Unfall), musst du dich ggf. rechtfertigen, dann kann das ärztliche Einverständnis gr. Bedeutung bekommen, es ist deswegen zu überlegen, dies Einverständnis vorab schriftlich einzuholen.
Bei Abwesenheit sollte jemand die Post sichten, damit du zeitnah reagieren kannst.
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Re: Wann Abmeldung vom Wohnort bei längerfristiger Arbeitsunfähigkeit
das ist doch bullshit. was soll denn die rechtsgrundlage sein für die behauptung des anwalts? es gibt beispielsweise sowas wie wahl des wohnort im beamtengesetz. das hat aber nichts mit kurzfristigen urlauben zu tun und auch nicht, wenn man dauerhaft krankgeschrieben ist.KlauSchli hat geschrieben: ↑08.03.2024 22:17 Es ist so, dass ich seit einem Jahr krankgeschrieben bin. Gegen Urlaubsreisen -auch ins Ausland- bestehen seitens der Ärzte keine Einwände.
Das Thema habe ich in einem Erstgespräch mit meinem Rechtsanwalt wegen laufender Überprüfung der Dienst(un)fähigkeit kurz am Rande angesprochen. U. a. erwähnte ich, 10 Tage in Bayern gewesen zu sein. Der RA meinte solche "Reisen" müsste ich in jedem Fall dem Dienstherrn mitteilen, auch wenn ich zur Not innerhalb von 6 Stunden wieder zuhause wäre.
Für mich klang es auch so, als müsste/sollte man grundsätzlich jede Abwesenheit -auch einen Kurzurlaub am Wochenende in Deutschland- beim Dienstherrn anzeigen. Nun stehen in Kürze einige Wochendtrips bzw. Abwesenheiten, z. B. wegen Familienfeiern an.Ich scheue mich davor -auch wegen des Eindrucks, der dadurch entstehen könnte- ständig mitzuteilen, dass ich für zwei, drei Tage nicht am Wohnort bin, und dass ärztlicherseits keine Vorbehalte gegen die Fahrt bestehen.
Daher wären diesbezügliche Erfahrungen oder evtl. bekannte Reglungen für mich von großem Interesse.
ich würde das wie du schon sagst auf gar keinen fall dem dienstherrn mitteilen, wenn du unterwegs bist. genau aus den gruenden die du genannt hast. die kommen am ende nur auf dumme ideen, wenn du pech hast. kuck, dass du die post bekommst und fertig.
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Re: Wann Abmeldung vom Wohnort bei längerfristiger Arbeitsunfähigkeit
Wir hatten solche Dinge bei Telekom in Vivento auch. Da waren die Beschäftigten ohne Einsatz zu Hause oder irgendwo. Man musste halt erreichbar sein. Das ging mit Rufumleitung auf's Handy. Es wurde aber nicht erwartet dass man in Stunden irgendwo präsent ist. Es wurde auch nie gefragt wo man gerade ist. Bei dir wärs ja bestenfalls ein Termin beim Amtsarzt der schriftlich angekündigt wird. An deine Post solltest du halt zeitnah dran kommen. Das kann auch ein Bekannter erledigen. Ein Fall ist auch privat in einen anderen Vivento-Bereich umgezogen (unbeschäftigt). Das hat er sich bei Vivento abnicken lassen. Ein halbes Jahr später musste er zu einem Projekt im alten Bereich antreten. Er hätte ja nicht umziehen brauchen. D.h. ich würde dem Dienstherr im Krankenstand nicht mitteilen wo ich bin. Ausland würde ich im Krankenstand aber nicht ausreizen selbst wenn du am nächsten Tag auch von den Kanaren zurück sein kannst. Ansonsten darf es halt nicht deiner Gesundung entgegenstehen. Dazu ist mir aber kein Fall bekannt. Im Gegenteil, Kur gab es JWD.