Amtsärztin

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

Moderator: Moderatoren

Antworten
Milette
Beiträge: 3
Registriert: 14. Okt 2023, 15:06
Behörde:

Amtsärztin

Beitrag von Milette »

Hallo, erstmal meine Eckdaten, ich bin Beamtin bei einer Kommune, 53 Jahre alt und seit 2020 aufgrund einer psychischen Erkrankung in den Ruhestand versetzt worden.
Vor 14 Tagen erfolgte die 2. Nachuntersuchung seitdem.
Heute kam dann ein Schreiben, ich verbleibe weiterhin im Ruhestand. ABER, die Amtsärztin hält eine stationäre psychiatrische Psychotherapie für erforderlich. Und das, obwohl ich seit 2019 durchgehend bei einer Psychologin bin, welcher ich sehr vertraue.
Die Amtsärztin bittet mich darum, mich zeitnah dieser Behandlung zu unterziehen und einen Nachweis zu erbringen.
Jetzt zu meinen Fragen: kann man mich dazu zwingen? Obwohl ich bereits in Behandlung bin? Kann sie das Können meiner Psychologin anzweifeln? Ist in dem Fall einer Bitte Folge zu leisten? Was geschieht, wenn ich das nicht tue?
In einem Jahr ist der nächste Termin bei der Amtsärztin, davor habe ich jetzt schon Angst.
Es wäre schön, wenn mir hier jemand Hilfestellung geben könnte.
Vielen Dank und ein schönes Wochenende
stuntmanmike
Beiträge: 279
Registriert: 24. Aug 2022, 15:29
Behörde:

Re: Amtsärztin

Beitrag von stuntmanmike »

ich würde darüber nachdenken mir einen anwalt zu nehmen.

davon abgesehen ist es meines wissens nach so, dass therapiemaßnahmen angeordnet werden können. diese müssen aber auch aller wahrscheinlichkeit nach erfolg haben (die genaue formulierung weiß ich nicht.). einfach mal rechtsprechung dazu lesen oder das entsprechende beamtengesetz. ist es nicht auch so, dass die maßnahmen letztlich von der oberbehörde angeordnet werden müssen bzw. die behörde, die dich auch in den ruhestand versetzt hat? allein eine aussage der amtärztin sollte hier denke ich nicht reichen.

sie zweifelt wohl aber offensichtlich nicht das können deiner psychologin an, sondern, dass du lediglich ambulant in psychologischer betreuung bist. sie ist wohl der ansicht, dass das nicht ausreicht und eine stationäre therpie sinnvol ist. mit dem können deiner psychologin hat dies nichts zu tun, was auch sehr ungewöhnlich wäre jemandem hier die kompetenz abzusprechen. würde sie das können deiner psychologin anzweifeln würde sie stattdessen wohl den wechsel zu einem anderen psychologen vorschlagen.

wenn du die therapiemaßhnahmen nicht wahrnimmst kann dir eine kürzung der bezüge drohen soweit ich weiß. mehr aber auch nicht. bereich 10%. ich würde zuerst einmal nachfragen auf welcher gesetzesgrundlage eine anforderung eines nachweises beruht. wünschen und bitten kann man viel. daraus entsteht aber noch keine verpflichtung.

ein blick ins gesetz erleichtert die rechtsfindung hat man mir mal gesagt.
Dienstunfall_L
Beiträge: 1000
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
Behörde:

Re: Amtsärztin

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo
wenn du die therapiemaßhnahmen nicht wahrnimmst kann dir eine kürzung der bezüge drohen soweit ich weiß.
Die Frage steht häufiger im Raum: Kann man von Beamten im Ruhestand eine stationäre Therapie (hier psychiatrische Psychotherapie) verlangen?
M.E. ist die Situation vor der Zurruhesetzung anders als danach, vor Zurruhesetzung gibt es eine Gesunderhaltungspflicht (mit diesem Stichwort im www suchen). Wird die nicht befolgt können negative Konsequenzen „drohen“.

Ich würde auch nach einem Anwalt suchen oder den Rechtsschutz der Gewerkschaft fragen zwecks Absicherung.

Parallel dazu würde ich das Ganze mit der Psychologin, bei der du seit 2019 in Behandlung bist, besprechen.
Gibt es ihrerseits Einwände gegen stationäre Therapie, stützt sie deine Position? Was sind die Gründe? Wenn es dich unterstützt, dann lass dir ihre begründete Auffassung schriftlich geben und reiche sie bei Bedarf ein. Aber erstmal alles beim Anwalt abklären!
Pipapo
Beiträge: 798
Registriert: 26. Mär 2020, 08:30
Behörde:

Re: Amtsärztietz)

Beitrag von Pipapo »

Von wem ist denn das Schreiben, vom Dienstherren oder von der Amtsärztin?
Die Amtsärztin kann nur eine Empfehlung an den Dienstherren geben, mehr darf sie nicht. Der Dienstherr kann dir dann ggf. anordnen, dass du zur Wiederherstellung deiner Dienstfähigkeit (§29 Abs.4 Beamtenstatusgesetz) eine stat. Reha machen sollst. Wenn du die nicht machst, kann der Dienstherr ein Disziplinarverfahren anstossen (auch bei einem Ruhestandsbeamten) und wer dann Recht hat würde spätestens ein Gericht klären.
stuntmanmike
Beiträge: 279
Registriert: 24. Aug 2022, 15:29
Behörde:

Re: Amtsärztin

Beitrag von stuntmanmike »

Dienstunfall_L hat geschrieben: 14. Okt 2023, 21:44 Die Frage steht häufiger im Raum: Kann man von Beamten im Ruhestand eine stationäre Therapie (hier psychiatrische Psychotherapie) verlangen?
M.E. ist die Situation vor der Zurruhesetzung anders als danach, vor Zurruhesetzung gibt es eine Gesunderhaltungspflicht (mit diesem Stichwort im www suchen). Wird die nicht befolgt können negative Konsequenzen „drohen“.
§ 29 Abs. 4 BeamtStG

(4) Beamte, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden sind, sind verpflichtet, sich geeigneten und zumutbaren Maßnahmen zur Wiederherstellung ihrer Dienstfähigkeit zu unterziehen; die zuständige Behörde kann ihnen entsprechende Weisungen erteilen.

hiernach ist die sache zumindest mal dem grunde nach klar, dass es auch verpflichtungen für ruhestandsbeamte gibt. die rechtsprechung und kommentierung wird den absatz sicherlich schon konkretisiert und ausgiebig behandelt haben
Goldchen
Beiträge: 13
Registriert: 19. Okt 2019, 12:10
Behörde:

Re: Amtsärztin

Beitrag von Goldchen »

Hallo Melitte,
bei mir war es ähnlich, es wurde sogar eine bestimmte Klinik vorgeschlagen.
Habe dann verschiedene Kliniken angeschrieben, in jedem Fall wurde eine Kostenübernahme-Erklärung erbeten. Diese habe ich auf Nachfrage von der zuständigen Behörde nicht wie gewünscht erhalten. Meine Therapeutin hat einen Behandlungsplan erarbeitet, der von der Behörde in Abstimmung mit dem Amtsarzt als sinnvoll angesehen wurde ( Gesamtdauer. mind. 48 Stunden)
connigra
Beiträge: 397
Registriert: 1. Sep 2017, 17:23
Behörde:

Re: Amtsärztin

Beitrag von connigra »

Hallo Melitta,

warum streubst du dich eigentlich eine stationäre Therapie zu machen? Vielleicht bringt sie dich gesundheitlich weiter. Ob deine volle Dienstfähigkeit dadurch wieder erreicht wird, wird sich zeigen.
Wir bekommen Pension wegen DU, logisch dass wir alles tun solltenm, um unsere Arbeitskraft wieder herzustellen.
Eigentlich kannst du doch nur gewinnen. Bringt es was - hast du gesundheitlich gewonnen und dann ist es doch selbstverständlich, dass man wieder arbeiten gehen möchte. Lieber gesund und arbeiten als Pension und krank.

Wenn der Dienstherr diese Maßnahme anordnet, wird er die Kosten dafür auch übernehmen. Die Kostenübernahme würde ich mir bestätigen lassen.

Grüße
stuntmanmike
Beiträge: 279
Registriert: 24. Aug 2022, 15:29
Behörde:

Re: Amtsärztin

Beitrag von stuntmanmike »

connigra hat geschrieben: 15. Okt 2023, 11:40 Hallo Melitta,

warum streubst du dich eigentlich eine stationäre Therapie zu machen? Vielleicht bringt sie dich gesundheitlich weiter. Ob deine volle Dienstfähigkeit dadurch wieder erreicht wird, wird sich zeigen.
Wir bekommen Pension wegen DU, logisch dass wir alles tun solltenm, um unsere Arbeitskraft wieder herzustellen.
Eigentlich kannst du doch nur gewinnen. Bringt es was - hast du gesundheitlich gewonnen und dann ist es doch selbstverständlich, dass man wieder arbeiten gehen möchte. Lieber gesund und arbeiten als Pension und krank.

Wenn der Dienstherr diese Maßnahme anordnet, wird er die Kosten dafür auch übernehmen. Die Kostenübernahme würde ich mir bestätigen lassen.

Grüße
naja. manche leute haben eben auch noch ein anderes leben und können nicht mal eben so in stationäre therapie gehen. das kann problematisch sein, wenn man beispielsweise eine familie hat. ja, es gibt einrichtungen in die man auch sein kind mitbringen kann. es ist aber einfach mit stress verbunden teilweise und je nach lebenssituation nicht ganz einfach.

davon mal abgesehen ist die ausgangslage ja auch oft die folgende: man ist schon in behandlung und auf einmal wird einem gesagt, dass man doch noch dies oder jenes tun soll und zwar von jemandem, der einen genau 1 mal gesehen hat in der regel und die sache an hand eines gesprächs und aktenlage beurteilt. das wird häufig zur konsequenz haben, dass die sinnhaftigkeit der vorgeschlagenen maßnahmen angezweifelt wird. außerdem machen die leute in vielen fällen ohnehin schon aus eigeninteresse um wieder gesund zu werden das was sie können und was sinnvoll ist.

insgesamt kann es schon problematisch sein mit irgendwelchen anordnungen von gesundungsmaßnahmen.
Milette
Beiträge: 3
Registriert: 14. Okt 2023, 15:06
Behörde:

Re: Amtsärztin

Beitrag von Milette »

Vielen Dank für all eure Ratschläge. Ich werde sie beherzigen.
Natürlich möchte ich, das es mir wieder besser geht, dazu trage ich, denke ich, auch schon bei. Sonst würde ich nicht seit Jahren zu einer Psychologin gehen, deren gestiegene Kosten ich jetzt nach der neuen Gebührenordnung zum Teil selbst tragen muss.
Ich werde mit meiner Psychologin und meinem Hausarzt sprechen, aber es ist halt Teil meiner Erkrankung das ich Schwierigkeiten habe allein unter fremde Menschen zu gehen. Ich verlasse nur selten das Haus. Deshalb kommt ein Gang zu einem RA auch erstmal nicht in Frage.
Es wird schon irgendwie weiter gehen.
stuntmanmike
Beiträge: 279
Registriert: 24. Aug 2022, 15:29
Behörde:

Re: Amtsärztin

Beitrag von stuntmanmike »

Milette hat geschrieben: 15. Okt 2023, 17:05 Vielen Dank für all eure Ratschläge. Ich werde sie beherzigen.
Natürlich möchte ich, das es mir wieder besser geht, dazu trage ich, denke ich, auch schon bei. Sonst würde ich nicht seit Jahren zu einer Psychologin gehen, deren gestiegene Kosten ich jetzt nach der neuen Gebührenordnung zum Teil selbst tragen muss.
Ich werde mit meiner Psychologin und meinem Hausarzt sprechen, aber es ist halt Teil meiner Erkrankung das ich Schwierigkeiten habe allein unter fremde Menschen zu gehen. Ich verlasse nur selten das Haus. Deshalb kommt ein Gang zu einem RA auch erstmal nicht in Frage.
Es wird schon irgendwie weiter gehen.
die kosten für rehabilitationsmaßnahmen, wenn diese angeordnet wurden, sind vom dienstherrn zu tragen. das nur als info. wenn sie das in deinem fall nicht sinn könnte man versuchen den dienstherrn dazu zu bewegen dies zu tun.

einen anwalt kann man auch beauftragen ohne dort hin zu gehen. man muss noch nicht mal ein videotelefonat führen. ich habe schon mal alles schriftlich gemacht und wir haben 2 mal telefoniert, aber selbst das hätte man wahrscheinlich auch schriftlich machen können.
Milette
Beiträge: 3
Registriert: 14. Okt 2023, 15:06
Behörde:

Re: Amtsärztin

Beitrag von Milette »

Vielen Dank für diesen Hinweis, darauf bin ich noch nicht gekommen.
Antworten