Hallo liebes Forum,
ich bin neu hier, und habe natürlich gleich mal eine Frage. Ich weiß, dass es keine Rechtsberatung hier geben kann, aber ich würde mich über einen Erfahrungsaustausch freuen.
Bei mir ist alles in Baden-Württemberg passiert.
Ich habe ursprünglich Latein/Geschichte auf Gymnasiallehrarmt studiert und im Januar 2016 mein Referendariat am Gymnasium begonnen. ich wurde als Beamtin auf Widerruf eingestellt. Im Februar 2017 (nach dem 3 wöchigen Seminar) bin ich in Mutterschutz gegangen da meine Tochter im März 2016 geboren wurde. Danach bin ich bis 31. Januar 2017 in Elternzeit gewesen (offiziell beantragt und bestätigt, es wurde auch Elterngeld von max 300 bezogen). Am 1. Februar 2017 hat dann direkt der Vorbereitungsdienst/Ref an dem Gymnasium begonnen. Diesen habe ich regulär abgeschlossen auf Juli 2018. Danach habe ich jedoch leider keine Anstellung als Latein/Geschichtslehrerin gefunden. Und nachdem unser zweites Kind im Sep. 2019 kam bin ich "erst" letztes Jahr mit der Zusatzqualifikation für Grundschullehramt gestartet (Sep. 2021). Auch diese habe ich erfolgreich abgeschlossen. In dieser Zeit war ich angestellte Lehrerin in 50% TZ. Seit diesem Schuljahr (Sept 2022) bin ich Beamtin auf Widerruf als Grundschullehrerin.
Das LBV bewilligt mir nun "nur" die Erfahrungszeit von der Zeit als Angestellte Lehrkraft und nicht das Referendariat. Soweit ich weiß zählen Ausbildungszeiten tatsächlich nicht für Erfahrungszeiten und damit wahrscheinlich auch Jubiläumszeiten.
Nach dem Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW) steht in §32 das
"(1) Berücksichtigungsfähige Zeiten nach § 31 Abs. 3 Satz 2 sind: Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit als Arbeitnehmer im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn oder im Dienst von öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften und ihren Verbänden, die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind," (...)
und später:
"Zeiten einer Kinderbetreuung bis zu drei Jahren für jedes Kind" behindern den Aufstieg nicht.
Wenn ich das richtig interpretiere, dann ist das Referendariat eine Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnfähigkeit und damit leider wirklich nicht relevant.
Ist dies wirklich so?
Aber was ist mit der Zeit der Elternzeit innerhalb des Refs?
Gilt diese Verordnung nur für die Erfahrungsstufen und die Jubiläumszeit oder auch für die Anzahl an Dienstjahren und somit für die später Pensionshöhe?
Ich habe vor dem Studium eine Ausbildung als Krankenschwester erfolgreich absolviert und auch in dem Beruf etwa ein Jahr hauptberuflich gearbeitet (danach habe ich nur noch in TZ gearbeitet um mir das nachträgliche Abitur zu finanzieren). Kann man diese Zeiten irgendwie anerkennen lassen?
Vielen Dank für Eure Meinungen!
Erfahrungszeit/Jubiläumsdienstzeit/Dienstjahre-Pensionsanspruch
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Re: Erfahrungszeit/Jubiläumsdienstzeit/Dienstjahre-Pensionsanspruch
Welche Berufsbezogene Erfahrung hast du denn während der Elternzeit gesammelt? Natürlich wird dir davon nichts angerechnet.
Wird dir das Jahr als Krankenschwester angerechnet? Das müssten sie dir ja anrechnen.
Ansonsten wird teilzeit und Zeiten kleiner 6 Monate grundsätzlich nicht angerechnet.
Für die Pension sieht das ganze natürlich anders aus.
Wird dir das Jahr als Krankenschwester angerechnet? Das müssten sie dir ja anrechnen.
Ansonsten wird teilzeit und Zeiten kleiner 6 Monate grundsätzlich nicht angerechnet.
Für die Pension sieht das ganze natürlich anders aus.
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Re: Erfahrungszeit/Jubiläumsdienstzeit/Dienstjahre-Pensionsanspruch
Zunächst mal vielen Dank für Deine schnelle Antwort! Ehrlich gesagt habe ich für die Grundschule massive Erfahrungen während der Elternzeit gelernt. Der Blick als Mutter auf Kinder ist für mich ganz anders als vorher. Aber ich verstehe was Du meinst. Hätte ich vorher eine Monat gearbeitet nicht im Ref, wäre es bis zu 3 Jahre anerkannt worden? Dadurch das es "nur" das Ref ist, wird gar nichts anerkannt? Finde ich jetzt nicht sonderlich fair und sinnvoll...
Das Jahr als Krankenschwester wird mir NICHT angerechnet. Sollte es? Mir wird nur das Jahr als Grundschullehrerin in Zusatzqualifikation anerkannt.
Wie bekomme ich die Informationen was für die Pension anerkannt wird?
Das Jahr als Krankenschwester wird mir NICHT angerechnet. Sollte es? Mir wird nur das Jahr als Grundschullehrerin in Zusatzqualifikation anerkannt.
Wie bekomme ich die Informationen was für die Pension anerkannt wird?
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Re: Erfahrungszeit/Jubiläumsdienstzeit/Dienstjahre-Pensionsanspruch
Ja, das ist immer so eine Sache und liegt letztendlich im ermessen des lbv. Aber eigentlich sollte dir das angerechnet werden, da es ein Ausbildungsberuf und in Vollzeit mehr als 6 Monate war.
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Re: Erfahrungszeit/Jubiläumsdienstzeit/Dienstjahre-Pensionsanspruch
@Spee, hast Du da irgendwelche Quellen? Ich habe bisher nur gefunden das es für Angestellte Lehrer gilt jedoch nicht für verbeamtete (https://www.gew-bw.de/aktuelles/details ... nnt-werden)? Die Zeit nach der Ausbildung waren bei mir 15 Monate mit 90% TZ. Die müssten dann ja angerechnet werden, das wäre ja schon einiges...
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Re: Erfahrungszeit/Jubiläumsdienstzeit/Dienstjahre-Pensionsanspruch
Ja, so steht es hier unter Punkt 3:
https://lbv.landbw.de/-/erfahrungszeit
sonstige Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit, die nicht Voraussetzung für die Zulassung zur Laufbahn sind oder diese Voraussetzung ersetzen, soweit diese für die Verwendung des Beamten förderlich sind, sofern die hauptberufliche Tätigkeit mindestens
a) auf der Qualifikationsebene eines Ausbildungsberufs und
b) sechs Monate ohne Unterbrechung ausgeübt wurde.
(Die Entscheidung über die Anerkennung dieser förderlichen Zeiten trifft Ihre personalverwaltende Dienststelle.)
Für die Zeit nach der Ausbildung müsste das ja zutreffen.
Dass du aber in TZ gearbeitet hast, ist neu. Inwieweit das anerkannt wird, weiß ich nicht. Was sagt deine personalverwaltende Dienststelle dazu?
https://lbv.landbw.de/-/erfahrungszeit
sonstige Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit, die nicht Voraussetzung für die Zulassung zur Laufbahn sind oder diese Voraussetzung ersetzen, soweit diese für die Verwendung des Beamten förderlich sind, sofern die hauptberufliche Tätigkeit mindestens
a) auf der Qualifikationsebene eines Ausbildungsberufs und
b) sechs Monate ohne Unterbrechung ausgeübt wurde.
(Die Entscheidung über die Anerkennung dieser förderlichen Zeiten trifft Ihre personalverwaltende Dienststelle.)
Für die Zeit nach der Ausbildung müsste das ja zutreffen.
Dass du aber in TZ gearbeitet hast, ist neu. Inwieweit das anerkannt wird, weiß ich nicht. Was sagt deine personalverwaltende Dienststelle dazu?
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Re: Erfahrungszeit/Jubiläumsdienstzeit/Dienstjahre-Pensionsanspruch
ah danke für den Hinweis, ich befürchte im aktuellen Gesetzt wurde genau das gestrichen. https://www.landesrecht-bw.de/jportal/p ... focuspoint
Aber ich frage dennoch mal nach. Vielen Dank!
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