Vorzeitiger Ausstieg bei der Telekom
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Vorzeitiger Ausstieg bei der Telekom
Hallo,
die offiziellen Instrumente für einen vorzeitgen Abgang bei der Telekom ohne Abzüge sind, in meinem Alter als beurlaubter Telekom Beamter, nicht gegeben.
Wie stelle ich es am besten an mit 63 Jahren und 39 Dienstjahren bei der Telekom mit möglichst wenig Abzügen auszusteigen?
Wie kann ich effektiv das Verfahren einer evtl. DDU möglichst lange hinauszögern?
Bitte um brauchbare, praktische Tipps zu meinem Vorhaben.
Servus
7up
die offiziellen Instrumente für einen vorzeitgen Abgang bei der Telekom ohne Abzüge sind, in meinem Alter als beurlaubter Telekom Beamter, nicht gegeben.
Wie stelle ich es am besten an mit 63 Jahren und 39 Dienstjahren bei der Telekom mit möglichst wenig Abzügen auszusteigen?
Wie kann ich effektiv das Verfahren einer evtl. DDU möglichst lange hinauszögern?
Bitte um brauchbare, praktische Tipps zu meinem Vorhaben.
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7up
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Re: Vorzeitiger Ausstieg bei der Telekom
7up hat geschrieben: ↑06.04.2021 20:52 Hallo,
die offiziellen Instrumente für einen vorzeitgen Abgang bei der Telekom ohne Abzüge sind, in meinem Alter als beurlaubter Telekom Beamter, nicht gegeben.
Wie stelle ich es am besten an mit 63 Jahren und 39 Dienstjahren bei der Telekom mit möglichst wenig Abzügen auszusteigen?
Wie kann ich effektiv das Verfahren einer evtl. DDU möglichst lange hinauszögern?
Bitte um brauchbare, praktische Tipps zu meinem Vorhaben.
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7up
Also du hast bis zum Pensionseintritt deine Vollpension erreicht. Als Jahrgang 1958 wäre dein Regelpensionsalter bei 66 Jahren. Bei DDU erhältst du einen Abzug von 3,6% je Jahr, maximal 10,8%. Bei deiner Vita frag ich mich, warum du nicht seit 2 Jahren in aktiver Altersteilzeit bist. Für DDU hat die Telekom Leitlinien geschrieben, um diese in 6 Monaten durchgedrückt zu bekommen. Da tanzt man um den Krankenstand herum. 2 Jahre wie bei anderen Behörde geht schlecht. Auszeiten gehen ansonsten nur mit Teilzeit, Sabbatical oder Kur.
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Re: Vorzeitiger Ausstieg bei der Telekom
Na dann @7up kannst du es ja locker angehen lassenTorquemada hat geschrieben: ↑07.04.2021 17:35 Bei über 63-jährigen gibt es bei DDU keinen Abzug. Ist vielen nicht bekannt.
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Re: Vorzeitiger Ausstieg bei der Telekom
Wo steht denn das? Das wäre ja für Alle der Vollpensionsausstieg mit 63 (+Monate)?Torquemada hat geschrieben: ↑07.04.2021 17:35 Bei über 63-jährigen gibt es bei DDU keinen Abzug. Ist vielen nicht bekannt.
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Re: Vorzeitiger Ausstieg bei der Telekom
Hallo,
die Aussage kann ich bestätigen. Es sind sog. "Besonderheiten" im BBG zu diesem Thema.
Habe es heute schwarz auf weiß von der Bundesanstalt .......in meiner Versorgungsberechnung bekommen.
Vor dem Hintergrund einer DDU - bei der kein Dienstunfall der Auslöser ist - und unter den Rahmenbedingungen:
mind. 35 Dienstjahre + vollendete 63 Lebensjahre, kann ich als Beamter ohne Abschläge in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden!
Das gilt bis Ende 2023. Danach muss man 40 Dienstjahre erreichen, um diese Regelung in Anspruch nehmen zu können.
Die Grundlage dafür soll das BBG sein.
Weitere Auskünfte hierzu würde ich von den Betroffenen bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost einholen.
die Aussage kann ich bestätigen. Es sind sog. "Besonderheiten" im BBG zu diesem Thema.
Habe es heute schwarz auf weiß von der Bundesanstalt .......in meiner Versorgungsberechnung bekommen.
Vor dem Hintergrund einer DDU - bei der kein Dienstunfall der Auslöser ist - und unter den Rahmenbedingungen:
mind. 35 Dienstjahre + vollendete 63 Lebensjahre, kann ich als Beamter ohne Abschläge in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden!
Das gilt bis Ende 2023. Danach muss man 40 Dienstjahre erreichen, um diese Regelung in Anspruch nehmen zu können.
Die Grundlage dafür soll das BBG sein.
Weitere Auskünfte hierzu würde ich von den Betroffenen bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost einholen.
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Re: Vorzeitiger Ausstieg bei der Telekom
....weitere Quelle ist das Bundesbeamtenversorgungsgesetz -BeamtVG.
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Re: Vorzeitiger Ausstieg bei der Telekom
Klingt wie die Rente mir 63. Die wird ja Jahr für Jahr um 2 Monate rausgeschoben. Sollte dann aber irgendwo im BeamtVG stehen.
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Re: Vorzeitiger Ausstieg bei der Telekom
Meines Erachtens ist der Eintritt in den Ruhestand bei Schwerbehinderung gestaffelt:
§69 h (3)Beamtenversorgungsgesetz:
(3) Für Beamte, die nach dem 11. Februar 2009 wegen Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall beruht, in den Ruhestand versetzt werden, ist § 14 Abs. 3 mit folgenden Maßgaben anzuwenden:
1.
An die Stelle der Vollendung des 65. Lebensjahres tritt, wenn sie vor dem 1. Januar 2012 in den Ruhestand versetzt werden, die Vollendung des 63. Lebensjahres.
2.
An die Stelle der Vollendung des 65. Lebensjahres tritt, wenn sie nach dem 31. Dezember 2011 und vor dem 1. Januar 2024 in den Ruhestand versetzt werden, das Erreichen folgenden Lebensalters:
Zeitpunkt der
Versetzung in den
Ruhestand vor dem Lebensalter
Jahr Monat
1. Februar 2012 63 1
1. März 2012 63 2
1. April 2012 63 3
1. Mai 2012 63 4
1. Juni 2012 63 5
1. Januar 2013 63 6
1. Januar 2014 63 7
1. Januar 2015 63 8
1. Januar 2016 63 9
1. Januar 2017 63 10
1. Januar 2018 63 11
1. Januar 2019 64 0
1. Januar 2020 64 2
1. Januar 2021 64 4
1. Januar 2022 64 6
1. Januar 2023 64 8
1. Januar 2024 64 10
3.
Für Beamte, die vor dem 1. Januar 2024 in den Ruhestand versetzt werden, gilt § 14 Abs. 3 Satz 6 mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Zahl „40“ die Zahl „35“ tritt. “
Da werden einige mit Geburtsjahr 1959 und jünger gar nicht mehr in den "Genuss" kommen.
§69 h (3)Beamtenversorgungsgesetz:
(3) Für Beamte, die nach dem 11. Februar 2009 wegen Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall beruht, in den Ruhestand versetzt werden, ist § 14 Abs. 3 mit folgenden Maßgaben anzuwenden:
1.
An die Stelle der Vollendung des 65. Lebensjahres tritt, wenn sie vor dem 1. Januar 2012 in den Ruhestand versetzt werden, die Vollendung des 63. Lebensjahres.
2.
An die Stelle der Vollendung des 65. Lebensjahres tritt, wenn sie nach dem 31. Dezember 2011 und vor dem 1. Januar 2024 in den Ruhestand versetzt werden, das Erreichen folgenden Lebensalters:
Zeitpunkt der
Versetzung in den
Ruhestand vor dem Lebensalter
Jahr Monat
1. Februar 2012 63 1
1. März 2012 63 2
1. April 2012 63 3
1. Mai 2012 63 4
1. Juni 2012 63 5
1. Januar 2013 63 6
1. Januar 2014 63 7
1. Januar 2015 63 8
1. Januar 2016 63 9
1. Januar 2017 63 10
1. Januar 2018 63 11
1. Januar 2019 64 0
1. Januar 2020 64 2
1. Januar 2021 64 4
1. Januar 2022 64 6
1. Januar 2023 64 8
1. Januar 2024 64 10
3.
Für Beamte, die vor dem 1. Januar 2024 in den Ruhestand versetzt werden, gilt § 14 Abs. 3 Satz 6 mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Zahl „40“ die Zahl „35“ tritt. “
Da werden einige mit Geburtsjahr 1959 und jünger gar nicht mehr in den "Genuss" kommen.
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Re: Vorzeitiger Ausstieg bei der Telekom
Ich möchte eine pdf Datei anhängen. Es erscheint aber jedes Mal eine Fehlermeldung ungültige Dateierweiterung. Die Dateigröße beträgt aber nur 69kb anstatt der 241 kb Höchstgröße.
Wer kann weiterhelfen?
Wer kann weiterhelfen?
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Re: Vorzeitiger Ausstieg bei der Telekom
In $69 sind die neuen Pensionsaltersgrenzen beschrieben. Schwerbehinderte erreichen diese 2 Jahre vorher.EuroistUntergang hat geschrieben: ↑09.04.2021 15:28 Meines Erachtens ist der Eintritt in den Ruhestand bei Schwerbehinderung gestaffelt:
§69 h (3)Beamtenversorgungsgesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__69h.html
Von Wegfall des Pensionsabschlages steht da nix, wenn dieses Alter nicht erreicht wird. Und damit man im Alter >60 die 50% GdB anerkannt bekommt, muss man schon halbseitig gelähmt im Rollstuhl sitzen. Den Rest der Volkskrankheiten bügeln die Versorgungsämter mit "altersbedingten Erkrankungen" als Normalfall ab. Hab das mit meinem Vater erlebt. Hanebüchend was da lief. Und von schwerwiegenden Erkrankungen hat 7up bisher nichts geschrieben, die Zeit um 50% anderweitig zu erreichen, fehlt ihm dann.
Dafür steht hier, dass der Pensionsabschlag alle trifft, die die Regelaltersgrenze nicht erreichen:
Eine Kürzung des Ruhegehalts um 3,6 vom Hundert tritt ein, wenn der Beamte gemäß S 14 BeamtVG vor Beendigung des Kalendermonats, in dem der Beamte das 65 Lebensjahr vollendet, in Pension versetzt wird. Eine Minderung der Pension um 3,6 vom Hundert tritt ebenso ein, wenn der Beamte gemäß S 14 BeamtVG vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in die Pension versetzt wird. Zudem wird das Ruhegehalt um vom Hundert gemindert, wenn der Beamte dienstunfähig wird, wobei die Dienstunfähigkeit nicht auf einen Dienstunfall beruht. Eine Minderung darf den Satz von 10,8 vom Hundert bzw. den Satz von 14,4 vom Hundert nicht übersteigen.
https://www.beamtenbesoldung.org/beamtenpension.html
P.S.: Die Anhebung der Altersgrenze für Schwerbehinderte ist ein Skandal und eine schwerwiegende Pensionskürzungsmaßnahme gegenüber dieser Gruppe...
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Re: Vorzeitiger Ausstieg bei der Telekom
Hallo zusammen!
Habe mir noch einmal meine Festsetzung der Versorgungsbezüge nach dem BeamtVG angeschaut. Die habe ich schriftlich von der zuständigen Bundesanstalt vor mir liegen.
Rahmendaten:
Geburtsjahr: 1957
Grund der Versorgung: Dienstunfähigkeit nach §44 Abs. 1 BBG. Keine Behinderung.
Berecnhung der Dienstbezüge ab dem 01.10.2021.
Grund des Versorgungsabschlags: Diesntunfähigkeit §14(3), S 1, Nr. 3
Hierzu ein Hinweis von der Berechnungsstelle: "Sie haben zum Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand das 63. Lebensjahr vollendet. Im Rahmen der Prüfung, ob Ihr Versorgungsbezug nach § 14 Abs. 3 BeamtVG um einen Versorgungsabschlag zu mindern ist, sind folgende Zeiten zu berücksichtigen:
Insgesamt über 37 Dienstjahre.
Dazu abschließende schriftliche Hinweise von der Berechnugsstelle:
1. Da mindestens 35 Jahre erricht wurden, entfällt der Versorgungsabschlag.
2. Das Ergebnis der Berechnungen führt zu folgendem maßgeblichen Ruhegehaltsatz § 14 BeamtVG neue Fassung: 71,75 v. H.
Die Berechnung enthält noch den Hinweis, dass sie erstmal unverbindlich wäre. Das ist aber ein Standardsatz.
Somit kann ich für mich auf der Grundlage des o. g. Papiers unterstellen, dass bei einer nicht dienstlich verursachten DDU + 35 Dienstjahre + 64 vollendete Lebensjahre, ich abschalgsfrei mit 71,75 % ausscheiden könnte.
Nun gilt es in den kommenden Monaten einen Facharzt zu konsultieren, der mich dauerkrank schreiben würde. Die "körperlichen" bzw. "geistigen" Beschwerden sind nachweislich vorhanden.
Vielleicht hilft die o. a. Darstelluung bei dem Tread den Sachverhalt aus einem weiteren Blickwinckel mit tatsächlichen Daten darzustellen.
Servus
7up
Habe mir noch einmal meine Festsetzung der Versorgungsbezüge nach dem BeamtVG angeschaut. Die habe ich schriftlich von der zuständigen Bundesanstalt vor mir liegen.
Rahmendaten:
Geburtsjahr: 1957
Grund der Versorgung: Dienstunfähigkeit nach §44 Abs. 1 BBG. Keine Behinderung.
Berecnhung der Dienstbezüge ab dem 01.10.2021.
Grund des Versorgungsabschlags: Diesntunfähigkeit §14(3), S 1, Nr. 3
Hierzu ein Hinweis von der Berechnungsstelle: "Sie haben zum Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand das 63. Lebensjahr vollendet. Im Rahmen der Prüfung, ob Ihr Versorgungsbezug nach § 14 Abs. 3 BeamtVG um einen Versorgungsabschlag zu mindern ist, sind folgende Zeiten zu berücksichtigen:
Insgesamt über 37 Dienstjahre.
Dazu abschließende schriftliche Hinweise von der Berechnugsstelle:
1. Da mindestens 35 Jahre erricht wurden, entfällt der Versorgungsabschlag.
2. Das Ergebnis der Berechnungen führt zu folgendem maßgeblichen Ruhegehaltsatz § 14 BeamtVG neue Fassung: 71,75 v. H.
Die Berechnung enthält noch den Hinweis, dass sie erstmal unverbindlich wäre. Das ist aber ein Standardsatz.
Somit kann ich für mich auf der Grundlage des o. g. Papiers unterstellen, dass bei einer nicht dienstlich verursachten DDU + 35 Dienstjahre + 64 vollendete Lebensjahre, ich abschalgsfrei mit 71,75 % ausscheiden könnte.
Nun gilt es in den kommenden Monaten einen Facharzt zu konsultieren, der mich dauerkrank schreiben würde. Die "körperlichen" bzw. "geistigen" Beschwerden sind nachweislich vorhanden.
Vielleicht hilft die o. a. Darstelluung bei dem Tread den Sachverhalt aus einem weiteren Blickwinckel mit tatsächlichen Daten darzustellen.
Servus
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Re: Vorzeitiger Ausstieg bei der Telekom
Schreib die BAnstPT mit der konkreten Frage nach der Höhe des Versorgungsabschlages über die Webseite an. Normalerweise antworten die innerhalb von 2 Wochen schriftlich.
https://www.banst-pt.de/kontakt
Ansonsten reduziert jeder Monat Krankenstand deinen Abschlag. Machst halt noch mal eine Kur. Bis die mit BEM abgewickelt ist geht auch mindestens ein halbes Jahr ins Land. Ein guter Anwalt bringt dir dann noch mal 6-12 Monate. Und Teilzeit könnte ja auch noch eingeklagt werden. Der Abschlag 10,8%/1,79375 kompensiert den erworbenen Pensionsanspruch von 6 Jahren...