DDU 59J. + Erwerbseinkommen Aufforderung der BAnstPT

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evermagenta
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DDU 59J. + Erwerbseinkommen Aufforderung der BAnstPT

Beitrag von evermagenta »

Hollo,
bin neu hier im Forum und lese schon einige Zeit mit, nun angemeldet.

Bin seit 2005 in DDU 59J. ehemals Telekom. Nach Corona und der Preissteigerung reicht die Versorunmg nicht mehr aus.
Habe nun seit 2022 wechselnde sozialversicherungspflichte Jobs mit RV und AV und privater KV angenommen,
die immer wieder gekündigt wurden. Egal warum. Jedenfalls ist meine Gesundheit nicht wieder hergestellt.

Nun verlangt die BAnstPT berechtigter Weise Verdienstnachweise.
Verdienstnachweise ( über 26 Seiten ) werden meinerseits dort hin übersandt, eine evtl. Prüfung wird nicht anderes ergeben können als die an das Finanzamt eh schon übermittelten Verdienste aus 2022.
Auch meine Versorgungsunschädliche Hinzuverdienstgrenze ( wird nicht überschritten ) ist mir bekannt.
Soweit so gut.

Nun meine Frage:

Kann sich jemand vorstellen WARUM ? und zu welchem ZWECK ? auch alle Arbeitsverträge angefordert werden ??
und vor allem auf Grund welcher Rechtsgrundlage ( Verordnung etc. ) geschieht das, fordern die das an ??

Einer dieser Arbeitsverträge wurde nach BGB mündlich geschlossen und ist ja auch gültig.
Da kann ich nichts liefern. Arbeitsverträge unterliegen ja auch grundsätzlich der Schweigepflicht.

Die mehrfache Bitte an die Hotline um Rückruf des Sachbearbeiters war bisher erfolglos.
Vielen Dank für eure Hinweise und Hilfen
gerne auch per privater Nachricht wenn nötig
Danke
evermagenta
Pipapo
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Re: DDU 59J. + Erwerbseinkommen Aufforderung der BAnstPT

Beitrag von Pipapo »

Die wollen wohl wissen, welche Tätigkeiten du ausgeübt hast. Obwohl die das eigentlich wissen müssten, da du dir die Nebentätigkeiten ja sicher vor Antritt von der BAnst hast genehmigen lassen.
evermagenta
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Re: DDU 59J. + Erwerbseinkommen Aufforderung der BAnstPT

Beitrag von evermagenta »

Es gibt KEINE Genehmigungsplicht für Versorgungsempfänger in DDU sondern eine
ANZEIGEPFLICHT nach §53 BeamtVG !

Der Anzeigepflicht sollte jeder aus Versicherungsgründen auch unbedingt nachkommen.
Genehmigungspflicht nur bei aktiven Beamten.
Aktiv wenn auch i.R. bin ich in dem Sinne nicht.

Aus der Anzeigepflicht ergibt sich klar auch die Tätigkeit, was aber die Frage nun nicht klärt
WARUM ? und zu welchen ZWECKE ? Arbeitsverträge bei Beamte i.R. ( DDU ) angefordert werden und aufgrund welcher
Rechtsgrundlage ?

dein Hinweis Pipapo ist also nicht hilfreich.
Dienstunfall_L
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Re: DDU 59J. + Erwerbseinkommen Aufforderung der BAnstPT

Beitrag von Dienstunfall_L »

Ich würde die Frage nach der Rechtsgrundlage (warum Arbeitsverträge) denen stellen, die sie fordern (sie also noch nicht „liefern“) und diese Frage zusammen mit den Unterlagen schicken, von denen du meinst, dass sie korrekterweise verlangt werden.
blink182
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Re: DDU 59J. + Erwerbseinkommen Aufforderung der BAnstPT

Beitrag von blink182 »

evermagenta hat geschrieben: 03.08.2023 17:15 WARUM ? und zu welchen ZWECKE ? Arbeitsverträge bei Beamte i.R. ( DDU ) angefordert werden und aufgrund welcher
Rechtsgrundlage ?
Ich weiß es leider nicht, aber die BAnstPT sollte dir über die Rechtsgrundlage Auskunft geben können, also im Zweifelsfall würde ich an deiner Stelle dort nachfragen.

Bei mir ist es schon so lange her, deswegen kann ich dir nicht mehr sagen, ob ich auch zur Übersendung meines Arbeitsvertrags aufgefordert wurde.

Aber davon mal abgesehen: Welches Problem hast du denn damit?
Zuletzt geändert von blink182 am 03.08.2023 20:44, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß
blink182
blink182
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Re: DDU 59J. + Erwerbseinkommen Aufforderung der BAnstPT

Beitrag von blink182 »

evermagenta hat geschrieben: 03.08.2023 16:37 Arbeitsverträge unterliegen ja auch grundsätzlich der Schweigepflicht.
Was ja nicht heißt, dass du deinen Arbeitsvertrag niemandem zeigen darfst.
Die mehrfache Bitte an die Hotline um Rückruf des Sachbearbeiters war bisher erfolglos.
Ich würde das schriftlich machen, dann hast du auch was schriftliches in der Hand - und nicht nur eine telefonische Auskunft.
Gruß
blink182
evermagenta
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Re: DDU 59J. + Erwerbseinkommen Aufforderung der BAnstPT

Beitrag von evermagenta »

Nun ist die BAnstPT ja als -Behörde- in Bezug auf mich
nicht jeder
und Behörden erhalten per se nur die Daten die Sie unbedingt rechtmäßig für Ihre Arbeit brauchen von mir.
Abgesehen davon sind in Arbeitsverträgen Arbeitszeiten, persönliche Regelungen, Verschwiegenheit Verpflichtung usw. schriftliche niedergelegt.

Auch auf so manche schriftliche Nachfrage habe ich von denen ( BAnstPT ) KEINE Antwort erhalten.
Zitat: "Von weiteren Nachfrage zu diesem Thema bitten wir daher Abstand zu nehmen"
Hierbei ging es um die Anrechnung von Regelaltersrente auf Versorgungsansprüche.

Dachte es gibt hier jemanden der diese Aufforderung auch schon x erhalten hat.
Viele Beamte i.R. DDU arbeiten ja auch legal als AN.
Herm
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Re: DDU 59J. + Erwerbseinkommen Aufforderung der BAnstPT

Beitrag von Herm »

Zitat: :seit 2005 in DDU 59 Jedenfalls ist meine Gesundheit nicht wieder hergestellt.

Warst Du schon bei der Reaktivierungsuntersuchung wie alle in dem Alter ?
Dienstunfall_L
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Re: DDU 59J. + Erwerbseinkommen Aufforderung der BAnstPT

Beitrag von Dienstunfall_L »

Ich weiß nicht, wie die Antwort auf:
Warst Du schon bei der Reaktivierungsuntersuchung wie alle in dem Alter ?
zur Beantwortung der Ausgangsfrage beitragen kann.
Herm
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Re: DDU 59J. + Erwerbseinkommen Aufforderung der BAnstPT

Beitrag von Herm »

Ausgangsfrage ...heisst das nicht Eingangsfrage (Frage, mit der ein Text, eine Erörterung oder
sonst ein längerer kommunikativer Vorgang eröffnet wird.)
Aber egal..ich sag zu dem Thema dann nichts mehr.
Cavy
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Re: DDU 59J. + Erwerbseinkommen Aufforderung der BAnstPT

Beitrag von Cavy »

Ich würde vermuten, dass die prüfen wollen ob Deine derzeitige Tätigkeit in Einklang mit Deiner DDU ist. Ich meine, wenn man z.B. wegen einer Herzkrankheit in DDU ist und dann nebenher als Trekkingführer arbeitet wäre das ja ein Grund sich zu wundern. Oder sie wollen sehen was Du arbeitest um zu prüfen ob es dafür einen geeigneten Arbeitsplatz gäbe.
blink182
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Re: DDU 59J. + Erwerbseinkommen Aufforderung der BAnstPT

Beitrag von blink182 »

evermagenta hat geschrieben: 03.08.2023 22:24 Dachte es gibt hier jemanden der diese Aufforderung auch schon x erhalten hat.
Wie gesagt, ich kann es nicht ausschließen...ist einfach zu lange her.

Und ich wiederhole meine Frage: Welches Problem hast du damit?
Gruß
blink182
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Re: DDU 59J. + Erwerbseinkommen Aufforderung der BAnstPT

Beitrag von evermagenta »

Herm hat geschrieben: 03.08.2023 22:46 Zitat: :seit 2005 in DDU 59 Jedenfalls ist meine Gesundheit nicht wieder hergestellt.

Warst Du schon bei der Reaktivierungsuntersuchung wie alle in dem Alter ?
Ja, vor genau 16 Jahren.
in einem weiteren Beitrag unten von mir gehe ich darauf näher ein.

evermagenta
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Re: DDU 59J. + Erwerbseinkommen Aufforderung der BAnstPT

Beitrag von evermagenta »

blink182 hat geschrieben: 05.08.2023 23:01
evermagenta hat geschrieben: 03.08.2023 22:24 Dachte es gibt hier jemanden der diese Aufforderung auch schon x erhalten hat.
Wie gesagt, ich kann es nicht ausschließen...ist einfach zu lange her.

Und ich wiederhole meine Frage: Welches Problem hast du damit?
Aus allen der BAnstPT übersandten unterlagen geht die Arbeitszeiten, Tätigkeit, Verdienst hervor,
nur soviel vorab.
Ich habe damit kein PROBLEM,
nur stelle sich die Frage warum DANN noch Arbeitsverträge angefordert werden,
wie bereits in meiner Aus/Ein/gangsfrage ( mein Deutschlehrer ist i.R. ) und zu WELCHEM Zweck ?

und ja, um zur Reaktivierungsuntersuchung zurückzukommen, die nichts mit meinen Erstfragen zu tun hat,
besteht hier Durchaus ein Konflikt.
Wenn die Daten eh schon auf dem Tisch liegen.

Nach dem Motto:
Er arbeitet ?? wie kann er dann DDU sein ??
und deshalb die Arbeitsverträge angefordert werden ?
Also ein evtl. ~Missbrauch~ der -Ruhensregelung nach $53 BeamtVG- um so an die Daten zu kommen.
Abgesehen davon sind Arbeitsverträge nach BGB auch mündlich gültig.
Es muss also gar kein schriftlicher bestehen, da ist nix zum anfordern.
Im übrigen enthalten schriftliche Arbeitsverträge weitaus mehr und andere Daten als die BAnstPT zur Prüfung
nach §53 benötigt.
Wir werden sehen, ein endsprechender Brief geht hier in 10 Tagen raus,
und werde euch die Antwort hier -im Sinne- berichten.
Bin auch überzeugt das hier mitgelesen wird, auch wenn meine Identität denen nicht so ganz klar ist.
( nach meinem Brief schon )

( Ach ja sollten Fragen aufkommen WARUM ich den so bin, ganz einfach von der BAnstPT wurde ich
noch NIE freundlich angeschrieben oder ein freundliches Gespräch geführt,
es kommt alles als Komando-Ton rüber und das gefällt mir nicht, hab ich nicht nötig.
Abgesehen davon kommt auch kein Rückruf vom SB nach Anruf an der Hotline. )

Danke für eure Kommentare und Hinweise
schönes Wochende
KlausK
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Re: DDU 59J. + Erwerbseinkommen Aufforderung der BAnstPT

Beitrag von KlausK »

Unterlagen sollte ich auch erbringen.
Leider hatte meine Frau diese und einige anderen schon weggeschmissen.
Schade, aber was soll man da machen.
Leider werde ich mit zunehmenden Alter auch immer vergesslicher und kann somit wenig aus der Erinnerung beitragen.
Hätten sie sich bei mir nach einem Jahr oder spätestens nach zwei Jahren gemeldet, wie es der Gesetzgeber vorsieht, wären Unterlagen und detaillierte Auskünfte, kein Problem.
Aber nach 20 Jahren leider nicht mehr.