Beurlaubung und Beihilfe

Beihilfeforum, Reisekostenforum: Fragen zu Beihilfe, Reisekosten, Trennunngsgeld, ...

Moderator: Moderatoren

KathiBay
Beiträge: 1
Registriert: 13.03.2023 12:42
Behörde:

Beurlaubung und Beihilfe

Beitrag von KathiBay »

Hallo Zusammen!

Ich werde zum Ende des Schuljahres mit meiner Familie (Ehemann + zwei Kleinkinder) innerhalb Bayerns (von Oberbayern nach Oberfranken) umziehen. Eine Wohnung haben wir bereits, auch haben die Kinder bereits einen Kindergartenplatz in der neuen, alten Heimat. Wir haben also alles auf eine Karte gesetzt und die Möglichkeit, dass ich hier weiterarbeite, gibt es quasi nicht.
Einen Versetzungsantrag habe ich fristgerecht gestellt, ebenso auf Anraten des Schulamts einen Beurlaubungsantrag im Fall einer Nichtversetzung abgegeben.
Nun habe ich keine aussagekräftige Information finden können, wie es bzgl. der Beihilfe aussieht, wenn ich mich ab August (im Falle einer Nichtversetzung) ohne Bezüge beurlauben lassen muss. Ich selbst bin privat krankenversichert, ebenso meine Kinder. Mein Mann ist freiwillig gesetzlich versichert. Jetzt schwebt eine ordentliche Angst über mir, dass ich im worst case mich und die Kinder zu 100% bei der debeka versichern muss. Der Berater bei der debeka meinte, ich kann meine PKV nur dann ruhen lassen, wenn ich und die Kinder bei meinem Mann mitversichert werden können. Explizit hat er da betont, dass es eine Familienversicherung sein muss. Gibt es diese überhaupt in der freiwilligen gesetzlichen Versicherung?
Vielleicht kennt sich ja hier jemand aus und kann mir weiterhelfen.

Ganz liebe Grüße aus München!
Gertrud1927
Beiträge: 536
Registriert: 28.06.2013 18:45
Behörde:

Re: Beurlaubung und Beihilfe

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Hab mal von einem anderen Bundesland geschaut.
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sit ... zeit_0.pdf
Blatt 1 Familienpolitische Gründe.
Blatt 2 familienpolitische Gründe §64.
Und Blatt3 unter 1 der 2 Absatz.
Ist schon etwas her aber in die Richtung musst Du schauen. Wenn Du in die Familienversicherung kommst hast Du auch keine Kündigungsfrist in der PKV.
Aber vielleicht machst Du ja eine Anwartschaft in PKV.
Die Kinder können so wie bei Dir immer in die Fanmilienversicherung vom Vater.