Urlaubsabgeltung bei Frühpension

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Micha67
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Urlaubsabgeltung bei Frühpension

Beitrag von Micha67 »

Eine Beamtin wurde wg langer Dienstunfähigkeit am 28.02.22 frühpensioniert. Die Vorjahre war sie nur 4 Tage je Woche beschäftigt und hatte somit auf 4/5 tel reduzierten Urlaubsanspruch. Am 31.12.21 lief die Teilzeitvereinbarung aus und sie war ab 01.01.22 Vollzeit tätig, wenn auch au.
Der Urlaub aus 2020 und 2021 war unangetastet.
Ist für die Berechnung der abzugeltenden Urlaubstage der Resturlaubsanspruch auf Vollzeit 5 Tage Woche hochzurechnen und somit 20 Tage je Kalenderjahr zu entgelte anstatt nur 16 Tagen?
Wäre dies der Fall gewesen, wenn sie am 01.03.22 wieder gearbeitet hätte, anstatt pensioniert zu werden? Wenn ja, in welcher Vorschrift ist dies verankert?
Dienstunfall_L
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Re: Urlaubsabgeltung bei Frühpension

Beitrag von Dienstunfall_L »

Ich nehme an: AU ab 2020
Ruhestandsbeginn: 28.2.2022
Du schreibst, in 2020 und 2021 wurde kein Urlaub genommen (2022 sehr wahrscheinlich auch nicht)

Der Stichtag auf Anspruch auf Urlaubsabgeltung aus 2020 ist der 31.3.22, danach verfällt er. Der Ruhestand trat vorher ein, ergo müsste ausgezahlt werden.

Leistet ein Beamter nur an 4 Tagen der Woche Dienst, so steht ihm eine Abgeltung von maximal 16 Urlaubstagen zu: 20 / 5 x 4 = 16
Für Teilzeit 4-Tagewoche in 2020 und 2021 sind es also 16+16 Tage.
Für 2022 gelten 20 Tage anteilig bis 28.2.22

Nachtrag:
In diesem Thread viewtopic.php?t=11201&hilit=Urlaub erklärt Gerda Schwäbel die Rechnung und einige andere Fragen.