Trennungsgeld Anwärter eigene Wohnung (bw)

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Davelu
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Trennungsgeld Anwärter eigene Wohnung (bw)

Beitrag von Davelu »

Hey
Ich hätte ein paar Fragen bezüglich Trennungsgeld.

Ich werde zum 1.03 für 6 Monate an eine Hochschule abgeordnet. Bei meiner letzen Abordnung lebte ich noch bei meinen Eltern und habe Umzugskotenvergütung bekommen. Zwischenzeitlich bin ich ausgezogen und lebe mit meiner Verlobten zusammen in einer Wohnung, welche den Eltern meiner Verlobten gehört. Wir zahlen keine Miete und es existiert auch kein Mietvertrag. Strom, Wasser etc. zahlt aus Vereinfachung der Opa (Nießbrauch) monatlich und am Ende vom Jahr machen wir dann eine Abrechnung (Eigene Zähler für die Wohnung existieren).

Nun die Frage ob das als Wohnung zählt? Weil wenn z.b meine Verlobte die Wohnung anmieten würde, würde ich ja kein Trennungsgeld bekommen oder?

Außerdem bin ich etwas verwirrt bezüglich Umzugskostenvergütung. Diese würde ich ja bekommen wenn ich keine eigene Wohnung hätte. Und was hat die Zusage zu den Umzugskosten mit dem Trennungsgeld zutun?

Ich würde mich sehr freuen wenn ihr mir helfen könntet :)
Max05
Beiträge: 10
Registriert: 17. Sep 2021, 17:38
Behörde: Bundeswehr

Re: Trennungsgeld Anwärter eigene Wohnung (bw)

Beitrag von Max05 »

Wenn du eine Zusage der UKV bekommen hast, kannst du kein TG beziehen. Das eine schließt das andere aus.
Normalerweise bekommst du TG nur während einer Abordnung, oder wenn du aufgrund einer häufig wechselnden Tätigkeit, zu einer doppelten Haushaltführung genötig bist.

Um TG zu bekommen, brauchst du zunächst mal einen eigenen Hausstand (abgeschlossene Wohnung), der eine gewisse Mindesentfernung zum Dienstort aufweisen muss. Vielviel du dafür bezahlst ist irrelevant, das spielt für TG keine Rolle. Wie du das machst, wenn du keinerlei Vertrag hast, kann ich dir nicht sagen. Das wird sicher schwierig. Ein Mietvertrag ist natürlich immer der beste Beweis. Du solltest auf jeden Fall dort gemeldet sein und deinen Lebensmittelpunkt dort haben (bzw. glaubhaft machen). Ich habe damals noch ein Schreiben von meiner Personalstelle bekommen, dass UKV nicht zugesagt wird.

Wenn du jetzt bereits eine UKV-Zusage hast, aber TG beziehen willst, musst du zunächst einmal einen Grundantrag stellen. Frag am besten mal deine Abrechnungsstelle, von denen du auch die UKV-Zusage bekommen hast. Die können dir genau sagen, wie du da vorgehen musst.
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