Servus zusammen,
ich hätte gerne eure Hilfe.
Es geht um die Mindestpension oder erdientes Ruhegehalt und welche ausgezahlt würde bei Veränderungen während des Ruhestandes.
Ich bin jetzt seit 1 Jahr im vorzeitigen Ruhestand mit Mindestpension.
Sagen wir zb ich habe zur Zeit ca: €2000,- brutto Mindestpension und ich hätte nach Errechnung der Pensionstelle ein erdienstes Ruhegehalt von ca.€1975,-.
Also:
Mindestpension: ca.€2000,-
Ruhegehalt: ca.€1975,-
Jetzt zur Frage.
Was wäre wenn nach dem neuem Abschluss "TV-L" und Erhöhung erziehlt wird, so dass meine Mindestpension und mein Ruhegehalt jeweils unterschiedlich proportional steigen.
Und nach Erhöhung wären
Mindestpension: ca.€2100,-
Ruhegehalt:ca.€2125,-
Also das Ruhegehalt wäre jetzt höher.
Würde ich dann ab Wirkung das besser gestellte Ruhegehalt erhalten oder bleibt die Mindestpension, da beim Pensionsbeginn diese eingestuft wurde.
Ich hoffe ihr versteht meine Frage und könnt mir helfen.
Mindestpension oder erdienstes Ruhegehalt
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Re: Mindestpension oder erdienstes Ruhegehalt
Etwas schwer zu verstehen, aber ich antworte mal so, wie ich das verstanden habe:
Man bekommt das Ruhegehalt, mindestens aber die Mindestversorgung, wenn das verdiente Ruhegehalt darunter liegt.
Sollte nach einer Erhöhung der Besoldungstabellen also - der - eher unwahrscheinliche - Fall eintreten, dass dann das verdiente Ruhegehalt höher als die Mindestversorgung wäre, bekommt man natürlich die dann höhere erdiente Versorgung.
Das muss die Versorgungsstelle automatisch umstellen, bzw. ergibt sich das aus der Berechnung durch das Zahlungsprogramm.
Man bekommt das Ruhegehalt, mindestens aber die Mindestversorgung, wenn das verdiente Ruhegehalt darunter liegt.
Sollte nach einer Erhöhung der Besoldungstabellen also - der - eher unwahrscheinliche - Fall eintreten, dass dann das verdiente Ruhegehalt höher als die Mindestversorgung wäre, bekommt man natürlich die dann höhere erdiente Versorgung.
Das muss die Versorgungsstelle automatisch umstellen, bzw. ergibt sich das aus der Berechnung durch das Zahlungsprogramm.
MS
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Re: Mindestpension oder erdienstes Ruhegehalt
die Berechnung der Mindestpension beruht auf einem A4er. In der Vergangenheit wurden die Tariftabellen linear angehoben. Davon ist man ja bei den Tarifverträgen abgerückt. Theoretisch denkbar, wenn nicht linear angehoben wird. Es wird dann der höhere Betrag bezahlt.
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Re: Mindestpension oder erdienstes Ruhegehalt
Danke für eure Hilfe.
Bei meiner Milchmädchenrechnung (10% Erhöhung) würde in der Tat meine Ruhegehalt 6€ höher sein
Stand jetzt: 7€ niedriger
Bei meiner Milchmädchenrechnung (10% Erhöhung) würde in der Tat meine Ruhegehalt 6€ höher sein
Stand jetzt: 7€ niedriger