Hallo liebe Foristen,
49 bin ich jetzt. Seit 11 Jahren bayer. Landesbeamter - vorher 12 Jahre rentenversicherungspflichtig angestellt.
Mich interessiert wie die Situation ist, wenn ich ohne Bezüge auf den Dienst verzichten möchte. Es geht nicht um vorgezogene Pensionierung.
Ich wäre dann quasi Privatier (keine weitere Beschäftigung auch nicht selbständig).
Als Angestellter wäre das kein großes Problem. Rentenpunkte bleiben erhalten und die gesetzliche Krankenversicherung auch kein Thema.
Aber als Beamter...
1. Was wird aus der Pension? Gibt es da unverhältnismäßig hohe Einbußen?
2. Was wird aus der priv. Krankenversicherung?
3. Wann ist der früheste Zeitpunkt zu dem ich mich vom Dienst verabschieden kann?
Viele Grüße
Alex
Vom Beamten zum Privatier
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Re: Vom Beamten zum Privatier
Wenn es nicht im Interesse des Dienstherren liegt, wird man dir keine Beurlaubung zugestehen. Du musst dich aus dem Beamtenverhältnis aus eigenen Wunsch entfernen lassen. Deine Pensionsansprüche gehen verloren, es erfolgt eine Nachversicherung bei der Rentenversicherung mit relativ geringen Beiträgen. Aus der privaten KV kommt man auch nicht so leicht raus, das geht, soweit ich weiss, nur mit der Aufnahme einer Arbeit unterhalb der Beitragsgrenze zur Aufnahme in die PKV.
https://www.beamtenversorgung-online.de ... rsicherung
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Re: Vom Beamten zum Privatier
Wenn ich mich recht erinnere würde ich mit 9,3% meiner Brutto-Bezüge nachversichert. Also dem Arbeitgeber-Anteil der Bezüge. Das wären so ca. 40.000Euro insgesamt.
Die 9,3% Arbeitnehmer-Anteil würden mir dann im Vergleich zu einem nicht Beamten fehlen.
So gesehen gibt es für den Dienstherren nichts Besseres als wenn ein Beamter freiwillig geht. Der Dienstherr spart sich dadurch locker mehrere hunderttausend Euro Pension. Das kann der Dienstherr natürlich ausnutzen und die Arbeitsbedingungen so hässlich wie möglich gestalten. Damit möglichst viele Beamte abspringen oder diese unterdrückt werden können.
Ich glaube da ist ein Fehler im System. Ein Knebelvertrag.
Warum sollte der Dienstherr ein Interesse daran haben seine Beamten ordentlich zu behandeln?
Die 9,3% Arbeitnehmer-Anteil würden mir dann im Vergleich zu einem nicht Beamten fehlen.
So gesehen gibt es für den Dienstherren nichts Besseres als wenn ein Beamter freiwillig geht. Der Dienstherr spart sich dadurch locker mehrere hunderttausend Euro Pension. Das kann der Dienstherr natürlich ausnutzen und die Arbeitsbedingungen so hässlich wie möglich gestalten. Damit möglichst viele Beamte abspringen oder diese unterdrückt werden können.
Ich glaube da ist ein Fehler im System. Ein Knebelvertrag.
Warum sollte der Dienstherr ein Interesse daran haben seine Beamten ordentlich zu behandeln?
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Re: Vom Beamten zum Privatier
Hier werden deine Fragen eigentlich vollumfänglich beantwortet. In anderen Bundesländern oder Bund mögliche Alternativen wie Altersgeld sind in Bayern gesetzlich noch nicht verankert.
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q ... FR2EOv9ukX
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Re: Vom Beamten zum Privatier
Die Nachversicherung beläuft sich auf den AN und AG-Anteil. Also 18,6%, bzw. die variablen Beitragssätze für die ganzen Jahre davor.
Altersrente würde es dann erst ab 67 Jahren geben. Ggf. lohnt es sich minimale freiwillige Beiträge zu zahlen, damit die Rente mit Abschlag früher in Anspruch genommen werden kann.
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Re: Vom Beamten zum Privatier
Das hört sich schon besser an - steht so auch im verlinkten PDF von 'Bananen-Willi'.
Danke Euch für die Infos.
Dann werde ich mir mal die potentielle Rente durchrechnen und überlegen was mich die gesetzliche KV kosten würde.
Danke Euch für die Infos.
Dann werde ich mir mal die potentielle Rente durchrechnen und überlegen was mich die gesetzliche KV kosten würde.
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Re: Vom Beamten zum Privatier
Dummerweise müsste man dann auch auf Mieteinnahmen, etc. bezahlen.
Wie sieht es mit Teilzeit aus? Pension zu verlieren und sich freiwillig zu versichern ist schon ein gigantisches Verlustgeschäft.
Schau auch mal hier auf Seite 20
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q ... jUvUia01bI
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Wäre auch eine Alternative, würde ich mir alles mal in Ruhe durchrechnen, viel Glück.3. Sonderfall: Altersurlaub
Nach Vollendung des 50. Lebensjahres kann Beamtinnen und Be-
amten mit Dienstbezügen auf Antrag, der sich auf die Zeit bis zum
Beginn des Ruhestands erstrecken muss, Urlaub ohne Dienstbezü-
ge gewährt werden. Rechtsquelle: Art. 90 Abs. 1 Nr. 2 BayBG
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Re: Vom Beamten zum Privatier
Zeit = Geld.Ozymandias hat geschrieben: ↑09.02.2023 08:01
Wie sieht es mit Teilzeit aus? Pension zu verlieren und sich freiwillig zu versichern ist schon ein gigantisches Verlustgeschäft.
Für mich ist das Verlustgeschäft: Lebenszeit zu verlieren um mehr Geld zu erhalten. Das Geld ist mir (möglicherweise) nicht so viel Wert wie die Zeit die ich dafür opfere.
Danke (@ Ozymandias) für den Hinweis auf den Altersurlaub. Werde ich zu gegebener Zeit natürlich versuchen. Leider aber nur eine "kann"-Bestimmung - wie so oft.
Mir geht es vor allem darum auszuloten was ich für Möglichkeiten habe.
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