Hallo Forengemeinde,
ich werde auf Grund Trennung bald zum Unterhalt meiner Kinder verpflichtet sein. Das geht für mich auch in Ordnung.
Bei der Bemessung dieses Unterhaltes steht ganz am Anfang mein Einkommen. Dies setzt sich aus Grundgehalt, Ehegattenzuschlag (noch), kindbezogener Anteil im Familienzuschlag (habe 3 Kinder) und der Zulage "Polizeibehörden (bin bei der Bundespolizei in der Verwaltung) als Bezügebestandteile zusammen.
Zählen alle Bestandteile bei der Berechnung mit, also das was letzten Endes auf dem Kontoauszug steht? Oder werden manche Bestandteile nur anteilig oder evtl. gar nicht mit einbezogen?
Beste Grüße
Welche Dienstbezüge sind für den Unterhalt maßgebend
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Re: Welche Dienstbezüge sind für den Unterhalt maßgebend
Familienzuschlag Stufe (sofern Scheidung) 1 und 2 werden für dich bald wegfallen. Danach wird das bereinigte Nettoeinkommen für den Unterhalt berechnet. Die voher gezahlten Netto-Bezüge sind demnach unerheblich. Je nachdem wie alt die Kinder sind, wirst du dich auf eine erhebliche Einschränkung deines bisherigen Lebensstandrards aufgrund der Unterhaltszahlungen einstellen müssen.