Hallo,
ich lebe in Trennung und es geht um den Kindes- und letztlich auch Trennungs-/Scheidungsunterhalt. (ich weiß, dass sind drei grds. unterschiedliche Baustellen).
Ich bin selber in Frühpension auf Grund dauerhafter DU und beziehe bereits eine private DU-Rente (leider nur noch 5 Jahre lang).
Meine Noch-Frau arbeitet "in der Wirtschaft" (75%) und verdient etwa gleich viel wie ich (inkl DU-Rente).
Da ich (vor Versorgungsausgleich) nur 38% meiner Bezüge als Pension habe, muss (und will) ich durch Nebenjobs hinzuverdienen.
Meine Frage: in wie weit werden meine (freiwilligen) Nebenverdienste bei der Ermittlung der o.a. Unterhalte berücksichtigt?
Vielen Dank vorab!
Unterhalt Scheidung DU Anrechnung Nebenverdienst
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Re: Unterhalt Scheidung DU Anrechnung Nebenverdienst
Nebenverdienste werden voll angerechnet. Fraglich ist es deshalb, überhaupt einen Nebenjob auszuüben, wenn dir alles wieder weggenommen wird.
Allerdings kann dir ein Gericht auch einen Nebenjob "ans Herz legen", Stichwort gesteigerte Erwerbsobliegenheit.
Allerdings kann dir ein Gericht auch einen Nebenjob "ans Herz legen", Stichwort gesteigerte Erwerbsobliegenheit.
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Re: Unterhalt Scheidung DU Anrechnung Nebenverdienst
Das gilt meines Wissens nur für die Unterhaltszahlungen an minderjährige und privilegierte volljährige Kinder.
Gruß
blink182
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Re: Unterhalt Scheidung DU Anrechnung Nebenverdienst
Der Nebenverdienst wird idR zu max. 50% berücksichtigt, da als Pensionär erstmal keine Erwerbsobliegenheit besteht, sofern es um Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt geht. Ich bin auch DDU und in Pension.
Bei Kindesunterhalt sieht das ggf. anders aus, da hier der Mindestunterhalt erstmal zu zahlen ist.
Bei Kindesunterhalt sieht das ggf. anders aus, da hier der Mindestunterhalt erstmal zu zahlen ist.