Zurruhesetzung und völlig überfordert

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Emmi
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Zurruhesetzung und völlig überfordert

Beitrag von Emmi »

Liebe Mitstreiter,

absolutes Wirrwarr bei mir. Zurruhesetzung vor wenigen Wochen, Einspruch eingelegt, eine Woche später zurückgezogen (Amt war so restriktiv bis dahin, dass ich die Hoffnung auf erfolgreiche Einsetzung aufgegeben hatte), einen Tag davor hieß es vom Amt, wegen Einspruch sei ich wieder im aktiven Dienst und mein Dienstherr die Schule. Ich versteh die Welt nicht mehr. Was jetzt? Lehrerin? Pensioniert? Dachte, der Verwaltungsakt ist beendet, wenn ich wieder im aktiven Dienst bin und eine Rücknahme des Einspruchs sei hinfällig. Wer dazu mehr weiß - mich überfordert das ganze hin und her. Inzwischen hab ich übrigens mitgeteilt bekommen, dass ich wegen der Rücknahme nun doch wieder pensioniert bin.

Das Landesamt für Besoldung überweist mit im ersten Monat der Zurruhesetzung volles Lehrergehalt, verrechnet das dann mit dem darauf folgenden Monat und im dritten Monat erhalte ich kein Geld. Im Gegenteil. Sie wollen alles zurück, was ich in Monat 1 und 2 von ihnen bekommen habe. Rund 3500 Euro netto. Überweise ich nicht rechtzeitig, muss ich den Brutto Betrag überweisen. Stattdessen erhalte ich kein Ruhegehalt, sprich ich habe dann drei Monate nichts bekommen. Langsam geht mir das nicht nur an die Substanz, sondern auch an die Existenz.

Kann mir jemand sagen, was ich da machen kann?

Zudem müsste ich wissen, ob bei Geburt eines Kindes während des ersten Jahres der Zurruhesetzung
a) durch das Kind eine Veränderung meines Ruhegehalt erzielt wird und
b) man mich zurückholen kann durch einen Amtsarzt während der Elternzeit.

Ich freue mich über Rückmeldung. Danke!!!!
Alea
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Re: Zurruhesetzung und völlig überfordert

Beitrag von Alea »

Emmi hat geschrieben: 29. Jul 2022, 16:24
Kann mir jemand sagen, was ich da machen kann?
Normalerweise bin ich dagegen direkt zum Anwalt zu laufen, aber in Deinem Fall wäre ein guter Fachanwalt für Verwaltungsrecht wahrscheinlich angeraten.
Torquemada
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Re: Zurruhesetzung und völlig überfordert

Beitrag von Torquemada »

Emmi hat geschrieben: 29. Jul 2022, 16:24 L

Zudem müsste ich wissen, ob bei Geburt eines Kindes während des ersten Jahres der Zurruhesetzung
a) durch das Kind eine Veränderung meines Ruhegehalt erzielt wird und


Ja. Stufe Kind ungekürzt.
lavinia21
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Re: Zurruhesetzung und völlig überfordert

Beitrag von lavinia21 »

Schwierig. IdR wird ein Fachanwalt eingeschaltet, bevor die Zurruhesetzung in Kraft tritt. Man kann sich auch im Nachgang dagegen wehren, allerdings bleibt man in Pension und das Verfahren läuft parallel weiter. In dieser Zeit erhält man nur die Pension. Allerdings gab es ja Gründe für die Z. und mich wundert es, dass da vorher nichts mit Anwalt, PR, Schwerbehindertenvertretung usw. gelaufen ist. Haben Sie die Urkunde für die Zurruhesetzung? Das ist relevant! Kommt idR als Postzustellungsurkunde. Wenn ja, dann müssten Sie erst erneut ins Beamtenverhältnis berufen werden, damit Sie wieder in Dienst sind. Ansonsten sind Sie weiterhin Pensionärin.

Die Überzahlung wird verrechnet oder ist zurückzuzahlen. Das ist korrekt. RP und LBV sind zwei unterschiedliche Abteilungen und das LBV bekommt erst im Nachgang die Mitteilung, dass man in Pension ist usw., daher können die auch erst im Nachgang korrekt berechnen.

Währen der Pension erhalten Sie den Familienzuschlag Kid ungekürzt, ggf. noch den FZ-Ergänzungszuschlag. Dazu das Kindergeld. Sie müssen der Besoldungsstelle schon mal 2 Monate Zeit geben zur Berechnung. Sie wissen doch, die Mühlen mahlen langsam. Zudem wird sich Ihr zuständiger SB geändert haben, da Sie eben jetzt Pensionärin sind.

Haben Sie ggf. schon einen Antrag gestellt, um den nicht genommenen Urlaub ausbezahlt zu bekommen? Das können Sie idR formlos per Einschreiben tun.

Alles Gute....wurde auch mit 37 DDU als Lehrerin. Hätte ich mir nicht vorstellen können, aber das Leben hat manchmal andere Pläne.
stuntmanmike
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Re: Zurruhesetzung und völlig überfordert

Beitrag von stuntmanmike »

meine meinung dazu:
ein widerspruch hat aufschiebende wirkung bei der versetzung in den ruhestand. deswegen ist man ab einlegung gegen die versetzung in den ruhestand wieder im aktiven dienstverhaeltnis, auch wenn man erst mal weiter krank zu hause ist. siehe § 80 VwGO. die aufschiebende wirkung gilt nicht für die besoldung, das ist normalweise im entsprechenden landesbeamtengesetz geregelt.

"Amt war so restriktiv bis dahin, dass ich die Hoffnung auf erfolgreiche Einsetzung aufgegeben hatte". ich gehe mal davon aus dass damit gemeint ist, dass die versetzung in den ruhestand rückgängig gemacht wird. ich will das nur mal so deutlich sagen, damit andere vielleicht nicht auch so verfahren: die behöre bei der man im beamtenverhaeltnis steht hat u.U. nicht dieselben interessen wie man selbst im jeweiligen verfahren zur versetzung in den ruhestand wegen dienstunfaehigkeit. auch wenn man irgendwelche eindrücke hat (es ist wirklich nicht böse gemeint) dann sollte man sich tunlichst nicht davon leiten lassen und irgendwelche einsprüche oder widersprüche zurücknehmen sondern sich entweder richtig gut informieren durch das lesen entsprechender gesetzeskommentierungen, urteile usw. oder (das ist die einfachere methode, wobei ich pers. nicht zwangsweise davon ausgehe, dass ein anwalt sich in dem bereich sehr gut auskennt und weiss was er tut bzw. ich mich parallel auch selbst in die sache einlesen wuerde wenn ich dazu in der lage bin) einen hoffentlich kompetenten anwalt kontaktieren.

so wie sich der fall hier liest, wobei das nur das ist was ich so herauslesen und interpretieren kann, wurde der einspruch zurückgenommen, wodurch man dann logischerweise jetzt wieder im ruhestand ist. das ist extrem schlecht, wenn man gegen die versetzung in den ruhestand vorgehen wollte und damit nicht einverstanden war bzw. diese als rechtswidrig erachtet hat. wirklich wissen was hier vor sich geht kann man aber nur wenn man den ganzen vorgang samt entsprechender schreiben vor sich hat. also wenn man noch etwas versuchen will zu retten dann wuerde ich mir beschleunigt einen anwalt suchen oder mich selbst einlesen. ich habe allerdings keine grossen hoffnungen so wie das hier geschildert wurde.

allerdings gibt es ja noch § 29 BeamtStG https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__29.html der dann aber wahrscheinlich einige zeit in anspruch nehmen wird vor allem weil zu vermuten ist, dass sich die behörde einer sofortigen bewilligung erstmal in den weg stellen wird, da die versetzung in den ruhestand ja gerade erst erfolgt ist.
Allium
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Re: Zurruhesetzung und völlig überfordert

Beitrag von Allium »

lavinia21 hat geschrieben: 24. Aug 2022, 14:19 Haben Sie die Urkunde für die Zurruhesetzung? Das ist relevant! Kommt idR als Postzustellungsurkunde. Wenn ja, dann müssten Sie erst erneut ins Beamtenverhältnis berufen werden, damit Sie wieder in Dienst sind. Ansonsten sind Sie weiterhin Pensionärin.
warum ist die Urkunde ausschlaggebend? Es wird doch eine Verfügung zur Versetzung in den Ruhestand zugestellt. Ist man ohne Urkunde dann gar nicht im Ruhestand???
stuntmanmike
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Re: Zurruhesetzung und völlig überfordert

Beitrag von stuntmanmike »

Allium hat geschrieben: 25. Aug 2022, 14:18 warum ist die Urkunde ausschlaggebend? Es wird doch eine Verfügung zur Versetzung in den Ruhestand zugestellt. Ist man ohne Urkunde dann gar nicht im Ruhestand???
das wuerde mich auch interessieren. ich dachte auch es geht lediglich um den bescheid und nicht um das stueck papier das sich urkunde nennt.
lavinia21
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Re: Zurruhesetzung und völlig überfordert

Beitrag von lavinia21 »

Die Urkunde ist idR eine deklaratorische Urkunde und je nach BL muss diese ausgehändigt werden bzw. ist Bestandteil der Zurruhesetzung. Wichtig ist die Verfügung, denn in dieser wird Ihnen mitgeteilt zu wann Sie in den R. versetzt werden und zudem ist idR die Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Ich habe die Urkunde nach Verstreichen der Widerspruchsfrist bekommen.

Wenn Sie im R. sind, dann müssten Sie ja ins Beamtenverhältnis erneut berufen werden und das ist wohl nicht erfolgt.
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