Meldung Nebeneinkünfte im Ruhestand

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
jose
Beiträge: 8
Registriert: 11. Apr 2021, 11:57
Behörde:

Meldung Nebeneinkünfte im Ruhestand

Beitrag von jose »

Hallo,
ich habe vergeblich hier in den alten Beiträgen nach einer Antwort auf meine Fragestellung gesucht. So möchte ich hier meine Frage kurz schildern.
Angenommen ein Beamter (Land NRW) ist DU und tritt in den Ruhestand. Da er noch recht jung ist möchte er sich durch selbstständige Tätigkeit etwas hinzuverdienen.
Die Hinzuverdienstgrenze ist ihm klar. Er muss zum Jahresende sein Einnahmen minus aller Werbungskosten durch 12 teilen und hat so sein monatliches Bruttoeinkommen durch Nebeneinkünfte.
Frage:
Welche Nachweise muss er dem Besoldungsamt melden? Reicht es im Nachgang den Steuerbescheid mit den Bruttoeinkünften aus seinem Gewerbe einzureichen oder ​müssen Unterlagen bzw. Bescheinigungen vom Steuerberater vorgezeigt werden?

Für Hinweise wäre ich dankbar.
mecki111
Beiträge: 73
Registriert: 15. Feb 2017, 07:21
Behörde:

Re: Meldung Nebeneinkünfte im Ruhestand

Beitrag von mecki111 »

Die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit ist der Versorgungsstelle anzuzeigen. Diese fordert die notwendigen Nachweise an. In der Regel erfolgt der Nachweis über die Höhe der Einkünfte durch den Steuerbescheid.
KölnerBub
Beiträge: 128
Registriert: 25. Aug 2020, 13:37
Behörde: Deutsche Telekom AG
Geschlecht:

Re: Meldung Nebeneinkünfte im Ruhestand

Beitrag von KölnerBub »

Hallo,
wenn Du eine (gewerbliche) Nebentätigkeit aufnimmt, die musst Du als Pensionär auch nur anzeigen, dann ist der Gewinn maßgeblich für die Hinzuverdienstgrenze - also abzüglich aller Kosten/Aufwendungen.
jose
Beiträge: 8
Registriert: 11. Apr 2021, 11:57
Behörde:

Re: Meldung Nebeneinkünfte im Ruhestand

Beitrag von jose »

Vielen Dank für die Antworten.
Das heißt, wenn man beispielsweise einen landwirtschaftlichen Betrieb führen würde, so kann man alle Ausgaben, wie Pacht, Maschinen, Dünger etc. vom Bruttogewinn absetzen und was dann übrig bleibt vor Steuern muss gemeldet werden.
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Meldung Nebeneinkünfte im Ruhestand

Beitrag von Torquemada »

jose hat geschrieben: 14. Apr 2021, 16:10 Vielen Dank für die Antworten.
Das heißt, wenn man beispielsweise einen landwirtschaftlichen Betrieb führen würde, so kann man alle Ausgaben, wie Pacht, Maschinen, Dünger etc. vom Bruttogewinn absetzen und was dann übrig bleibt vor Steuern muss gemeldet werden.
Frage die, denen du das schicken musst.
jose
Beiträge: 8
Registriert: 11. Apr 2021, 11:57
Behörde:

Re: Meldung Nebeneinkünfte im Ruhestand

Beitrag von jose »

Kurz zur Info, falls jemand mal in einer ähnlicher Situation ist.
Auskunft vom Versorgungsamt: 71,75% von (bei mir von A13/Stufe 12) minus Pension (ohne Kinderzuschläge) plus 525 Euro wäre der unschädliche Hinzuverdienst.
Bei Selbstständigkeit wird der Gewinn vor Steuer (alle Aufwendungen/Werbungskosten dürfen im Vorfeld abgezogen werden) in der Einkommensteuererklärung geteilt durch 12 als monatlicher Hinzuverdienst gewertet.
AndyO
Beiträge: 1188
Registriert: 17. Jan 2017, 09:50
Behörde: DTAG

Re: Meldung Nebeneinkünfte im Ruhestand

Beitrag von AndyO »

Entnommene Kapitalzuwächse einer Unternehmergesellschaft (UG) gelten wie Zinsen nicht als Einkommen. So kann man einen Pensionsabzug entgehen. Kombiniert man das mit der Familie kommt man für ein paar Jahre locker in den fünfstelligen Bereich. Ist immer dann interessant wenn man vorher schon weiß, dass man oberhalb der Freibeträge liegt. Unterhalb ist es wegen den Kosten für die Bilanz uninteressant.
Antworten