Vorübergehende Erhöhung der Versorgung bei DDU

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sabine1965
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Registriert: 5. Feb 2022, 19:46
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Vorübergehende Erhöhung der Versorgung bei DDU

Beitrag von sabine1965 »

Hallo liebes Forum,

ich werde mit 57 Jahren sehr wahrscheinlich ab 01.08.2022 wegen DDU in den Ruhestand versetzt.
ich bin seit ca. 2003 auf Lebenszeit verbeamtet und habe vor meiner Verbeamtung als Lehrer ca. 11 Jahre Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben.
Als verbeamtete Lehrerin habe ich regelmäßig zu ca. 85% in Teilzeit gearbeitet.

Wie hoch werden ca. meine Versorgungsbezüge sein? Bin A12, Stufe 12 in Niedersachsen.
Bekomme ich für meine Rentenanwartschaften eine Erhöhung bis zum erreichen des Rentenalters?

Vielen Dank für eure Antworten im Voraus.
AndyO
Beiträge: 1188
Registriert: 17. Jan 2017, 09:50
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Re: Vorübergehende Erhöhung der Versorgung bei DDU

Beitrag von AndyO »

sabine1965 hat geschrieben: 5. Feb 2022, 19:59 Hallo liebes Forum,

ich werde mit 57 Jahren sehr wahrscheinlich ab 01.08.2022 wegen DDU in den Ruhestand versetzt.
ich bin seit ca. 2003 auf Lebenszeit verbeamtet und habe vor meiner Verbeamtung als Lehrer ca. 11 Jahre Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben.
Als verbeamtete Lehrerin habe ich regelmäßig zu ca. 85% in Teilzeit gearbeitet.

Wie hoch werden ca. meine Versorgungsbezüge sein? Bin A12, Stufe 12 in Niedersachsen.
Bekomme ich für meine Rentenanwartschaften eine Erhöhung bis zum erreichen des Rentenalters?

Vielen Dank für eure Antworten im Voraus.
Pensionszuschlag ist wie beim Bund geregelt:

Was nicht für die Pension anerkannt wird, wird mit 0,95667% aber maximal bis 66,97% beaufschlagt. Von Letzterem bist du weit weg.

https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezue ... 68405.html

Aber Lehrer bekommen doch ihre Angestelltenzeiten als ruhegehaltsfähig anerkannt? Ansonsten wären es halt 2/3. Wie das mit der Pensionsanerkennung von Teilzeit als Angestellter ist weiß ich nicht. 3 Jahre Studium noch dazu. Sind wir etwa bei 3 * 1,79375% + 30 Jahre *,85 * 1,79375% + ((60-57) * 1,79375*2/3) = 54% des 100% Bruttobezuges. Da gehen die 10,6% noch weg. Da du derzeit nur 85% hast gut die Hälfte von heute, Pi mal Daumen.
sabine1965
Beiträge: 2
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Re: Vorübergehende Erhöhung der Versorgung bei DDU

Beitrag von sabine1965 »

Vielen Dank für die tolle Auskunft/Berechnung.
Damit kann ich schon mal besser in die Zukunft schauen.

Gruß
Sabine
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