Hallo!
Ich würde gerne folgenden Fall konstruieren: Ein Landesbeamter (RLP) würde in einem anderen Bundesland zum Wahlbeamten (Bürgermeister, Beigeordneter, Landrat) gewählt werden. Würde er dann seinen Landesbeamtenstatus verlieren? Kann man dies verhindern? Kann er sich beurlauben, vom Dienst befreinen lassen? Kann er wieder in seinen alten Beruf einsteigen (nach den 8 Jahren)?
Danke für die möglichen Antworten. Gruß
baedeker
Landesbeamter wird Wahlbeamter
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Die Frage wurde ähnlich schonwoanders hier im Forum gestellt:
Zu klären wäre zunächst einmal, ob man überhaupt! in einem anderen Bundesland (als dem, wo man seinen Wohnsitz hat) für ein Amt kandidieren kann!
Ansonsten gilt immer und überall:
Wenn ein Beamter - egal ob Land oder Bund, ein Wahlmandat übernimmt, lässt er sich für die Zeit der Mandatsübernahme aus dem Dienst - ohne Bezüge - beurlauben (falls das Mandat einen Vollzeitjob bedeutet und mit einem festen Einkommen - und nicht nur Aufwandsentschädigungen) verbunden ist.
Nach dem Ende des Mandates wird der UoB beendet und man fällt in sein altes Beamtenverhältnis automatisch zurück.
Zu klären wäre zunächst einmal, ob man überhaupt! in einem anderen Bundesland (als dem, wo man seinen Wohnsitz hat) für ein Amt kandidieren kann!
Ansonsten gilt immer und überall:
Wenn ein Beamter - egal ob Land oder Bund, ein Wahlmandat übernimmt, lässt er sich für die Zeit der Mandatsübernahme aus dem Dienst - ohne Bezüge - beurlauben (falls das Mandat einen Vollzeitjob bedeutet und mit einem festen Einkommen - und nicht nur Aufwandsentschädigungen) verbunden ist.
Nach dem Ende des Mandates wird der UoB beendet und man fällt in sein altes Beamtenverhältnis automatisch zurück.
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