Unbezahlten Urlaub
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Unbezahlten Urlaub
Hallo, ich würde gerne 3 Monate unbezahlten Urlaub nehmen. Hat jemand das schon Mal genehmigt bekommen, bzw Erfahrung damit ?
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Re: Unbezahlten Urlaub
Beurlaubung ohne Besoldung (§ 95 BBG)
Beamtinnen und Beamte mit Anspruch auf Besoldung, die in einem Bereich mit einem außergewöhnlichen Bewerberüberhang tätig sind, können sich bis zu sechs Jahre (§ 95 Abs.1 Nr. 1 BBG) oder für einen Zeitraum, der sich bis zum Ruhestand erstrecken muss (§ 95 Abs. 1 Nr. 2 BBG), beurlauben lassen. In Stellenabbaubereichen ist neben dem Antragserfordernis nur die Höchstdauer der Beurlaubung von 15 Jahren zu beachten (§ 95 Abs. 2 und 4 BBG). Voraussetzung ist in allen Fällen, dass dienstliche Belange nicht entgegenstehen.
Anspruch auf Besoldung besteht in dieser Zeit nicht.
Die Beurlaubung ist unabhängig vom Lebensalter möglich. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Dienstherrn.
Also in deinem Fall das BEV. Das sit in diesem Fall auch der Ansprechpartner.
https://www.dbb.de/lexikon/themenartike ... ubung.html
Beamtinnen und Beamte mit Anspruch auf Besoldung, die in einem Bereich mit einem außergewöhnlichen Bewerberüberhang tätig sind, können sich bis zu sechs Jahre (§ 95 Abs.1 Nr. 1 BBG) oder für einen Zeitraum, der sich bis zum Ruhestand erstrecken muss (§ 95 Abs. 1 Nr. 2 BBG), beurlauben lassen. In Stellenabbaubereichen ist neben dem Antragserfordernis nur die Höchstdauer der Beurlaubung von 15 Jahren zu beachten (§ 95 Abs. 2 und 4 BBG). Voraussetzung ist in allen Fällen, dass dienstliche Belange nicht entgegenstehen.
Anspruch auf Besoldung besteht in dieser Zeit nicht.
Die Beurlaubung ist unabhängig vom Lebensalter möglich. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Dienstherrn.
Also in deinem Fall das BEV. Das sit in diesem Fall auch der Ansprechpartner.
https://www.dbb.de/lexikon/themenartike ... ubung.html
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Re: Unbezahlten Urlaub
Schau mal in § 22 Sonderurlaubsverirdnung, i h denke, dass du diese Regelung meinst. Fraglich ist, ob deine Dienststelle dies mitträgt. Kommt natürlich auch auf die Gründe an (Fürsorgeprinzip) und ob es dienstlich bei deiner Tätigkeit zu Ausfällen käme.
Letztlich kann man da telefonisch vorfühlen, wobei ein "nein" dem Personaler einfach die geringste Arbeit macht.
Insofern würde ich dann trotzdem einen schriftlichen Antrag mit guter Begründung stellen. Mehr als ablehnen geht ja nicht.
Letztlich kann man da telefonisch vorfühlen, wobei ein "nein" dem Personaler einfach die geringste Arbeit macht.
Insofern würde ich dann trotzdem einen schriftlichen Antrag mit guter Begründung stellen. Mehr als ablehnen geht ja nicht.
MS