Guten Morgen liebe Forumsmitglieder,
ich hoffe, ich langweile Euch nicht mit meiner Frage, jedoch finde ich auch nach mehreren Suchanfragen immer nur Antworten auf den Vorgang "Anrechnung von Nebeneinkünfte während einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit" und das dann diese Nebeneinkünfte , ab einer gewissen Höhe, mit der Pension verrechnet wird und diese entsprechend gekürzt wird!
Meine Frage; wie verhält es sich mit den Anrechnungen/Kürzungen des Versorgungsbeitrages, wenn ich NICHT vorzeitig dienstunfähig, mit erreichen der Regelarbeitsgrenze (60 Jahre/Feuerwehrbeamte) in Pension gehen werde und dann eine Nebentätigkeit (angezeigt und genehmigt) absolvieren möchte! Werden diese Einnahmen dann auch ab einer gewissen Höhe mit den Versorgungsbezügen verrechnet und diese dann entsprechend gekürzt und fliesen diese Nebeneinkünfte, nach Abzug von Steuern, ins eigene Portemonnaie; sozusagen "on top" zu meinen Pensionsbezügen?
Ich freue mich auf Eure Rückmeldungen und Tipps , bedanke mich bereits jetzt für die Infos und verbleibe mit besten Grüßen ;
Hase112.
Nebeneinkünfte während "regulärem" Ruhestand
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Re: Nebeneinkünfte während "regulärem" Ruhestand
Hallo.
Steht alles in Deinem Versorgungsgesetz unter ----Zusammentreffen Versorgung mit Erwerbseinkommen---.
Bis zur Regelaltersgrenze wird jedes Erwerbseinkommen immer angerechnet.
Ab Regelaltersgrenze nur noch wenn es eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst ist.
Steht alles in Deinem Versorgungsgesetz unter ----Zusammentreffen Versorgung mit Erwerbseinkommen---.
Bis zur Regelaltersgrenze wird jedes Erwerbseinkommen immer angerechnet.
Ab Regelaltersgrenze nur noch wenn es eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst ist.
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Re: Nebeneinkünfte während "regulärem" Ruhestand
Hallo Gertrud1927,
ganz ganz lieben Dank für Deine Aussage; damit hast Du mir schon gut weitergeholfen!
Beste Grüße;
Hase112.
ganz ganz lieben Dank für Deine Aussage; damit hast Du mir schon gut weitergeholfen!
Beste Grüße;
Hase112.