Hallo zusammen,
Ich bin ganz neu hier in dem Forum falls die Frage nicht richtig platziert ist bitte verschieben.
Ich habe habe schon versucht zu googeln aber ich komme mit meinen Infos nicht weiter.
Sachverhalt ist : seit Ausbildung als Beamtenlaufbahn bei der Kommunalverwaltung verbeamtet auf Lebenszeit.
Jetzt steht aufgrund länger Erkrankung die DDU Frage an und das macht mir natürlich Angst und Sorge.
Ich lese im Internet immer etwas von einer Mindestversorgung von 35 Prozent. Mehr ausschlaggebendes finde ich nicht.
Ich habe auch eine DDU Versicherung.
Meine Frage ist jetzt aber wie hoch prozentuell ist die Versorgung?
Und wie verhält es sich wenn man dann später in den Renteneintritt kommt, steigt dann die Pension oder bleibt das mit Beginn der DDU ? Ich bin da ganz am Anfang der Infos und blicke noch gar nicht durch.
Frage zu Dienstunfähigkeit bei Kommunalbeamten
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Re: Frage zu Dienstunfähigkeit bei Kommunalbeamten
Für gewöhnlich richtet sich der Ruhegehaltssatz nach deinen erbrachten Dienstjahren. Ab dem Zeitpunkt der Zurruhesetzung steigt da gar nichts mehr.
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Re: Frage zu Dienstunfähigkeit bei Kommunalbeamten
Aber ist es nicht so das die Dienstunfähigkeitsversicherung nur bis zum eigentlichen Rentenalter läuft ? Dann hätte man ja ab da viel weniger
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Re: Frage zu Dienstunfähigkeit bei Kommunalbeamten
Hallo Lilazwerg.
Wenn festgestellt wird, dass du "dauerhaft dienstunfähig" bist, wirst du in den Ruhestand versetzt und erhältst dann dein Ruhegehalt. Die Berechnung ist etwas kompliziert. Je mehr Dienstjahre du hast desto höher wird es ausfallen. Vorrausetzung zum Erhalt des Ruhegehalts ist, dass du mindestens 5 Dienstjahre hast, oder dass die Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall herbeigeführt wurde. Solltest du erst seit kurzem Beamter sein, greift die Mindestversorgung. Diese beträgt 35 % deiner jetzigen Dienstbezüge oder 65 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A4 (kann aber je nach Bundesland auch A5 sein) - je nachdem was höher ist. Wenn bei dir die Dienstunfähigkeit im Raum steht, hast du Anspruch auf eine umfassende Versorgungsauskunft. Beantrage die, dann weißt du es sicher.
Das Ruhegehalt ändert sich nicht mehr, auch wenn du das reguläre Pensionsalter erreicht hast. Was dazu kommen würde, wäre die gesetzliche Rente falls du vor deiner Verbeamtung einen anderen Beruf hattest und in die gesetzliche Rente einbezahlt hast.
Wenn du eine Berufsunfähigkeitsversicherung hast, bekommst du die Zahlungen so lange wie es in deinem Vertrag steht. Vermutlich steht in deinem Vertrag eine Versicherungsdauer und eine Leistungsdauer. Der Versicherungsfall muss innerhalb der Versicherungsdauer liegen. Die Zahlungen bekommst du meines Wissens dann bis zur Leistungsdauer. Wenn die vorbei ist bekommst du nur noch dein Ruhegehalt.
Ich bin nicht vom Fach, sondern bin in einer ähnlichen Situation und hab mir die Infos selbst zusammengesucht. Es kann also sein, dass in meinem Beitrag Fehler sind.
Wenn festgestellt wird, dass du "dauerhaft dienstunfähig" bist, wirst du in den Ruhestand versetzt und erhältst dann dein Ruhegehalt. Die Berechnung ist etwas kompliziert. Je mehr Dienstjahre du hast desto höher wird es ausfallen. Vorrausetzung zum Erhalt des Ruhegehalts ist, dass du mindestens 5 Dienstjahre hast, oder dass die Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall herbeigeführt wurde. Solltest du erst seit kurzem Beamter sein, greift die Mindestversorgung. Diese beträgt 35 % deiner jetzigen Dienstbezüge oder 65 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A4 (kann aber je nach Bundesland auch A5 sein) - je nachdem was höher ist. Wenn bei dir die Dienstunfähigkeit im Raum steht, hast du Anspruch auf eine umfassende Versorgungsauskunft. Beantrage die, dann weißt du es sicher.
Das Ruhegehalt ändert sich nicht mehr, auch wenn du das reguläre Pensionsalter erreicht hast. Was dazu kommen würde, wäre die gesetzliche Rente falls du vor deiner Verbeamtung einen anderen Beruf hattest und in die gesetzliche Rente einbezahlt hast.
Wenn du eine Berufsunfähigkeitsversicherung hast, bekommst du die Zahlungen so lange wie es in deinem Vertrag steht. Vermutlich steht in deinem Vertrag eine Versicherungsdauer und eine Leistungsdauer. Der Versicherungsfall muss innerhalb der Versicherungsdauer liegen. Die Zahlungen bekommst du meines Wissens dann bis zur Leistungsdauer. Wenn die vorbei ist bekommst du nur noch dein Ruhegehalt.
Ich bin nicht vom Fach, sondern bin in einer ähnlichen Situation und hab mir die Infos selbst zusammengesucht. Es kann also sein, dass in meinem Beitrag Fehler sind.