Hallo zusammen,
ich bin zwar kein Beamter bei einem PNU, trotzdem möchte ich euch hier einmal eine Frage zum Sonderurlaub unter Wegfall der Bezüge stellen. Die Telekom benutzt ja für den Beihilfeanspruch eine sog. Beihilfeablöseversicherung bei einer PKV (HUK?) an. Muss man diese Versicherung als Geldwerten Vorteil versteuern?
BG
Insichbeurlaubung und Beihilfeablöseversicherung
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Re: Insichbeurlaubung und Beihilfeablöseversicherung
Hallo Casiopeia1981,
die Beihilfeablöseversicherung wird nicht als geldwerter Vorteil aufgeführt. Und ja, es ist die HUK. Ich habe dafür keine Begründung, denke aber das es eventuell damit zusammenhängt, dass der Arbeitgeber ja auch in die gesetzliche Krankenkasse des Arbeitnehmers 7,3% einzahlt. Dieses wird ja auch nicht als geldwerter Vorteil zusätzlich versteuert.
VG
die Beihilfeablöseversicherung wird nicht als geldwerter Vorteil aufgeführt. Und ja, es ist die HUK. Ich habe dafür keine Begründung, denke aber das es eventuell damit zusammenhängt, dass der Arbeitgeber ja auch in die gesetzliche Krankenkasse des Arbeitnehmers 7,3% einzahlt. Dieses wird ja auch nicht als geldwerter Vorteil zusätzlich versteuert.
VG