Hallo miteinander,
ich bin Oberstudienrat in Schleswig - Holstein und seit Sommer 2021 wegen schwerer Depression krankgeschrieben. Nun befürchte ich eine Dienstunfähigkeit mit den einhergehenden, drastischen Verdienstabschlägen. Ich würde unser Haus gerne halten können, möchte nicht zum Sozialfall werden und meine vier Kinder sind noch in Ausbildung - ich müsste also etwas hinzuverdienen.
Ich dachte an eine kleine, selbstständige Tätigkeit im Yachtdienstleistungsbereich (Unterwasserschiff, Einwintern, Mithilfe beim Kranen, etc.) - was ich eben gesundheitlich machen kann. Daß Anzeigepflicht (auch was den Verdienst angeht) besteht, ist klar - muß ich mir das auch genehmigen lassen und wenn Ja bei wem?
Dank für eure Hilfe und beste Grüße
Ralph
Dienstunfähigkeit & Selbstständigkeit?
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Re: Dienstunfähigkeit & Selbstständigkeit?
Beim Bund sieht das so aus:3 Glasen hat geschrieben: ↑23.02.2022 14:47 Hallo miteinander,
ich bin Oberstudienrat in Schleswig - Holstein und seit Sommer 2021 wegen schwerer Depression krankgeschrieben. Nun befürchte ich eine Dienstunfähigkeit mit den einhergehenden, drastischen Verdienstabschlägen. Ich würde unser Haus gerne halten können, möchte nicht zum Sozialfall werden und meine vier Kinder sind noch in Ausbildung - ich müsste also etwas hinzuverdienen.
Ich dachte an eine kleine, selbstständige Tätigkeit im Yachtdienstleistungsbereich (Unterwasserschiff, Einwintern, Mithilfe beim Kranen, etc.) - was ich eben gesundheitlich machen kann. Dass Anzeigepflicht (auch was den Verdienst angeht) besteht, ist klar - muss ich mir das auch genehmigen lassen und wenn Ja bei wem?
Dank für eure Hilfe und beste Grüße
Ralph
Mitteilungspflichtig bist du nach DDU bei deiner Versorgungskasse. Du wirst halt zyklisch auf Dienstfähigkeit geprüft, bis du die 60zig überschritten hast. Wenn du eine 1 Mann UG gründest, gelten die entzogenen Kapitalzuwächse nicht als pensionsrelevantes Einkommen sondern als Kapitalgewinn. So kommt man haftungsfrei über einige Jahre, bis die 25.000 Euro zur GmbH voll sind. Ansonsten halt die Freibeträge (6300 Euro + die Differenz zur gekürzten Maximalpension des eigenen Amtes), die in Stunden (Dienstfähigkeit) umgerechnet werden können.
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Re: Dienstunfähigkeit & Selbstständigkeit?
Du darfst diese Nebentaetigkeit ausueben, genehmigungspflichtig waere sie glaube ich nur, wenn du wieder unterrichten wolltest, z.B. 10 Stunden die Woche an einer privaten Sprachakademie.
Wie du schon richtig ausgefuehrt hast, du musst deinem Dienstherrn lediglich mitteilen, was du machst und wieviel du verdienst.
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Re: Dienstunfähigkeit & Selbstständigkeit?
Aha - Super! Das ist ja interessant! Vielen, vielen Dank @AndyO und @michelangelo!
Lese mich gerade in die UG - Thematik ein - das ist mir alles fremd - bin Kunstlehrer und meine liebe Frau Krankenschwester….
Weiß jemand, wo ich belastbare Auskunft über die Genehmigungspflicht bekomme (Steuerberater? Versorgungskasse?)? - Möchte nichts falsch machen oder gar Strafe zahlen müssen, wenn es dazu kommt….
Nochmals Dankeschön und Gruß
Ralph
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Re: Dienstunfähigkeit & Selbstständigkeit?
Das Problem an der UG ist, dass du jährlich ne Bilanz ausweisen musst. Die kostenlosen Steuerprogramme können das nicht. Steuerberater lassen sich den Besitz der Programm-Lizenz mit ~800 Euro vergüten. Aber im gehobenen Dienst ist das sicherlich eine stemmbare Herausforderung. Und wenn du sagen wir mal >20.000 Umsatz anpeilst kannst auch noch für die Frau Kapitalgewinne entziehen. Ansonsten macht google reichlich schlau.3 Glasen hat geschrieben: ↑24.02.2022 09:20 Aha - Super! Das ist ja interessant! Vielen, vielen Dank @AndyO und @michelangelo!
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Nochmals Dankeschön und Gruß
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Re: Dienstunfähigkeit & Selbstständigkeit?
Dankeschön! Bin weiter am Recherchieren und habe sogar mit einem Anwalt für Beamtenrecht telefoniert. Der riet mir dann zu einem Attest meiner Therapeutin, daß Arbeit in vernünftigem Umfang therapeutisch wertvoll sei - immerhin hätte ich ja auch eine finanzielle Verantwortung für meine Familie und der Dienstherr dürfe einen ja nicht „ins Elend stürzen“.
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Re: Dienstunfähigkeit & Selbstständigkeit?
Hallo Ralph, meine Ausgangslage ist fast die gleiche, nur dass ich als A8 in S-H arbeite bzw. wie Du seit Sommer 21 nicht mehr...
Nun ist ein Jahr seit Deiner Frage vergangen... Kannst Du vielleicht ein Update geben?
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Re: Dienstunfähigkeit & Selbstständigkeit?
den sinn des attest kann ich nicht nachvollziehen. wenn man ddu ist dann darf man durchaus tätig werden eben in dem rahmen in dem man es kann. gerade bei selbstständiger arbeit kann man sich ja seine arbeit erst mal besser einteilen als jetzt bei einem fixen stundenplan zum unterricht. als ich in ddu geschickt wurde war beim bescheid ein merkblatt dabei was man zu beachten hat. im prinzip nur anzeigepflichtig und halt mit den höchstbeträgen beachten.3 Glasen hat geschrieben: ↑28.02.2022 09:54 Dankeschön! Bin weiter am Recherchieren und habe sogar mit einem Anwalt für Beamtenrecht telefoniert. Der riet mir dann zu einem Attest meiner Therapeutin, daß Arbeit in vernünftigem Umfang therapeutisch wertvoll sei - immerhin hätte ich ja auch eine finanzielle Verantwortung für meine Familie und der Dienstherr dürfe einen ja nicht „ins Elend stürzen“.