Guten Morgen,
ich bin Beamtin BW und im Besitz eines Schwerbehindertenausweises, ausgestellt bis 3/24 ( GdB 50).
Meine Frage :
Was passiert, wenn ich ich zeitnah ein Freistellungsjahr mit anschließendem Eintritt in die Pension beantrage, mir aber die
Schwerbehinderteneigenschaften nach Genehmigung aberkannt werden ?
Bleibt die Genehmigung bestehen, da ich nur bei Antragstellung Schwerbehindert sein muss oder kann sich trotzdem noch alles ändern ?
Es wäre nett, wenn mir jemand weitehelfen könnte.
Gruß
Hermania
Freistellungsjahr
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