Erfahrungsstufen während Pension?!

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Xoxoxo
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Erfahrungsstufen während Pension?!

Beitrag von Xoxoxo »

Guten Tag allerseits,

ich bin zur Zeit in Frühpension und gehe davon aus, dass ich dieses Jahr reaktiviert werde.

Laufen die Jahre für die Erfahrungsstufen weiter oder sind diese während der Pension "eingefroren"?

Fiktives Bsp: Jemand geht mit Erfahrungstufe 3 in Pension, es vergehen genügend Jahre, dass man auf 4 wäre, wenn man aktiver Beamter wäre. Welche Stufe hat man, wenn man reaktiviert wird: 3 oder 4?

Vielen Dank :)
Gebetsmuehle
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Re: Erfahrungsstufen während Pension?!

Beitrag von Gebetsmuehle »

Das würde irgendwie den Sinn und Zweck einer Erfahrungsstufe konterkarieren, oder?
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Xoxoxo
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Re: Erfahrungsstufen während Pension?!

Beitrag von Xoxoxo »

Gebetsmuehle hat geschrieben: 29.01.2024 17:41 Das würde irgendwie den Sinn und Zweck einer Erfahrungsstufe konterkarieren, oder?
Habe ich mir auch gedacht, aber manchmal sind Dinge in der Praxis plötzlich doch anders, auch wenn es unlogisch klingen mag, deshalb habe ich mal nachgefragt.

Die andere Frage lautet: Wie läuft dann das Weiterlaufen ab?

Fik. Bsp.: von 3 auf 4 dauert es beispielsweise 3 Jahre. Zum Zeitpunkt zur Ruhesetzung hatte man bereits 2 Jahre "abgeleistet". Wird beim Wiedereinstieg ab dann weiter gezählt, oder muss man von vorne die 3 Jahre "sammeln"?
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Aufsteiger85
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Re: Erfahrungsstufen während Pension?!

Beitrag von Aufsteiger85 »

§27 I BLV:

(1) Das Grundgehalt wird, soweit nicht gesetzlich etwas Anderes bestimmt ist, nach Stufen bemessen. Dabei erfolgt der Aufstieg in eine nächsthöhere Stufe nach bestimmten Dienstzeiten, in denen anforderungsgerechte Leistungen erbracht wurden (Erfahrungszeiten).

Ruhestand =/= Dienstzeit. Und anforderungsgerechte Leistungen konnten auch nicht erbracht werden.

Die "alte" Stufe wird aber beibehalten, eine Aberkennung ist in diesem Fall nicht möglich.
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Xoxoxo
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Re: Erfahrungsstufen während Pension?!

Beitrag von Xoxoxo »

Aufsteiger85 hat geschrieben: 29.01.2024 20:09 §27 I BLV:

(1) Das Grundgehalt wird, soweit nicht gesetzlich etwas Anderes bestimmt ist, nach Stufen bemessen. Dabei erfolgt der Aufstieg in eine nächsthöhere Stufe nach bestimmten Dienstzeiten, in denen anforderungsgerechte Leistungen erbracht wurden (Erfahrungszeiten).

Ruhestand =/= Dienstzeit. Und anforderungsgerechte Leistungen konnten auch nicht erbracht werden.

Die "alte" Stufe wird aber beibehalten, eine Aberkennung ist in diesem Fall nicht möglich.
Cool, ich danke dir vielmals. Klingt plausibel und ist belegt. Das hilft mir weiter :)