Anerkannter Dienstunfall
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Anerkannter Dienstunfall
Hallo zusammen,
ich habe mir 2020 bei einem Dienstunfall mein Kreuzband gerissen. Dieser wurde anerkannt , ich bin verbeamtet. Behandlungen werden über die Beihilfe erstattet. Nach der Anerkennung auch ohne Probleme. Bis zur Anerkennung wurden natürlich alle erdenklichen Untersuchungen angestellt.
Jetzt habe ich aber Folgebehandlungen eingereicht, da ich noch etwas Probleme habe. Meine Sachbearbeiterin hat gewechselt und meinen Fall erneut beim Gesundheitsamt vorgelegt und nur unter Vorbehalt gezahlt. Ich frage mich ob das nötig ist? Erneut dort vorstellig werden, obwohl alles schon geprüft wurde macht für mich keinen Sinn, nur wieder einen erneuten Aufwand. Kann mir jemand sagen ob ich mich auf die bestehende Anerkennung berufen kann und, dass alle Untersuchungen aufgrund von Problemen, auf diesen Dienstunfall zurückzuführen sind?
Viele Grüße
ich habe mir 2020 bei einem Dienstunfall mein Kreuzband gerissen. Dieser wurde anerkannt , ich bin verbeamtet. Behandlungen werden über die Beihilfe erstattet. Nach der Anerkennung auch ohne Probleme. Bis zur Anerkennung wurden natürlich alle erdenklichen Untersuchungen angestellt.
Jetzt habe ich aber Folgebehandlungen eingereicht, da ich noch etwas Probleme habe. Meine Sachbearbeiterin hat gewechselt und meinen Fall erneut beim Gesundheitsamt vorgelegt und nur unter Vorbehalt gezahlt. Ich frage mich ob das nötig ist? Erneut dort vorstellig werden, obwohl alles schon geprüft wurde macht für mich keinen Sinn, nur wieder einen erneuten Aufwand. Kann mir jemand sagen ob ich mich auf die bestehende Anerkennung berufen kann und, dass alle Untersuchungen aufgrund von Problemen, auf diesen Dienstunfall zurückzuführen sind?
Viele Grüße
Re: Anerkannter Dienstunfall
Letzte Jahr hast du selber geschrieben, dass es keine Probleme mehr gibt.steff_ hat geschrieben: ↑20. Okt 2022, 15:59 Hallo zusammen,
…..,,,Ich arbeite in NRW bei der Feuerwehr, habe mir vor 2 Jahren während des Dienstsports einen Kreuzbandriss zugezogen. Dieser wurde operiert. Der Unfall auch als Dienstunfall anerkannt. 1 Jahr danach zur Amtsärztlichen Untersuchung gewesen. Alles super vom Knie. Keine Probleme, nichts. Auch konnte der Amtsarzt nichts .
Viele Grüße
Es ist nur legitim von der Sachbearbeiterin, dass sie 3 Jahre nach dem Unfall in Frage stellt, ob weitere Behandlungen am damaligen Kreuzbandriss liegen oder eine andere Ursache haben
Re: Anerkannter Dienstunfall
ja aber das kann sich doch ändern. Und warum sollte da noch was geprüft werden? Auch wenn es erneut reißen sollte, dann doch nur aufgrund des Dienstunfalls
Re: Anerkannter Dienstunfall
Wenn es erneut reißt, dann doch ggf. auf Grund eines neuen Unfalls. Das Kreuzband war gerissen, das Kreuzband wurde behandelt und du bist wieder gesund. Du kannst jetzt nicht alle zukünftigen Ereignisse auf den Dienstunfall schieben.
Re: Anerkannter Dienstunfall
aber es macht halt Probleme beim knien. Ohne erneuten Unfall. Natürlich kann ich das auf dieses Ereignis zurückführen. Entzieht sich meiner Logik. Und das abzuklären sollte in jedem Fall darauf zurückzuführen sein oder nicht? Wer übernimmt denn sonst diese Untersuchung?
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Re: Anerkannter Dienstunfall
@steff Deine Frage im letzten Beitrag habe ich nicht verstanden. Es wird von der Unfallfürsorgestelle eingeleitet zu untersuchen, ob die geschilderten gesundheitlichen Probleme eine Folge der Verletzung sind, die der anerkannte Dienstunfall verursacht hat. Dies ist ein ganz normaler Vorgang. Es geht schließlich um Kosten und wer diese zu übernehmen hat: Krankenkasse+Beihilfe oder Dienstunfallfürsorge.
Gerade weil das ein „normaler Vorgang“ ist, sollte nach einer Dienstunfallanerkennung darauf geachtet werden, dass die bescheinigten kausalen Unfallfolgen und Gesundheitsschäden so konkret und genau wie möglich benannt werden. Wenn man später Folgeschäden geltend machen will, muss sich die Folge oder auch Verschlechterung an dem messen, was zuvor schriftlich festgehalten wurde.
Gerade weil das ein „normaler Vorgang“ ist, sollte nach einer Dienstunfallanerkennung darauf geachtet werden, dass die bescheinigten kausalen Unfallfolgen und Gesundheitsschäden so konkret und genau wie möglich benannt werden. Wenn man später Folgeschäden geltend machen will, muss sich die Folge oder auch Verschlechterung an dem messen, was zuvor schriftlich festgehalten wurde.
Re: Anerkannter Dienstunfall
ja deswegen meine Verwirrung diesbezüglich. Es ist also ein normaler Vorgang ok. Natürlich verstehe ich, dass die Stadt kosten vermeiden will. Nur weiß ich jetzt nicht genau was schriftlich festgehalten wurde. Wie bekomme ich da Einsicht rein? Mir wurde der Dienstunfall anerkannt und auch für meine Verbeamtung wurden Untersuchungen angeordnet. Die Berichte wurden mir nie zur Verfügung gestellt, auch auf Nachfrage nicht. Die Problematik besteht aber, dass mein Knie untersucht wurde und worauf soll es sonst zurückzuführen sein, als auf den Unfall und die OP? Es gab keine weitere Verletzung. Und auch wenn , dann doch nur weil es dadurch vor beschädigt ist und wieder auf den Unfall zurückzuführen sein muss.
Re: Anerkannter Dienstunfall
Also wenn du jetzt z.B. einen Miniskusschaden oder Arthritis oder Arthrose im Knie hättest, dann ist daran deiner Meinung nach der damalige Kreuzbandriss Schuld?
Was war denn eigentlich das Ergebnis der letzten Knieuntersuchung? Was sagt denn dein Arzt?
Was war denn eigentlich das Ergebnis der letzten Knieuntersuchung? Was sagt denn dein Arzt?
Zuletzt geändert von Pipapo am 10. Dez 2023, 13:42, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Anerkannter Dienstunfall
was denn sonst wenn es das operierte Knie ist
Re: Anerkannter Dienstunfall
mach du es doch wenn du weißt wie es läuft. Woher soll es kommen, wenn ich vorher keine Probleme hatte. Dann einen Unfall im Dienst und operiert wurde. Und im besagtem operierten Knie Probleme auftauchen. Erkläre es mir doch
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Re: Anerkannter Dienstunfall
@steff Das Hin und Her mit ≠Pipapo erscheint mir in diesem Fall wenig fruchtbar. Natürlich muss die Kausalität geprüft werden, das macht ein Gutachter. Du kannst unabhängig davon (und am besten vor einer Begutachtung) zu einem Facharzt gehen, der dir die Zusammenhänge erklärt und möglichst schriftlich bestätigt. Je besser die Begründung und je renommierter der Facharzt, desto weniger kann ein Gutachter den Bericht ignorieren. Ein User aus der Ferne, selbst wenn er medizinische Fachkenntnis hat, wird die Kausalität ohne Untersuchung und Befunde nicht prüfen können.
Zu diesem:
Welche Berichte wurden dir nicht zur Verfügung gestellt? Berichte von wem? Wer hat diese beauftragt?
Wieso ist es eine Problematik, dass dein Knie untersucht wurde? Und wer hat es untersucht? Ein Facharzt, den du wegen der Beschwerden aufgesucht hast oder ein Gutachter?
Eine Dienstunfallanerkennung muss dir schriftlich übermittelt werden gegen Unterschrift, so kenne ich das. In der DU-Anerkennung steht auch, welcher gesundheitliche Schaden anerkannt wurde.
Befunde und Arztberichte von Ärzten, die du (aus freien Stücken) aufsuchst, fragst du dort ab, wo sie erstellt wurden (Radiologie, Arztpraxis, …), du hast ein Recht auf den Erhalt dieser Unterlagen.
Zuständig für den DU ist die Dienstunfallfürsorgestelle. Oben schriebst du etwas von „Beihilfe“: Es mag die gleiche Adresse sein, aber zuständig nach einem DU ist nicht die Beihilfestelle!
Bei der Dienstunfallfürsorgestelle wird veranlasst, wenn Begutachtungen stattfinden sollen. Z.B. wird der amtsärztliche Dienst beauftragt, dich zu untersuchen. War das bei dir (auch) so? Wenn der Amtsarzt die passende Facharztrichtung hat, dann wirst du dort untersucht und begutachtet, andernfalls wird ein Arzt mit dem richtigen Facharztgebiet beauftragt, der das Gutachten dann dem Amtsarzt schickt.
Der aäD bzw. der Amtsarzt ist befugt und zuständig, dir das/die Gutachten dann mitzugeben oder zuzuschicken. Ich kenne es so, dass ich die Gutachten von dort erhalte. (Ich hatte einmalig bei einem Gutachten Probleme beim Erhalt, die Verweigerung war aber nicht haltbar, sodass ich dann doch die Kopie erhielt.) Zunächst würde ich deswegen beim aäD nachfragen. Wenn du dort nicht weiterkommst, wende dich an die Dienstunfallfürsorgestelle oder auch deinen Dienstherrn, um zu klären, wie du an das Gutachten kommst. Du hast ein Anrecht darauf, die Untersuchungsergebnisse und das Gutachten zu erhalten.
Dienstherr und Dienstunfallfürsorgestelle erhalten (eigentlich und nach meiner Kenntnis) nicht das komplette Gutachten selber, sondern eine Zusammenfassung der für die Entscheidung wesentlichen Punkte = aä Stellungnahme. Diese sollte dir geschickt werden, wenn sie der Dienstunfallfürsorgestelle geschickt wird.
Es läuft nicht immer alles wie es sollte! Leider hat man selbst nach einem DU keine Kenntnis, wie es laufen sollte. Frag hier oder deine Personalvertretung oder Gewerkschaft, irgendwo bekommt man dann die richtige Info.
Ich konnte deinen Punkt mit der Untersuchung wegen Verbeamtung („auch für meine Verbeamtung wurden Untersuchungen angeordnet “) nicht einordnen: ist der Unfall in der Ausbildungszeit passiert?
Zu diesem:
Woher weißt du, dass der DU anerkannt ist, wenn du nichts Schriftliches hast?Mir wurde der Dienstunfall anerkannt und auch für meine Verbeamtung wurden Untersuchungen angeordnet. Die Berichte wurden mir nie zur Verfügung gestellt, auch auf Nachfrage nicht. Die Problematik besteht aber, dass mein Knie untersucht wurde …
Welche Berichte wurden dir nicht zur Verfügung gestellt? Berichte von wem? Wer hat diese beauftragt?
Wieso ist es eine Problematik, dass dein Knie untersucht wurde? Und wer hat es untersucht? Ein Facharzt, den du wegen der Beschwerden aufgesucht hast oder ein Gutachter?
Eine Dienstunfallanerkennung muss dir schriftlich übermittelt werden gegen Unterschrift, so kenne ich das. In der DU-Anerkennung steht auch, welcher gesundheitliche Schaden anerkannt wurde.
Befunde und Arztberichte von Ärzten, die du (aus freien Stücken) aufsuchst, fragst du dort ab, wo sie erstellt wurden (Radiologie, Arztpraxis, …), du hast ein Recht auf den Erhalt dieser Unterlagen.
Zuständig für den DU ist die Dienstunfallfürsorgestelle. Oben schriebst du etwas von „Beihilfe“: Es mag die gleiche Adresse sein, aber zuständig nach einem DU ist nicht die Beihilfestelle!
Bei der Dienstunfallfürsorgestelle wird veranlasst, wenn Begutachtungen stattfinden sollen. Z.B. wird der amtsärztliche Dienst beauftragt, dich zu untersuchen. War das bei dir (auch) so? Wenn der Amtsarzt die passende Facharztrichtung hat, dann wirst du dort untersucht und begutachtet, andernfalls wird ein Arzt mit dem richtigen Facharztgebiet beauftragt, der das Gutachten dann dem Amtsarzt schickt.
Der aäD bzw. der Amtsarzt ist befugt und zuständig, dir das/die Gutachten dann mitzugeben oder zuzuschicken. Ich kenne es so, dass ich die Gutachten von dort erhalte. (Ich hatte einmalig bei einem Gutachten Probleme beim Erhalt, die Verweigerung war aber nicht haltbar, sodass ich dann doch die Kopie erhielt.) Zunächst würde ich deswegen beim aäD nachfragen. Wenn du dort nicht weiterkommst, wende dich an die Dienstunfallfürsorgestelle oder auch deinen Dienstherrn, um zu klären, wie du an das Gutachten kommst. Du hast ein Anrecht darauf, die Untersuchungsergebnisse und das Gutachten zu erhalten.
Dienstherr und Dienstunfallfürsorgestelle erhalten (eigentlich und nach meiner Kenntnis) nicht das komplette Gutachten selber, sondern eine Zusammenfassung der für die Entscheidung wesentlichen Punkte = aä Stellungnahme. Diese sollte dir geschickt werden, wenn sie der Dienstunfallfürsorgestelle geschickt wird.
Es läuft nicht immer alles wie es sollte! Leider hat man selbst nach einem DU keine Kenntnis, wie es laufen sollte. Frag hier oder deine Personalvertretung oder Gewerkschaft, irgendwo bekommt man dann die richtige Info.
Ich konnte deinen Punkt mit der Untersuchung wegen Verbeamtung („auch für meine Verbeamtung wurden Untersuchungen angeordnet “) nicht einordnen: ist der Unfall in der Ausbildungszeit passiert?
Re: Anerkannter Dienstunfall
ja das mit Pipapo ist sinnbefreit. Finde es ärgerlich , dass sich dann Leute dazu äußern, die anscheinend nicht wirklich was zu sagen haben. Wollte es nur für mich gerade ziehen und nachvollziehen warum jetzt diese erneute Prüfung stattfindet.
Ich war schon aus der Ausbildung, aber noch nicht auf Lebzeit verbeamtet, als ich mich im Dienst verletzt habe. Zuerst musste vom Gesundheitsamt der Dienstunfall anerkannt werden, wegen der Kostenübernahme. Das wurde im Gesundheitsamt selbst gemacht. Mit dem schriftlichen bin ich mir nicht sicher. Habe nur die Benachrichtigung bekommen, dass er anerkannt ist. Dann als meine Verbeamtung anstand, 1 Jahr später musste ich erneut Begutachtet werden, ob die Einstellung stattfinden kann. Erneut beim Gesundheitsamt und Röntgenaufnahmen. Und Stellungnahme von meiner Fachklinik. Es war eindeutig auf diesen Unfall zurückzuführen. Es gab keine Vorbeschädigungen. Ich hatte den Arzt angeschrieben, dass ich gerne den Bericht hätte. Die Antwort war, es ist nicht nötig da schon alles abgeschlossen wäre und ich nichts weiter unternehmen müsste. Dann habe ich auch meine Urkunde erhalten. Habe da auch nicht weiter drüber nachgedacht, weil mir der Bericht ja auch nichts bringt wenn ich meine Urkunde habe. Die kann mir ja keiner mehr nehmen.
Aber ich verstehe nur nicht warum jetzt dieses Prozedere wieder von vorne beginnt.
Ich war schon aus der Ausbildung, aber noch nicht auf Lebzeit verbeamtet, als ich mich im Dienst verletzt habe. Zuerst musste vom Gesundheitsamt der Dienstunfall anerkannt werden, wegen der Kostenübernahme. Das wurde im Gesundheitsamt selbst gemacht. Mit dem schriftlichen bin ich mir nicht sicher. Habe nur die Benachrichtigung bekommen, dass er anerkannt ist. Dann als meine Verbeamtung anstand, 1 Jahr später musste ich erneut Begutachtet werden, ob die Einstellung stattfinden kann. Erneut beim Gesundheitsamt und Röntgenaufnahmen. Und Stellungnahme von meiner Fachklinik. Es war eindeutig auf diesen Unfall zurückzuführen. Es gab keine Vorbeschädigungen. Ich hatte den Arzt angeschrieben, dass ich gerne den Bericht hätte. Die Antwort war, es ist nicht nötig da schon alles abgeschlossen wäre und ich nichts weiter unternehmen müsste. Dann habe ich auch meine Urkunde erhalten. Habe da auch nicht weiter drüber nachgedacht, weil mir der Bericht ja auch nichts bringt wenn ich meine Urkunde habe. Die kann mir ja keiner mehr nehmen.
Aber ich verstehe nur nicht warum jetzt dieses Prozedere wieder von vorne beginnt.
Re: Anerkannter Dienstunfall
und ja es müsste dann die Dienstunfallfürsorgestelle sein.
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Re: Anerkannter Dienstunfall
Mir scheint, ein erneutes Prozedere beginnt, weil die Behandlungen als abgeschlossen galten und du einen Anspruch auf Weiterbehandlung geltend machst. Dann wird geprüft, ob für die wieder aufgetretenen Beschwerden eine Kausalität festgestellt werden kann. Es geht um die Frage, wer zuständig ist, die Kosten zu übernehmen, das wurde oben bereits erläutert.