Kostenübernahme CPAP

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scootinho
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Kostenübernahme CPAP

Beitrag von scootinho »

Hallo Gemeinde,

ich habe folgendes Problem. Ich bin seit November 2021 verbeamtet und habe seit Angestellten-Zeiten ein Cpap-Gerät zur Miete. Ich habe damals eine Verordnung vom Schlaflabor bekommen. Der Versorger hat nun mit mir den Vertrag geschlossen, eine Rechnung für das nächste halbe Jahr zukommen lassen, die ich sofort beglichen habe. Die pkv hat die Rechnung sofort akzeptiert un die 50% überwiesen. Die Beihilfe hat sich aber gewehrt und eine alleinige Rechnung ohne Verordnung nicht akzeptiert. Daraufhin habe ich eine neue Verordnung besorgt und einen neuen Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Heute kam die Nachricht, dass Verordnungen, die neuer als die Rechnung ist, nicht beachtet werden können. Was kann ich tun, um die den Beihilfeanteil noch zu erhalten? Bei einer Bearbeitungszeit von mittlerweile 8 Wochen macht es so keinen Spaß ….
Ich hoffe, dass mir jmd. diesbezüglich helfen kann und danke im Voraus

Scootinho
Beamter132465
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Re: Kostenübernahme CPAP

Beitrag von Beamter132465 »

Hallo,

hast Du schon einmal die alte Verordnung mit eingereicht? Die galt ja bisher auch.
Wenn die Beihilfe jetzt eine neue Verordnung haben möchte, dann hast Du die ja jetzt auch parat ;-)

Ich würde einfach die alte (bisher geltende) Verordnung mit der Rechnung einreichen und die neue Verordnung hilfsweise mit einreichen. Eigentlich können die dann nichts mehr dagegen machen.

VG
scootinho
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Re: Kostenübernahme CPAP

Beitrag von scootinho »

Hallo,

danke für deine Antwort. Die erste Verordnung landete ja beim Versorger bzw. dann bei der gkv. Also habe ich sie nicht mehr. Ich muss mal beim Schlaflabor nachfragen, ob sie mir ein Duplikat der alten Verordnung ausstellen können. Ist das alles eine Rennerei 😪
Dienstunfall_L
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Re: Kostenübernahme CPAP

Beitrag von Dienstunfall_L »

Beim Versorger und der GKV würde ich auch nachfragen. Die alte V. lässt sich sicher auftreiben und vorlegen.
scootinho
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Re: Kostenübernahme CPAP

Beitrag von scootinho »

Dienstunfall_L hat geschrieben: 19.07.2022 23:02 Beim Versorger und der GKV würde ich auch nachfragen. Die alte V. lässt sich sicher auftreiben und vorlegen.
Die GKV hat wohl keinen Zugang zu diesen Dokumenten. :( Versorger schaut wohl nach.