Ruhestandsregelung

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Bertus
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Ruhestandsregelung

Beitrag von Bertus »

Hallo,
ich bin wohl schon hier einige Jahre Mitglied, aber habe bisher immer nur hin und wieder mitgelesen.
Bei mir sieht es folgendermaßen aus:
Ich bin 61 Jahre (Jhrg. 03/1961), bin Besoldungsstufe A8, Stufe 8, verheiratet. Am 03.10. diesen Jahres habe ich meine 45 Dienstjahre voll. Laut der Zolldirektion Düsseldorf ist mein offizielles Dienstzeitende am 30.09.2027. Dann hätte ich 49,99 Dienstjahre. Damit ich ohne Abzüge in Pension gehen kann, müßte ich bis zum März 2026 arbeiten. Dann würde ich meine 71,75% erhalten, weil ich ja bis zum 63 Lebensjahr die 45 Dienstjahre erreicht habe.
Wer kann mir sagen, mit wieviel Prozentabzug ich rechnen muß, wenn ich mit Vollendung des 63 Lebensjahres in den Ruhestand gehen will? Als Zusatzindo, ich habe keinen Schwerbehinderungsgrad, bin allerdings seit meinem Herzinfarkt 2019, nicht mehr schichtdienstfähig.

Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit und die Beantwortung im voraus.

Gruß
Bertus :ugeek:
AndyO
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Re: Ruhestandsregelung

Beitrag von AndyO »

Bertus hat geschrieben: 21. Aug 2022, 15:44 Wer kann mir sagen, mit wieviel Prozentabzug ich rechnen muß, wenn ich mit Vollendung des 63 Lebensjahres in den Ruhestand gehen will? Als Zusatzindo, ich habe keinen Schwerbehinderungsgrad, bin allerdings seit meinem Herzinfarkt 2019, nicht mehr schichtdienstfähig.

Gruß
Bertus :ugeek:
Sofern der Zoll für deine ausgeübte Tätigkeit keine Sonderregelungen hat kannst mit 63 ungekürzt über DDU raus. Die dann benötigten 40 Jahre hast du ja voll. Ansonsten 0,3% je Monat den du früher wie 66+8 gehst aber maximal 14,4%. Also am besten Krankenakte pflegen. Herzinfarkt ist ja schon mal was. Wieso hast du keine Prozente beantragt? Das hätten doch schon mal 30% sein müssen, auch wenn dich das bzgl. Pension nicht weiterbringt.
Bertus
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Re: Ruhestandsregelung

Beitrag von Bertus »

Hallo AndyO,
danke für die Antwort. Was ist DDU? Vielleicht blöde Frage, habe aber im Moment keinen Plan. Ich muß bis 66+6 Monate arbeiten. Da Jhrg. 61. Ich habe für meinen Herzinfarkt Prozente beantragt, waren aber nur, wenn ich mich recht erinnere, 20%. Leider keine 30. Habe mehrere Sachen eingereicht, die aber leider nicht addiert werden. Somit bringt mich das in der Pension nicht wirklich weiter. Wenn ich mit 63 gehe, sind das 42 Monate mal 0,3 Prozent.
Bin mit meiner Frau schon am hin- und herrechnen, wie wir es, oder besser, ich, es am besten mache. Das Geld wäre eventuell kein Problem, da ich mein Haus verkaufen würde und wir dann nur noch ein Haus hätten. Somit fallen Mietzahlungen schon mal weg. Irgendwie ist bei mir auch die Luft raus, früher hat es mehr Spaß gemacht und das kollegiale untereinander war einfach besser.


Gruß
Bertus :ugeek:
AndyO
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Re: Ruhestandsregelung

Beitrag von AndyO »

DDU steht für Dauerhafte Dienstunfähigkeit. Habe unterstellt, dass du dich wegen deinem Herzinfarkt bereits mit dem Thema auseinander gesetzt hast. Die wenigsten mit dem Krankheitsbild erreichen die Regelpension.

Für DDU gilt für deinen und folgende Jahrgänge: Ungekürzte Vollpension ab 63 wenn 40 Dienstjahre erfüllt.
Mainstream1
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Re: Ruhestandsregelung

Beitrag von Mainstream1 »

Bertus hat geschrieben: 21. Aug 2022, 15:44 Hallo,
ich bin wohl schon hier einige Jahre Mitglied, aber habe bisher immer nur hin und wieder mitgelesen.
Bei mir sieht es folgendermaßen aus:
Ich bin 61 Jahre (Jhrg. 03/1961), bin Besoldungsstufe A8, Stufe 8, verheiratet. Am 03.10. diesen Jahres habe ich meine 45 Dienstjahre voll. Laut der Zolldirektion Düsseldorf ist mein offizielles Dienstzeitende am 30.09.2027. Dann hätte ich 49,99 Dienstjahre. Damit ich ohne Abzüge in Pension gehen kann, müßte ich bis zum März 2026 arbeiten. Dann würde ich meine 71,75% erhalten, weil ich ja bis zum 63 Lebensjahr die 45 Dienstjahre erreicht habe.
Wer kann mir sagen, mit wieviel Prozentabzug ich rechnen muß, wenn ich mit Vollendung des 63 Lebensjahres in den Ruhestand gehen will? Als Zusatzindo, ich habe keinen Schwerbehinderungsgrad, bin allerdings seit meinem Herzinfarkt 2019, nicht mehr schichtdienstfähig.

Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit und die Beantwortung im voraus.

Gruß
Bertus :ugeek:

Hallo,
bei mind. 45 Dienstahren kannst du mit 65 ohne Kürzung auf Antrag gegen.
Also den Monat nachdem du 65 geworden bist.
3.1961 geboren = ab 4.2026 im Ruhestand

Hoffe, die gesetzliche Regelung ändert sich bis dahin nicht.
Unschön: Gehst du früher, dann wird so getan, als ob du bis 66 Jahre und 6 Monate (Geburtsjahrgang 1961) hättest arbeiten müssen, auch wenn die 45 Jahre schon voll sind.
Daa fuhrt6tu völlig irren Ergebnissen, wenn du z. B. 3 Monate früher gehst vor dem 65., dann werden für 21 Monate je 0,3 % abgezogen! Sehr ungerecht das ganze.
MS
Bertus
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Re: Ruhestandsregelung

Beitrag von Bertus »

Ja, das stimmt mit der Ungerechtigkeit. Das ist bei Soldaten völlig anders. Die brauchen nicht einmal 35 Dienstjahre, um ihre Prozente zu bekommen.
Man braucht auch keine 3 Monate, es reicht schon ein Monat. Aber ich habe eh vor, Ende 2024 zu gehen. Dann verzichte ich auf 9,9%. Ist auch nicht wenig, aber meine Frau und ich haben 2 Häuser und eine E-Wohnung und mein Haus wird verkauft. Ziehe dann in die Pfalz. Aber das Problem wird sein, ob die einen gehen lassen. Wird sicherlich nicht einfach. Ein Ausbildungskollege ist jetzt mit 63 gegangen. Er verzichtet auf 12%. Gut, er hat vor Jahren eine kleine Rentenversicherung abgeschlossen, die den Ausfall etwas abmildert. Werde weiter berichten.

Gruß
Bertus 8-)
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